Beschlüsse des Gemeinderates vom 18.04.2024
TOP 5
Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Kindergärten und die Kinderkrippe für das Kindergartenjahr 2024/2025 + 2025/2026 sowie für die Verlässliche Grundschule für das Schuljahr 2024/2025 + 2025/2026
Beschluss
Den Benutzungsentgelten für die Kindergärten und die Kinderkrippe für das Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026 sowie die verlässliche Grund- schule für das Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026 wird wie vorgestellt zuge- stimmt.
TOP 6
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027
- Vorstellung der Raumplanung
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderates sprechen sich für die Fortführung des Ver- fahrens aus und nehmen die vorgestellten Planungen der Stadtverwaltung po- sitiv zur Kenntnis.
TOP 7
Kläranlage Bad Teinach
- Vergabe der Planungsleistungen für Elektrotechnik und Verfahrenstechnik
Beschluss
- Die Planungsleistungen für den Bereich Elektrotechnik werden an das In- genieurbüro Deuschl, Leonberg, vergeben.
2.Die Planungsleistungen für den ersten Teilbereich der technischen Ausrüs- tung werden an das Ingenieurbüro Sweco, Stuttgart, vergeben.
TOP 8
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Teinach-Zavelstein
- Satzungsbeschluss
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Teinach-Zavelstein – Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS samt dazugehörigem Kostener- satzverzeichnis.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 21.03.2024
TOP 3
Ernennung von Frau Sabine Bittmann zur Standesbeamtin
Beschluss
Frau Sabine Bittmann wird mit Wirkung ab dem 22.03.2024 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Teinach-Zavelstein bestellt.
TOP 4
Beschaffung eines Gerätewagens-Logistik, GW-L2, für die Einsatzabteilung Sommenhardt/Zavelstein
- Auftragsvergabe
Beschluss
- Die Firma Albert Ziegler Feuerschutz GmbH in 24768 Rendsburg erhält den Auftrag, für die Freiwillige Feuerwehr Bad Teinach-Zavelstein, Abteilung Sommenhardt/Zavelstein, ein Fahrgestell MAN 13.290 4x4 mit Aufbau (Los 1) zum Angebotspreis von 500.373,58€ (brutto) zu liefern.
- Die Firma Barth GmbH & Co. KG in 70736 Fellbach erhält den Auftrag, für das unter Ziffer 1 genannte Fahrzeug die Beladung (Los 2) zum Angebotspreis von 64.738,98€ (brutto) zu liefern. Zum Auftrag gehört auch die Einlagerung der Beladung bis zur Auslieferung des Fahrzeugs zum Preis von 1.047,20€ (brutto)
- Die Firma Logiroll Metallbau Schneider e.K. in 36358 Herbstein erhält den Auftrag zur Lieferung von 4 Rollcontainern (Los 3) zum Angebotspreis von 11.804,80€ (brutto).
TOP 5
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zettelberg II, 1. Änderung“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über den Planentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschluss
- Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zettelberg II, 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan, der dieser Beratungsunterlage als Anlage beigefügt ist.
- Den beigefügten Vorentwürfen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zettelberg II, 1. Änderung“ sowie auch der örtlichen Bauvorschriften wird zugestimmt.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der unter Ziffer 2 genannten Vorentwürfen die frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit und auch die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
TOP 6
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetztes, Bestands- und Bedarfsermittlung
- Feststellung des erzielten Ausbaustands
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Bestandszahlen (Stichtag 01.03.2024) für die Stadt Bad Teinach-Zavelstein zur Kenntnis, beschließt die beigefügte Bestands- und Bedarfserhebung und stellt den erreichten Ausbaustand fest.
TOP 7
Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 durch das Landratsamt Calw, Kommunalaufsicht
- Unterrichtung des Gemeinderates nach §§ 43 Abs. 5 und 144 Abs. 4, Satz 2 GemO
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Prüfungsbericht zur Eröffnungsbilanz zur Kenntnis und bestätigt die Unterrichtung gemäß § 43 Abs. 5 und § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO.
TOP 8
4. Änderung der Hauptsatzung
- Satzungsbeschluss
Beschluss
Die beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.
Der Bürgermeister führt aus, dass bei dieser Beschlusslage die nach § 4 der Gemeindeordnung für eine Änderung der Hauptsatzung geforderte qualifizierte Mehrheit erreicht worden sei. Er bedankt sich beim Gremium für den einstimmigen Beschluss und das darin zum Ausdruck kommende Vertrauen an die Stadtverwaltung.
TOP 9
Unterhaltung der Gemeindestraßen sowie von Kanal- und
Wasserleitungen im Jahr 2024
- Auftragsvergabe
Beschluss
- Die Arbeiten für die Kanal- und Belagssanierung in der Schmieher Straße in Emberg werden an die Firma Strohäker, Jettingen, zum Angebotspreis von 62.652,19€ (brutto) vergeben.
- Die Arbeiten für die Kanalsanierung im Bereich Ziegelgasse in Sommenhardt werden an die Firma Günthner, Mötzingen, zum Angebotspreis von 33.815,04€ (brutto) vergeben.
- Die Arbeiten für die Kanalsanierungen in geschlossener Bauweise werden an die Firma Swietelsky-Faber, Ebersbach, zum Angebotspreis von 59.015,29€ (brutto) vergeben.
- Die Arbeiten zur Sanierung von Wasserschächten in den Stadtteilen Emberg, Zavelstein und Bad Teinach werden an die Firma Günthner, Mötzingen, zum Angebotspreis von 75.758,73€ (brutto) vergeben.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 22.02.2024
TOP 3
Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Feststellung des Jahresabschlusses 2022, wie in der Beratungsunterlage auf den Seiten 4 bis 7 angegeben, einstimmig zu.
TOP 4
Zustimmung zum Neuabschluss der Konzessionsverträge über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für
- die Elektrizitätsversorgung
- die Gasversorgung
im Stadtgebiet
Beschluss
- Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Konzessionsvertrags über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Vertrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet zwischen der Stadt Bad Teinach-Zavelstein und der Netze BW GmbH wird zugestimmt
- Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Konzessionsvertrags über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Vertreib von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet zwischen der Stadt Bad Teinach-Zavelstein und der Netze BW GmbH wird zugestimmt.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 25.01.2024
TOP 3
Beschluss über die Haushaltssatzung 2024
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die auf Seite 5 und 6 der Beratungsunterlage Nummer 1/2024 angedruckte Haushaltssatzung 2024 sowie die ab Seite 43 abgedruckte mittelfristige Finanzplanung. Frau Gemeinderätin Mast erkundigt sich anschließend nach der Entwicklung der Bevölkerungszahlen. Der Vorsitzende erklärt, dass die Geburtenzahlen im Jahr 2023 mit ca. 30 recht konstant geblieben sind. Die Zahl der Flüchtlinge im Stadtgebiet beläuft sich derzeit auf ca. 35, wobei im Laufe des Jahres hier mit einer deutlichen Zunahme gerechnet werden muss.
TOP 5
Spendenbericht 2023
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Spendenliste aufgeführten Spenden für das Jahr 2023 zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 20.12.2023
TOP 3
Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2024 für den StadtwaldForstwirtschaftliche Betriebsplanung 2024 für den Stadtwald
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu
TOP 4
Beschluss über den Erwerb eines gebrauchten LKW´s mit Ladekran
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5
Generationen-Aktiv-Park auf dem Gelände des früheren Minigolfplatzes
- Auftragsvergabe für die Sport- und Spielgeräte
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag bei einer Gegenstimme zu.
