Wappenbeschreibung

Das Landratsamt Calw verleiht der Gemeinde Bad Teinach-Zavelstein nach § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das Recht, ein wie folgt beschriebenes Wappen:
"Über einer erhöhten Schildteilung in Gold (Gelb), drei schwarze Hirschstangen übereinander, unten von Rot und Gold (Gelb) geschacht (12 Plätze)" und eine Flagge in den Farben "Rot-Gelb (Rot-Gold)" zu führen.