Bodenrichtwerte
Aufgrund der Kaufpreissammlung sind für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, mindestens jedoch für erschließungsbeitragspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres zu ermitteln. Der in Bad Teinach-Zavelstein eingesetzte Gutachterausschuss hat die nachfolgenden Bodenrichtwerte ermittelt, die hiermit veröffentlicht und auch dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
Gemeinschaftsportal der Gutachterausschüsse
In Baden-Württemberg wurde zum 01.07.2008 ein landesweites Gemeinschaftsportal der Gutachterausschüsse eingerichtet. Das Portal trägt den Namen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg und ist unter der Internetadresse www.gutachterausschuesse-bw.de zu erreichen.