TOP 6
Betrauungsakt der Stadt Bad Teinach-Zavelstein für die Tourismus GmbH Nördlicher Schwarzwald
- Beschluss über die Fortführung bis zum 31.07.2033
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 7
Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Bereich der Grundstücke, Flst. Nrn. 18/7, 18/11, 18/12, 19 und 19/1, Gemarkung Rötenbach, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
- Beschluss über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Schützenweg“
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu
Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.11.2023
TOP 3
Überprüfung der Wasserverbrauchsgebühr
- Beschluss über die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu
TOP 4
Anpassung der getrennten Abwassergebühr
Beschluss über die Gebührenkalkulation (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) für das Jahr 2024 und über die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 02.06.2008
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5
Beschluss der Globalabrechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsbeitrag sowie Beschluss über die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 02.06.2008 und über die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 02.06.2008
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag sowie der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 02.06.2008 und der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 02.06.2008 einstimmig zu.
TOP 6
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung 2024
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Der Vorsitzende erklärt, dass in der ersten Sitzung im Januar 2024 das Druckwerk vorgelegt wird und dann auch der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Herr Gemeinderat Greule bittet darum, dass der Haushaltsplan digital versandt werden soll und er gerne auf ein Druckwerk verzichten möchte. Für 8 Mitglieder des Gemeinderates reicht ein digitales Werk aus – dies wird entsprechend berücksichtigt.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 26.10.2023
TOP 3
Windenergie in Bad Teinach-Zavelstein
- Konzeptvorstellung
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiter voran zu treiben und die notwendigen Schritte zur konkreteren Planung aufzunehmen. Bei einer Enthaltung wird dem Beschluss einstimmig zugestimmt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Soukup für den aufschlussreichen Vortrag.
TOP 4
Aufhebung der unechten Teilortswahl
- Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5
Freibad Bad Teinach
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem angepassten Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 28.09.2023
TOP 4
Kommunalwahl am 09. Juni 2023
– Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der Beisitzer sowie deren Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses nach § 11 Abs. 2 KomWG und § 21 KomWO
– Überlegungen zur Sitzverteilung bei unechter Teilortswahl
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Überlegungen zur Sitzverteilung bei unechter Teilortswahl
Beschluss
Ein Beschluss wird aufgrund der vorherigen Diskussion zunächst vertagt auf die nächste Sitzung des Gemeinderates am 26. Oktober 2023.
Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Wahl-Helferentschädigung von 80 € zustimmend zur Kenntnis. Zudem weißt der Vorsitzende daraufhin, dass die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gremiums noch vor dem Beginn der Sommerferien stattfinden muss. Dies wird voraussichtlich am ersten Donnerstag im August 2024 erfolgen.
TOP 5
Künftiger Breitbandausbau in den sogenannten „dunkelgrauen Flecken“
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Frau Gemeinderätin Mast erkundigt sich, was passiert, wenn sich eine der genannten Kommunen gegen die IKZ entscheidet. Der Vorsitzende erklärt, dass 4 Kommunen dabei sein müssen, um die Höchstpunktzahl für diese Rubrik zu erreichen und er einen „Rückzieher“ der vorgenannten Kommunen aber für unwahrscheinlich hält. Herr Gemeinderat Kasun erkundigt sich, ob die Förderfähigkeit einen Folgevertrag mit einem Anbieter miteinschließt. Der Vorsitzende erklärt, dass ein Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber nicht zwingend ist, das heißt, dass der Bürger Glasfaser ins Haus bekommt und dieses nicht nutzen muss, wenn er nicht will. Der Vorsitzende informiert, dass die Stadt bereits Pachteinnahmen für ihr Glasfaser-Netz erhält, pro Jahr ist dies im Moment ein fünfstelliger Betrag. Frau Gemeinderätin Mast bittet darum, dass die Bürger nochmals darüber informiert werden sollten, dass ein Glasfaseranschluss jetzt kostenlos erstellt werden kann und ein Vertrag mit dem Netzbetreiber nicht zwingend erforderlich ist.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 03.08.2023
TOP 4
Generationen-Aktiv-Park auf dem Gelände des früheren Minigolfplatzes
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Beschlussvorschlag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, zu.
TOP 5
Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Netzdialog Bad Teinach-Zavelstein (PDF-Dokument, 3,50 MB, 28.08.2023)
Beschlüsse des Gemeinderates vom 22.06.2023
TOP 3
Sanierung des Gebäudes, Schwarzwaldstraße 23, Sommenhardt, Kindergarten, ehemaliges Rathaus
- Auftragsvergabe für die Gewerke
− Anmietung Raummodule
− Heizungs- und Lüftungsarbeiten
− Sanitärarbeiten
− Elektroarbeiten
− Gerüstarbeiten
− Abbrucharbeiten
− Rohbauarbeiten
− Zimmermannsarbeiten
− Holzfensterarbeiten
− Gipser- und Trockenbauarbeiten
− Fliesenarbeiten
− Malerarbeiten
− Bodenbelagsarbeiten
− Schreinerarbeiten I (Türen+Akustik)
− Schreinerarbeiten II, Teeküchen
− Schlosserarbeiten
− Fensterläden
− Sanitärtrennwände
− Flachdachabdichtungsarbeiten
− Klempnerarbeiten
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, einstimmig zu.
TOP 4
Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Kindergärten und die Kinderkrippe für das Kindergartenjahr 2023/2024 sowie für die Verlässliche Grundschule für das Schuljahr 2023/2024
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Beschlussvorschlag mehrheitlich bei einer Enthaltung zu.
TOP 5
Feststellung des Jahresergebnisses 2021
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 04.05.2023
TOP 3
Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters
Beschluss
Der Gemeinderat entscheidet durch offene Wahl einstimmig, dass Frau Gemeinderätin Verena Großmann die Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters, Herrn Markus Wendel, am 20.06.2023 vornimmt
TOP 4
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Wahlvorschlägen durch einstimmige Wahl zu.
Abschließend verweist der Vorsitzende auf den in der Beratungsunterlage angebrachten Hinweis zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen:
Für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 bedarf es keiner Benennung und Wahl durch den Gemeinderat. Hier ist das Verfahren nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes anzuwenden. Hierzu wurde die Verwaltung vom Jugendhilfeausschuss beim Landkreis Calw aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu machen. Zwei Personen haben sich bisher gemeldet bzw. haben das Amt schon bisher bekleidet. Hierbei handelts es sich um Herrn Norbert Schüle (Sommenhardt) sowie um Herrn Markus Bürkle (Zavelstein). Diese beiden Personen werden an den Jugendhilfe-Ausschuss beim LRA Calw weitergemeldet
TOP 5
Ruhewald Bad Teinach – Zavelstein
- Erhöhung der Nutzungsentgelte zum 15.05.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 30.03.2023
TOP 3
Ernennung von Herrn Jürgen Bleier zum Standesbeamten
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ernennung von Herrn Hans-Jürgen Bleier zum Standesbeamten einstimmig.
