Im Rahmen einer EU-weiten Initiative zur Einführung eines elektronischen Meldesystems sind Neuerungen zur elektronischen Rechnungsstellung vorgesehen. Danach besteht ab dem 01.01.2025 eine grundsätzliche Verpflichtung zum Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen.
Das E-Rechnungsgesetz auf Basis der bestehenden EU-Rechnungsrichtlinie 2014/55/EU verpflichtet die Kommunen zur Annahme elektronischer Rechnungen im sogenannten oberschwelligen Bereich. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderung stellt das Land Baden-Württemberg das Rechnungsportal auf Basis des Serviceportals service-bw zur Verfügung. Rechnungen können über die folgenden beiden Möglichkeiten an die Stadt Bad Teinach-Zavelstein via Mail versandt werden.
Schicken Sie pro E-Mail nur eine Rechnung im zugelassenen Format ohne weiteren Nachrichteninhalt oder weitere Anhänge unter Angabe
der Leitweg-ID: 08235084-A9416-37 an:
rechnung(at)service-bw.bwl.de
Alternativ können Sie die Rechnungen auch an:
rechnung(at)bad-teinach-zavelstein.de senden.


