Das Kommunale-Meldestellen-Gesetz (KommMeldG)
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 12.12.2023 den Entwurf für das Kommunale-Meldestellen-Gesetz (KommMeldG) vorgelegt. Danach sollen unter anderem auch Gemeinden mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet werden, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich die Beschäftigte mit Meldungen über Missstände und gesetzliche Verstöße nach §2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wenden können. Für die internen Meldestellen gelten die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Dieses Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) vom 23.10.2019 auf Bundesebene in nationales Recht um.
Die Mitarbeiter der Stadt Bad Teinach-Zavelstein können sich daher ab sofort unter folgendem Link https://badteinachzavelstein.hinweisgeberportal.de/ im Sinne von §2 HinSchG mit Ihren Anliegen melden oder direkt an die nachfolgende Adresse: Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
Besuch: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!