TOP 4
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, Bestands- und Bedarfsermittlung
- Feststellung des erzielten Ausbaustands
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Der Vorsitzende geht nochmals kurz auf den Personalstand bei den städtischen Kindergärten ein. Derzeit konnten alle Stellen mit einer guten Auswahl besetzt werden. Zudem werden auch weiterhin Erzieherinnen bei den städtischen Kindergärten ausgebildet – außerdem wird auch sogenannten Seiteneinsteigern die Möglichkeit geboten, sich zur Fachkraft nach § 7 KiTaG zu qualifizieren. Die Erzieherinnen stellen derzeit den größten Anteil an den städtischen Mitarbeitenden.
TOP 5
Unterhaltung der Gemeindestraßen sowie von Kanal- und Wasserleitungen im Jahr 2023, Erschließung des Baugebietes „Erweiterung Eichwald“
- Auftragsvergabe
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag en Block einstimmig zu.
TOP 6
Satzung über die Entsorgung von Erdaushub und die Benutzung der Erdaushubdeponie
- Neufestsetzung der Benutzungsgebühren, Satzungsbeschluss
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beschlussvorschläge 1-3 einstimmig.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 26.01.2023
TOP 3
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung 2023
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die auf Seite 5 und 6 der Beratungsunterlage Nummer 1/2023 angedruckte Haushaltssatzung 2023 sowie die ab Seite 43 abgedruckte mittelfristige Finanzplanung.
TOP 5
Spendenbericht 2022
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Spendenliste aufgeführten Spenden für das Jahr 2022 zu.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Teinach-Zavelstein
Beschluss
Die Wahl der oben genannten Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr wird bestätigt.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 15.12.2022
TOP 3
Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2023 für den Stadtwald
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 4
Überprüfung der Wasserverbrauchsgebühren
- Beschluss über die Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 und 2024
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5
Anpassung der getrennten Abwassergebühr
- Beschluss über die Gebührenkalkulation (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) für die Jahre 2023 und 2024 und über die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 02.06.2008
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 6
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung 2023
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 17.11.2022
TOP 3
Sanierung des Gebäudes, Schwarzwaldstr. 23, Sommenhardt, Kindergarten, ehemaliges Rathaus
- Vorstellung der Sanierungsplanung mit Kostenschätzung
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 4
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG)
- Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5
Aufhebung von Satzungen
- Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie einer Umlage zur Deckung der Kosten für die Vatertierhaltung vom 15.06.1982
- Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 13.09.1999
- Beschluss der beiden Aufhebungssatzungen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 29.09.2022
TOP 3
Bürgermeisterwahl 2023
3.1 Bildung des Gemeindewahlausschusses
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
3.2 Festlegung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
3.3 Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen
Beschluss:
Die Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
3.4 Entscheidung über eine mögliche öffentliche Vorstellung von Bewerbern
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Redezeit und die Fragerunde auf je 20 Minuten zu terminieren.
3.5 Zustimmung zur Stellenausschreibung
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 6
Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Beschluss
Das Gremium stimmt der Feststellung des Jahresabschluss 2020 einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 18.08.2022
TOP 4
Generationen-Aktiv-Park auf dem Gelände des früheren Minigolfplatzes
- Vorstellung des weiterentwickelten Planentwurfs und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die vorgestellte Planung des Generationen-Aktiv-Parks in der Variante mit Senioren-Spielgeräten, Tischtennisplatte und Soccer-Cage einen Förderantrag im Programm der Tourismusfachförderung des Landes Baden-Württemberg zu stellen. Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 werden die Mittel unter Berücksichtigung einer 50 %-igen Förderung veranschlagt.
TOP 6
Aufbau eines Katastrophen-Hilfeleistungszentrums für
Bad Teinach-Zavelstein
- Vergabe der Netzersatzanlage
Beschluss
Der Auftrag für die Lieferung und den Einbau einer Netzersatzanlage wird zum Angebotspreis von 119.898,45 € (brutto) an die Firma Lörcher aus Zavelstein vergeben.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.06.2022
TOP 4
Satzung über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Teinach-Zavelstein
- Satzungsbeschluss
Beschluss
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Der Vorsitzende verweist nochmals darauf, dass eine Aussage zur Kostenhöhe im Ergebnishaushalt von der Anzahl der Einsätze abhängig ist. Herr Gemeinderat Kasun erkundigt sich, wie die Fremd-Wehren behandelt werden, die zu Einsätzen im Stadtgebiet hinzugerufen werden. Der Vorsitzende erklärt, dass es sich hier um die sogenannte Überlandbrandhilfe handelt und diese der Stadt nach vereinbarten Sätzen in Rechnung gestellt wird.
TOP 5
Erweiterung des Ruhewaldes
- Vergabe der Arbeiten für den Wegebau im ersten Erschließungsabschnitt
Beschluss
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 6
Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Kindergärten und die Kindergrippe für die Jahre 2022/2023
Beschluss
Das Gremium stimmt der vorgeschlagenen Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Kindergärten und die Kindergrippe für das Jahr 2022/2023 einstimmig zu.
Im Nachgang zur Beschlussfassung berichtet der Vorsitzende von der letzten Besprechung mit den 27 Erzieherinnen im Sitzungssaal im Rathaus. Zudem führt er aus, dass die Anzahl der Erzieherinnen in der kommenden Zeit auch noch weiter ansteigen wird.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 19.05.2022
TOP 4
Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Eichwald“ mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach §13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Behandlung der Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Beschluss
Das Gremium stimmt den Beschlussvorschlägen 1-3 einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 28.04.2022
TOP 3
Fortsetzung des Breitbandausbaues in Bad Teinach-Zavelstein
Vergabe der Beratungsleistungen
Beschluss
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 4
Fortsetzung des Breitbandausbaues in Bad Teinach-Zavelstein
Vorbereitung der Förderverfahren nach Richtlinie „graue Flecken“ sowie Entscheidung über die Teilnahme an der GÜ3-
Ausschreibung zum Aufbau innerörtlicher Verteilnetze
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen, wie vorgestellt, einstimmig zu.
TOP 5
Neubau Mischwasser- und Regenwasserkanal mit Schächten und weiteren Leerrohren im Schützenweg in Rötenbach
Auftragsvergabe
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag, bei einer Enthaltung, mehrheitlich zu.
TOP 6
Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB am Grundstück, Flst.Nr. 39/1, Gemarkung Teinach
Beschluss:
Das Gremium stimmt dem vorgebrachten Beschlussvorschlag mehrheitlich mit 11 Zustimmungen, bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 24.03.2022
TOP 3
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020
Beschluss
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wird, wie in der Beratungsunterlage Nr. 10/2022 dargestellt, einstimmig beschlossen.
TOP 4
Beantragung der Zusatzbezeichnung „Krokusstadt“ für den Stadtteil Zavelstein
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag, wie im Beschlussvorschlag vorgestellt, einstimmig zu.
TOP 5
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, Bestands- und Bedarfsermittlung
• Feststellung des erzielten Ausbaustands
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 6
Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Teinach II“
- Konkretisierung der Sanierungsziele im Bereich zwischen Badstraße, Mühlweg und Hintere Talstraße
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Konkretisierung der Sanierungsziele, wie im Beschlussvorschlag vorgestellt, bei einer Gegenstimme zu.
TOP 7
Unterhaltung der Gemeindestraßen sowie von Kanal- und Wasserleitungen im Jahr 2022
- Auftragsvergabe
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Vergaben, wie im Beschlussvorschlag vorgestellt, einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates
Nachstehend finden Sie die Beschlüsse des Gemeinderates, sortiert nach den jeweiligen Sitzungsterminen.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 27.01.2022
TOP 3
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung 2022
Beschluss
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wird, wie in der Beratungsunterlage Nr. 1/2022 dargestellt und unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung vorgestellten aktuellen Zahlen, beschlossen.
TOP 5
Festlegung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Bereich der Grundstücke, Flst. Nrn. 38, 39, 40, 41, 42, 43, 261/13 teilweise und 349 teilweise, Gemarkung Zavelstein, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
• Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der öffentlichen Auslegung.
• Beschluss der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Schlossberg“
Beschluss:
- Über die eingegangenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Stellungnahme und des Beschlussvorschlages der Verwaltung (Anlage 1) entschieden. Die Änderungen sind in den zeichnerischen Teil sowie in den Textteil der Satzung in der Fassung vom 19.01.2022 eingearbeitet. Da diese Änderungen (farblich hervorgehoben) von ihrem Umfang und ihrer städtebaulichen Bedeutung her nicht wesentlich sind, ist eine erneute Auslegung des Satzungsentwurfes nicht erforderlich.
- Die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Schlossberg“ in der Fassung vom 19.01.2022 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO beschlossen (Anlage 2, insg. 3 Dokumente).
TOP 6
Ernennung von Frau Theresa Anheuser zur Standesbeamtin
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Frau Theresa Anheuser zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Teinach-Zavelstein mit Wirkung vom 01.02.2022 einstimmig zu.
TOP 7
Spendenbericht 2021
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Spendenliste aufgeführten Spenden für das Jahr 2021 einstimmig zu.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 29.07.2021
TOP 3
Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2021
Gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2021 werden keine Einwendungen erhoben.
TOP 4
Vertrag mit der Stadt Wildberg über die Betreuung der Abwassereinrichtungen
- Beschluss über die Vertragsverlängerung
Beschluss
Der als Anlage der Beratungsunterlage Nr. 21/2021 beigefügte 6. Nachtrag zur vertraglichen Vereinbarung zwischen dem „Eigenbetrieb Abwasserentsorgung“ der Stadt Wildberg und der Stadt Bad Teinach-Zavelstein wird beschlossen.
TOP 5
Festsetzung der Betreuungsentgelte für die Kindergärten und die Kinderkrippe für die Jahre 2021/2022
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 folgende Entgeltsätze
- Für den Regelkindergarten
| Bisheriger Betrag | 2021/2022 |
---|---|---|
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 130,00 € | 134,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren | 100,00 € | 103,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren | 67,00 € | 69,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren | 22,00 € | 23,00 € |
2. Für die Kleinkindgruppe (Kinderkrippe)
| 2021/2022 |
---|---|
3 Wochentage (Mindestbetrag) | 187,00 € |
4 Wochentage | 225,00 € |
5 Wochentage | 271,00 € |
TOP 6
Beschluss über die Verlängerung der Teilnahme am Projekt „KONUS“ bis Ende 2026
Beschluss
Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein beteiligt sich auch in der nächsten Projektphase von 2022 – 2026 wieder an KONUS. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Vereinbarungen zu unterzeichnen.
TOP 7
Freibad Bad Teinach, Auswechslung der Beckenwasserpumpen
- Auftragsvergabe
Beschluss
Der Auftrag für die Auswechslung der Beckenwasserpumpen im Freibad wird an die Firma Bähr, Horgenzell, zum Angebotspreis von 39.525,26 Euro (brutto) vergeben.
TOP 8
Bebauungsplan „Erweiterung Hausäcker“
- Grundsatzbeschluss zur Klarstellung der Kniestockregelung
Beschluss
Ergänzend zur seitherigen Kniestockregelung im Bebauungsplan „Erweiterung Hausäcker“ wird festgesetzt, dass bei einer Traufhöhe größer/gleich 4,80 Meter und einer Kniestockhöhe größer/gleich 1,80 Meter ein Kniestock ebenfalls zulässig ist.
TOP 9
Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr
Beschluss
Die Wahl von Herrn Karsten Wohlgemuth zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Rötenbach und von Herrn Dominik Stahl zum stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Teinach-Zavelstein wird jeweils bestätigt.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 17.06.2021
TOP 3
Erweiterung des Ruhewaldes
- Vorstellung des Planentwurfs und Beauftragung der Stadtverwaltung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Erweiterungsplanung für den Ruhewald zu und beauftragt die Stadtverwaltung, auf dieser Grundlage das Genehmigungsverfahren in die Wege zu leiten.
TOP 4
Erweiterung der Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung) im Gebäude, Badstraße 1, Bad Teinach
Vergabe der
- Elektroarbeiten
- Arbeiten für Sanitär und Heizung
- Bodenbelagsarbeiten
- Tischlerarbeiten
- Küchenarbeiten
- Putz-/Stuckateurarbeiten
Beschluss
- Die Stadtverwaltung wird ermächtig, den Auftrag für das Gewerk Elektroarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben zu dürfen.
- Der Auftrag für das Gewerk Sanitär und Heizung wird an die Firma Schlag, Neubulach, zum Angebotspreis von 35.272,33 Euro (brutto) vergeben.
- Der Auftrag für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Binder, Calw, zum Angebotspreis von 19.577,38 Euro (brutto) vergeben.
- Der Auftrag für das Gewerk Tischlerarbeiten wird an die Firma Schroth, Neubulach, zum Angebotspreis von 72.961,28 Euro (brutto) vergeben.
- Der Auftrag für das Gewerk Putz- und Stuckateurarbeiten wird an die Firma Öczelik, Schömberg, zum Angebotspreis von 43.230,27 Euro (brutto) vergeben. An der Abstimmung zu dieser Vergabe hat der Bürgermeister wegen Befangenheit nicht mitgewirkt.
TOP 5
Bau einer öffentlichen Toilette in der Krokusstraße in Zavelstein Vergabe der
- Rohbauarbeiten
Beschluss
Der Auftrag für die Rohbauarbeiten wird an die Firma Gall, Rötenbach, zum Angebotspreis von 29.529,85 Euro (brutto) vergeben.
TOP 6
Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung
- Satzungsbeschluss
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die der Beratungsunterlage Nr. 19/2021 als Anlage beigefügte Aufhebungssatzung.
TOP 7
Vereinheitlichung der Verträge, Entgelte und Produkte beim Kommunalen Rechenzentrum
- Zustimmung zur Vertragsanpassung mit Komm.ONE
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
- Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.
TOP 8
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
8.1 Veräußerung des Grundstücks, Badstraße 3, Bad Teinach
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 beschlossen habe, das Grundstück, FlstNr. 8, Badstraße 3, in Bad Teinach zum Bau einer Seniorenwohnanlage an die Schweizer Immo Projekt GmbH aus Gerlingen zu veräußern. Wie bereits zu Beginn dieser Gemeinderatssitzung vom Bürgermeister vorgestellt, habe der notarielle Vollzug dieses Beschlusses zwischenzeitlich stattgefunden.
8.2 Verkauf von 170.000 Ökopunkten an die Gemeinde Engelsbrand
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung vom 19.11.2020 beschlossen habe, an die Gemeinde Engelsbrand insgesamt 170.000 Ökopunkte vom Ökokonto der Stadt Bad Teinach-Zavelstein zu veräußern. Der hierzu notwendige Vertrag sei zwischenzeitlich abgeschlossen worden, so der der Bürgermeister weiter.
8.3 Frau Lutz ist die neue stellvertretende Stadtkämmerin
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass man für die neugeschaffene Stelle des stellvertretenden Stadtkämmerers/der stellvertretenden Stadtkämmerin Frau Lutz habe gewinnen können. Sie werde diese Stelle am 01. September 2021 antreten.
TOP 9
Sonstiges und Bekanntgaben
9.1 Verlängerung des Jahreszeitvertrages bis Ende 2021
Der Bürgermeister führt aus, dass der mit der Bietergemeinschaft Nothacker/Gall bestehende Jahreszeitvertrag bereits schon einmal um ein Jahr verlängert wurde. Ursprünglich sei geplant gewesen, den Jahreszeitvertrag im Frühjahr 2021 neu auszuschrieben und die Leistungen daraufhin zu vergeben. Eine Abfrage bei den dafür infrage kommenden Firmen habe allerdings gezeigt, dass diese sehr gut ausgelastet seien und kein Interesse an der Teilnahme an einer Ausschreibung des Jahreszeitvertrages bestehe. Eine entsprechende Anfrage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Calw habe ergeben, dass die Möglichkeit bestehe, den auslaufenden Vertrag noch über das Jahr 2021 hinweg laufen zu lassen und den Jahreszeitvertrag dann im Winterhalbjahr neu auszuschreiben. Die Bietergemeinschaft Nothacker/Gall wäre damit einverstanden, allerdings müssten bei einigen Positionen des Jahreszeitvertrages die Preise marktbedingt angepasst werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Materialpreise, beispielsweise für Kunststoffrohre, die gerade in den zurückliegenden Monaten deutlich angestiegen seien. Hier würde dann bis zum Jahresende der tatsächliche Marktpreis in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus müssten die Stundensätze für die Vorarbeiter- und Facharbeiter-Löhne auf das Niveau des Jahres 2021 angepasst werden, so der Bürgermeister weiter. Derzeit seien aber für das Restjahr auch keine größeren Einzelmaßnahmen mehr geplant, sodass man damit rechnen könne, dass die Leistungen aus dem Jahreszeitvertrag in einem überschaubaren Ausmaß blieben.
Auf ausdrückliche Nachfrage des Bürgermeisters stimmt der Gemeinderat der Verlängerung des bestehenden Jahreszeitvertrages mit der Bietergemeinschaft Nothacker/Gall bis zum Jahresende 2021 zu.
9.2 Neubau Radweg zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz, Baubeginn 05.07.2021
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass mit den Bauarbeiten für den neuen Radweg zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz am Montag, 05.07.2021, begonnen werde.
9.3 Naturparkmarkt am 11.07.2021 findet statt
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass der für Sonntag, 11.07.2021, geplante Naturparkmarkt im Städtle von Zavelstein stattfinden werde. Coronabedingt werde es jedoch kein kulturelles Rahmenprogramm und auch keine offizielle Eröffnung des Marktes geben.
9.4 Rezertifizierung für die beiden Premiumwanderwege erfolgreich abgeschlossen
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Rezertifizierung für die Premiumwege im Stadtgebiet, also den Wasser-, Wald- und Wiesenpfad sowie Der Teinacher, stattgefunden habe. In beiden Fällen seien die Anforderungen für Premiumwanderwege auch weiterhin erfüllt, so der Bürgermeister weiter. Der Wasser-, Wald- und Wiesenpfad sei von 57 Punkten auf 60 Punkte heraufgestuft worden und Der Teinacher von 74 auf 78 Punkte. Mit 78 Punkten liege Der Teinacher damit in der Spitzengruppe der Premiumwanderwege.
9.5 Vergabe von Impfterminen
Der Bürgermeister informiert darüber, dass auch die Stadt Bad Teinach-Zavelstein in den zurückliegenden Tagen Impftermine im Impfzentrum in Wart an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt vergeben durfte. Die Stadt habe hierzu die Bürger via Kommunenfunk informiert und die insgesamt 34 Impftermine seien in kurzer Zeit vergeben gewesen, so der Bürgermeister weiter.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 29.04.2021
TOP 4
Erneuerung der Heizungsanlage im Kindergarten Emberg
- Auftragsvergabe
Beschluss
Der Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage im Kindergarten Emberg wird an die Firma Schlag, Neubulach, zum Angebotspreis von 48.839,85 Euro (brutto) vergeben.
TOP 5
Neuanlage eines Spielplatzes im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ in Sommenhardt
- Auftragsvergabe
Beschluss
Der Auftrag für die Neuanlage des Spielplatzes im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ wird an die Firma Norbert Müller -Gärten und Mehr- aus Haiterbach zum Angebotspreis von 83.800,01 Euro (brutto) vergeben.
TOP 6
Fertigstellung von Erschließungsanlagen im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ in Sommenhardt
- Förmlicher Fertigstellungs- und Widmungsbeschluss für die
- Öffentlichen Straßen und Wege
- Öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen
Beschluss
- Die Straße „In den Hausäckern“ sowie die im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ verlaufenden öffentlichen Wege sind bautechnisch hergestellt. Die genannten Erschließungsanlagen gelten deshalb zum 01.04.2021 als fertiggestellt im Sinne des Erschließungsrechts.
- Es wird festgestellt, dass die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ bautechnisch fertiggestellt sind. Die entsprechenden Anlagen gelten zum 01.04.2021 als fertiggestellt.
- Die Straße „In den Hausäckern“ im Stadtteil Sommenhardt wird förmlich zur öffentlichen Straße erklärt. Sie wird hiermit als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Straßengesetzes Baden-Württemberg für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
TOP 7
Erweiterung der Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung) im Gebäude, Badstraße 1, Bad Teinach
- Vergabe der Aufzugsarbeiten
- Bevollmächtigung der Stadtverwaltung zur Vergabe weiterer Gewerke
Beschluss
- Der Auftrag für die Aufzugsarbeiten wird zum Angebotspreis von 35.224,00 Euro (brutto) an die Firma KONE, Ludwigsburg, vergeben.
- Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für die Gewerke Rohbau- und Erdarbeiten, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten, Abbrucharbeiten, Stahl- und Metallbauarbeiten, Malerarbeiten sowie Einrichtung und Ausstattung jeweils an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
TOP 8
Festlegung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Bereich der Grundstücke, Flst. Nrn. 38, 39, 40, 41, 42, 43, 261/13 (teilw.), 343/3 und 349 (teilw.), Gemarkung Zavelstein, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
- Beschluss über die Aufstellung der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Schlossberg“
Beschluss
Die im beigefügten Lageplan hellbraun und mittelbraun farblich gekennzeichneten Außenbereichsflächen im Bereich der Grundstücke, Flst. Nr. 38, 39, 40, 41, 42, 43, 261/13 (teilw.), 343/3 und 349 (teilw.), Gemarkung Zavelstein, sollen durch Satzung als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt bzw. in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbezogen werden.
Hierzu beschließt der Gemeinderat die Aufstellung der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Schlossberg“ mit örtlichen Bauvorschriften.
Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 15.04.2021, der dieser Beratungsunterlage als Anlage beigefügt ist.
TOP 9
Information über den Abschluss eines Grundstückspachtvertrages für den Betrieb einer Funkfeststation (Mobilfunkmast)
Beschluss
Zum Bauantrag auf Errichtung eines Mobilfunkmasten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 25.03.2021
TOP 3
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, Bestands- und Bedarfsermittlung
- Feststellung des erzielten Ausbaustands
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Bestandszahlen zum Stichtag 01.03.2021 für die Stadt Bad Teinach-Zavelstein zur Kenntnis, beschließt die der Beratungsunterlage beigefügte Bestands- und Bedarfserhebung und stellt den erreichten Ausbaustand fest.
TOP 4
Bau einer öffentlichen Toilette in der Krokusstraße in Zavelstein
- Vorstellung der Planung
Beschluss
Die vorgestellte Planung für die öffentliche Toilette in der Krokusstraße in Zavelstein wird befürwortet und die Stadtverwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das Baugesuch einzureichen.
TOP 5
Bebauungsplan „Erweiterung Eichwald“ mit örtlichen Bauvorschriften
- Informationen über den Stand der Planung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
Der Bürgermeister verweist zunächst auf die Beratungsunterlage Nr. 8/2021 und stellt fest, dass man sich ganz am Anfang der Überlegungen zur Erweiterung des bestehenden Baugebietes in Rötenbach befinde und es auch keinen Grund zur Eile in dieser Sache gebe. In der Klausurtagung des Gemeinderates im Januar 2020 sei vereinbart worden, dass im Stadtteil Rötenbach im Anschluss an den Bebauungsplan „Eichwald“ ein weiteres kleines Baugebiet entstehen solle. Zur Umsetzung dieser Entscheidung habe der Gemeinderat dann in seiner Sitzung im Juli 2020 bereits den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Eichwald“ gefasst. Bevor nun als nächster Verfahrensschritt der Entwurf des Bebauungsplans erstellt werde, möchte die Stadtverwaltung nun zunächst mit dem Gemeinderat das städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan erörtern und dabei auch Anregungen bzw. Vorschläge zur Planung aus der Mitte des Gremiums aufnehmen. Der Bürgermeister trägt weiter vor, dass er die Mitglieder des Gemeinderates in einer der letzten Sitzungen darum gebeten habe, sich selbst vor Ort in Rötenbach ein Bild von der dortigen Situation zu machen und Eindrücke für die Arbeit im Gemeinderat aufzunehmen. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 sei in dieser Sache dann auch ein Vorschlag von Gemeinderat Schaible eingegangen; dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Herr Schaible regt in diesem Schreiben an, einen angemessenen Teil der künftigen Baugebietsfläche für den Geschosswohnungsbau zur Verfügung zu stellen. In einem ersten völlig unverbindlichen Entwurf habe die Stadtverwaltung als Diskussionsgrundlage einen Planungsvorschlag mitgebracht, der durchaus auch große Häuser im künftigen Baugebiet ermögliche, allerdings mit der Begrenzung auf Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise. Der Entwurf sehe am nördlichen Rand des Baugebietes auch einen Wall zum Schutz vor Starkregenereignissen vor, so der Bürgermeister weiter.
Um die Anregungen von Herrn Schaible aufzugreifen, habe man den Schnitt eines Gebäudes mitgebracht, das drei Vollgeschosse plus Dachgeschoss im Bereich der dortigen Topografie zeige. Man könne sich durchaus vorstellen, auf den talseitigen Grundstücken solche Baukörper mit insgesamt vier Geschossen, davon drei Vollgeschosse, bauplanungsrechtlich zu ermöglichen. Anhand der Power-Point-Präsentation stellt der Bürgermeister den Schnitt eines solchen Gebäudes den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Von unten her, also von der Emberger Seite, seien die drei Vollgeschosse dann aber in ihrer kompletten Größe sichtbar und man müsse darauf hinweisen, dass man dadurch durchaus große Gebäude mit einer großen Wandfläche vom gegenüberliegenden Hang aus sehen würde. Das sei städtebaulich zwar machbar, müsse aber gewollt sein. Außerdem wolle die Stadtverwaltung auch darauf hinweisen, dass Gebäude mit mehreren Wohnungen durchaus auch einen höheren Stellplatzbedarf als Einzel- bzw. Doppelhäuser zur Folge hätten und diese Fahrzeuge dann eben auch sichtbar bzw. in der Straße Im Eichwald auch wahrnehmbar wären. Herr Stadtkämmerer Mönch trägt in diesem Zusammenhang vor, dass bislang 66 Interessenten für ein Baugrundstück im künftigen Baugebiet „Erweiterung Eichwald“ bei der Stadtverwaltung gelistet seien; diese Kaufinteressenten haben den Wunsch, ein Einfamilienhaus im dortigen Bereich zu errichten.
Im Anschluss an den Sachvortrag der Stadtverwaltung stellt nun zunächst Gemeinderat Schaible seine Anregungen zur künftigen bauplanungsrechtlichen Ausgestaltung des Baugebietes in Rötenbach vor (vergleiche Anlage 2 zu diesem Protokoll).
Gemeinderat Jackson vertritt in seiner Wortmeldung die Auffassung, dass man seitens der Stadt als Planungsträger in den zurückliegenden Jahren für Häuslesbauer bereits viel getan habe. Er bezeichnet die Anregung von Gemeinderat Schaible als eine gute Idee und könne sich vorstellen, im Bereich der Erweiterung des Baugebietes „Eichwald“ durchaus Gebäude mit drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss zu ermöglichen. Er verweist hierzu auf Bestandsgebäude im vorderen Bereich der Straße Im Eichwald, die bereits ähnlich groß seien. Seiner Auffassung nach könne man Gebäude dieser Art auch im hangseitigen Bereich des künftigen Baugebietes erstellen, wie dies bereits auch schon im bestehenden Baugebiet der Fall sei. Gemeinderätin Mast bittet in ihrer Wortmeldung darum, den Wall zum Schutz vor Starkregenereignissen und das Gefälle im dortigen Bereich zu überprüfen. Sie habe den Eindruck, dass das Oberflächenwasser zumindest im östlichen Bereich des künftigen Baugebietes nicht mehr in westliche Richtung abgeleitet werden könne. Auch Gemeinderätin Mast hat festgestellt, dass es im Bereich des bestehenden Baugebietes „Eichwald“ schon durchaus Gebäude in stattlicher Größe mit drei Vollgeschossen gebe. Sie regt an, im neuen Baugebiet auch über den Bau von Reihenhäusern nachzudenken. Gemeinderat Krauss ist dankbar für die Anregung von Gemeinderat Schaible und vertritt die Auffassung, dass man in Bad Teinach-Zavelstein durchaus Nachholbedarf an Gebäuden mit mehreren Wohnungen habe. Der Bürgermeister erinnert in diesem Zusammenhang an die teilweise durchaus kontrovers geführte öffentliche Debatte beim Bau des Mehrfamilienhauses im Bereich der Krokusstraße in Zavelstein. Er, der Bürgermeister, sei damals hinter diesem Bauvorhaben gestanden, sei dafür aber teilweise deutlich kritisiert worden. Dass es nun innerhalb kürzester Zeit ein Umdenken gebe, überrasche ihn nicht, denn die Themen „Nachverdichtung“ und „sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ seien nun in der Breite der öffentlichen Diskussion angekommen. Auch Gemeinderat Schönthaler vertritt die Auffassung, über mehrgeschossige Häuser und über den Geschosswohnungsbau im dortigen Bereich ernsthaft nachzudenken. Aufgrund der Topografie und Hanglage hält er diese Gebäude dort auch für möglich. Diese Auffassung vertritt auch Gemeinderat Greule in seiner Wortmeldung und betont, dass der künftige Grundstückspreis durchaus auch über dem liegen könne, der derzeit für Einfamilienhausgrundstücke aufgerufen werde. Gemeinderätin Großmann bringt in die Diskussion ein, möglicherweise auch über Terrassengebäude im dortigen Bereich nachzudenken. Auch Gemeinderätin Siemers ist der Auffassung, dass Häuser mit drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss im Bereich des künftigen Baugebietes in Rötenbach vertretbar wären; Reihenhäuser sieht sie dagegen eher nicht im Bereich des künftigen Baugebietes. Gemeinderat Dr. Schroth kann sich durchaus vorstellen, im künftigen Baugebiet bergseitig Einfamilienhäuser und Doppelhäuser und hangseitig mehrgeschossige Häuser für die Realisierung von Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Die Frage von Gemeinderat Schönthaler, ob man für die Grundstücke, die für Geschosswohnungsbau vorgesehen seien, dann seitens der Stadt auch in einem öffentlichen Verfahren Bauträger suchen wolle, wird vom Bürgermeister bejaht. Man dürfe aber gespannt sein, so der Bürgermeister in seiner Antwort weiter, ob man auch Bauträger finden werde, die Häuser in der gewünschten Form im dortigen Bereich bauen möchten. Gemeinderat Berlin bittet, mit Blick auf die Sicht von der Emberger Seite her, die Bauweise so zu ermöglichen, dass der ländliche Charakter des Stadtteils Rötenbach erhalten bleibe. Außerdem müssen auch nicht alle Grundstücke im Baugebiet im Zuge von einer Sitzung des Gemeinderates veräußert werden, so Gemeinderat Berlin weiter. Bürgermeister Wendel antwortet hierauf, dass Gebäude in der angesprochenen Größe, also mit drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss und der entsprechend notwendigen Grundfläche, sicherlich an die Grenzen dessen stoßen werden, was man sich in Rötenbach bauplanungsrechtlich und unter Berücksichtigung des ländlichen Charakters noch vorstellen könne. Gemeinderat Knoll vertritt deshalb die Auffassung, dass man lediglich die Grundstücke auf der Talseite des künftigen Baugebietes mit Häusern dieser Größe bebauen solle. Die Gemeinderäte Jackson und Dr. Schroth vertreten die Auffassung, dass man im Bebauungsplan auch die Pflicht zum Einbau von Zisternen, und hier insbesondere von Retentionszisternen, festlegen solle. Gemeinderätin Mast regt an, auch den Zufahrtsbereich zur Straße im Eichwald von der Wildbader Straße aus im Rahmen der Planungen zum neuen Baugebiet noch einmal zu überprüfen und zu klären, ob es dort eine andere Lösung gebe. Dies hält der Bürgermeister allerdings nicht für notwendig; der dortige Bereich habe sich bislang nicht gerade als Unfallschwerpunkt gezeigt und wenn man bis zur Haltlinie vorfahre, könne man durchaus in angemessener Art und Weise in die Wildbader Straße einfahren. Die weitere Frage von Gemeinderätin Mast, warum der Erdaushub nach dem der Beratungsunterlage beigefügten Entwurf auf dem Baugrundstück wiedereingebaut werden solle, wird vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass die Wiederverwertung, soweit möglich, grundsätzlich vor der Deponierung stehe. Dies sei auch sinnvoll, weil die Erde dadurch nicht abgefahren werden müsse und Deponievolumen gespart werden könne. An dieser Stelle werden im Gemeinderat auch noch Themen, wie die Höhe von Stützmauern sowie die dem Bebauungsplan beigefügte Pflanzliste debattiert. Man solle hier auch Sträucher und Hochstamm-Bäume in Betracht ziehen. Gemeinderat Schönthaler regt an, auch Holzzäune zur Grundstücksumfassung zu ermöglichen.
Zum Verfahren selbst führt der Bürgermeister aus, dass derzeit im Bundestag gerade das Baulandmobilisierungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren sei. Dieses Gesetz würde es der Stadt ermöglichen, den Bebauungsplan in Rötenbach im Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen, was deutlich wirtschaftlicher und auch schneller als das Regelverfahren sei. Man müsse nun aber zunächst abwarten, ob das Baulandmobilisierungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde. Wenn nicht, so müsse der Bebauungsplan dann im Regelverfahren aufgestellt werden. Auf die Frage von Gemeinderätin Mast, ob der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB dann größer werden könne, antwortet der Bürgermeister, dass man den Bebauungsplan nicht über das städtische Grundstück hinaus entwickeln solle, weil ansonsten ein aufwändiges Umlegungsverfahren erforderlich werde. Erfahrungsgemäß führt die Beteiligung von privaten Grundstückseigentümern auch zur Schaffung von Baulücken, die heute nicht mehr gewünscht seien. Frau Mast regt in einer weiteren Wortmeldung an, den geplanten Wendehammer so auszugestalten, dass dort auch größere Fahrzeuge, beispielsweise Müllfahrzeuge, drehen können; außerdem seien im dortigen Bereich auch weitere öffentliche Stellplätze denkbar.
Abschließend führt der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass man die Anregungen aus dem Gemeinderat nun mitnehmen und den Entwurf des Bebauungsplans für die weiteren Beratungen erstellen werde.
TOP 6
Unterhaltung der Gemeindestraßen sowie von Kanal- und Wasserleitungen im Jahr 2021
- Auftragsvergabe
Beschluss
- Die Arbeiten für die Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im Bereich Ziegelgasse in Sommenhardt werden an die Firma Roth, Herrenberg, zum Angebotspreis von 134.592,06 Euro (brutto) vergeben.
- Die Arbeiten für die Kanalarbeiten im Bereich des Bohnenberger-Areals werden an die Firma Günthner, Mötzingen, zum Angebotspreis von 66.202,08 Euro (brutto) vergeben.
- Die Arbeiten für Kanalsanierungen in geschlossener Bauweise werden an die Firma Rohr-Fuchs, Rohrreinigungs GmbH, Filderstadt, zum Angebotspreis von 68.658,49 Euro (brutto) vergeben.
TOP 7
Bau eines Radweges zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz
- Auftragsvergabe
Beschluss
Die Arbeiten zum Bau des Radweges zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz werden unter Annahme des Nebenangebots zu einem Pauschalangebotspreis von 285.600,00 Euro (brutto) an die Firma Strohäker, Jettingen, vergeben.
TOP 9
Sonstiges und Bekanntgaben
9.1 Weiterer Ausbau der E-Ladesäuleninfrastruktur in Bad Teinach-Zavelstein
Der Bürgermeister erinnert an die Informationen der Stadtverwaltung zu diesem Thema in den vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderates. Er trägt vor, dass die weiteren Abklärungen in dieser Sache ergeben hätten, dass im Bereich des Gotsackers in Zavelstein sowie auch beim neuen Wanderparkplatz in der Fronwaldstraße beim Wanderheim das vorhandene Stromnetz der Netze BW ausreichend sei, um dort E-Ladesäulen installieren zu können. Geplant sei, jeweils zweimal 11 KW-Ladesäulen dort zu errichten. Nach Berücksichtigung von Zuschüssen sei für beide Ladesäulen mit haushaltswirksamen Ausgaben von rund 24.000,00 Euro zu rechnen, so der Bürgermeister weiter. Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Ausgaben könne im Rahmen des Haushaltsjahres 2021 erbracht werden und der Bürgermeister werde hierfür in der heutigen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung beim Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten“ einen Finanzierungsvorschlag unterbreiten. Gemeinderätin Mast bittet in ihrer Wortmeldung darum, bei der Installation der Ladesäule im Bereich „Gotsacker“ darauf zu achten, dass dadurch der Parkplatzbedarf für den künftigen Laden im dortigen Bereich nicht negativ beeinträchtigt werde. Gemeinderat Knoll vertritt in seiner Wortmeldung die Auffassung, dass Schnellladesäulen für Tagestouristen sinnvoller wären, weil diese in kurzer Zeit den Fahrzeugakku deutlich umfangreicher wiederaufladen könnten als dies mit 11 KW-Ladesäulen möglich sei. Der Bürgermeister stimmt dem zu weist aber auch darauf hin, dass Schnellladesäulen eine andere Infrastruktur benötigen würden als die nun vorgesehene zweimal 11 KW-Ladesäule; außerdem seien Schnellladesäulen im Vergleich zu den geplanten 11 KW-Ladesäulen auch deutlich teurer. Auch Gemeinderat Greule ist wie Gemeinderat Knoll der Auffassung, dass man künftig die Installation von Schnellladesäulen in Erwägung ziehen müsse, da diese dem Bedarf der E-Mobilität besser entsprechen würden.
9.2 Erweiterung Edeka Neubulach, Beteiligung am Bebauungsplan „Strazel-Mähder, 5. Änderung“
Der Bürgermeister verweist einleitend auf die entsprechende Berichterstattung zum Thema in der Tagespresse. Es sei geplant, die Verkaufsfläche des bestehenden Edeka-Marktes in Neubulach um 200 m² zu vergrößern und zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sei eine Änderung des dortigen Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werde die Nachbarkommune Bad Teinach-Zavelstein hierzu angehört. Seitens der Stadtverwaltung spreche nichts gegen eine Erweiterung des Edeka-Marktes in der vorgesehenen Art und Weise. Man müsse als Kommune auch in der Lage und bereit sein, über die eigenen Gemarkungsgrenzen hinaus zu denken und das bereits vorhandene Angebot in Neubulach werde durch die geplante Erweiterung sicherlich auch für Teile der Bevölkerung aus Bad Teinach-Zavelstein positiv sein. Es sei auch nicht zu erwarten, dass die Erweiterung der Verkaufsfläche in Neubulach zu einer Beeinträchtigung der Einzelhandelsstrukturen in Bad Teinach-Zavelstein führen würde und außerdem habe der Gemeinderat auch vor einigen Jahren schon dem ursprünglichen Bau des Marktes zugestimmt. Insgesamt führe die Erweiterung der Verkaufsfläche des Edeka-Marktes in Neubulach, so der Bürgermeister weiter, zu einer Bereicherung der Einkaufs-Infrastruktur in der Region Teinachtal und man könne der Stadt Neubulach für das angestoßene Bebauungsplan-Änderungsverfahren daher nur viel Erfolg wünschen.
Zum Vorschlag des Bürgermeisters, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Strazel-Mähder, 5. Änderung“ seitens der Stadt Bad Teinach-Zavelstein keine Bedenken und Anregungen zu äußern, erhebt sich aus der Mitte des Gemeinderats kein Widerspruch.
9.3 Anfrage von Gemeinderätin Mast zum möglichen Bau eines Radweges zwischen Sommenhardt und Calw-Speßhardt
Gemeinderätin Mast stellt die Anfrage, wie die Stadtverwaltung die Realisierungschancen für einen Radweg zwischen dem Stadtteil Sommenhardt und Calw-Speßhardt einschätzen würde. Der Bürgermeister antwortet hierauf, dass nahezu die gesamte mögliche Radwegetrasse sich auf privaten Grundstücken befände. Zur Verwirklichung eines Radweges müsse man daher eine große Zahl von privaten Eigentümern von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken gewinnen können. Dies sei zwar nicht ausgeschlossen, aber sicherlich sehr zeitintensiv und man müsse, so der Bürgermeister weiter, auch bedenken, ob die Verkehrsintensität im dortigen Bereich tatsächlich den Bau eines straßenbegleitenden Radweges erforderlich mache. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Mast führt der Bürgermeister weiter aus, dass es auch von Seiten der großen Kreisstadt Calw bislang keine Impulse gebe, von Calwer Seite her einen Radweg im dortigen Bereich zu realisieren.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 25.02.2021
TOP 3
Feuerwehrkonzeption von Bad Teinach-Zavelstein
- Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplans
Beschluss
Der als Anlage der Beratungsunterlage Nr. 4/2021 beigefügte Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Bad Teinach-Zavelstein wird beschlossen.
Der Bürgermeister bedankt sich für diese klare Entscheidung beim Gemeinderat und führt aus, dass man sich nun an die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans machen müsse. Wegen der Planungen der Feuerwehrmagazine für die Abteilungen Sommenhardt/Zavelstein und Rötenbach werde man dann zu gegebener Zeit weitere Arbeitsgruppen bilden. Vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsplanberatungen sei vorstellbar, dass die bauliche Umsetzung der im Feuerwehrbedarfsplan genannten Maßnahmen nach der Realisierung des Bauprogramms für die städtischen Kindergärten von statten gehen könne. Der Bürgermeister bedankt sich abschließend noch einmal bei der Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung des Feuerwehrbedarfplans und ganz besonders bei Herrn Fischer für dessen fachliche Begleitung. Herr Fischer erhält vom Bürgermeister als Dankeschön einen Korb von der Teinacher Nudelmanufaktur.
TOP 4
Aufstellung des Bebauungsplanes „Badstraße – Untere Talstraße, 2. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
- Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss
Beschluss
- Über die eingegangenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Stellungnahme und des Beschlussvorschlags der Verwaltung (Anlage 1 zur Beratungsunterlage Nr. 5/2021) entschieden. Die Änderungen sind in den zeichnerischen Teil sowie in den Textteil des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.02.2021 eingearbeitet. Da diese Änderungen von ihrem Umfang und ihrer städtebaulichen Bedeutung her nicht wesentlich sind, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes nicht erforderlich.
- Der Bebauungsplan „Badstraße – Untere Talstraße, 2. Änderung“ in der Fassung vom 15.02.2021 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen (Anlage 2 zur Beratungsunterlage Nr. 5/2021).
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.02.2021 werden nach § 74 LBO Baden-Württemberg als Satzung beschlossen (Anlage 2 zur Beratungsunterlage Nr. 5/2021).
Zum weiteren Fortgang führt der Bürgermeister aus, dass nun in der nächsten Woche zunächst im Amtsblatt das Inkrafttreten des Bebauungsplans noch öffentlich bekannt gemacht werden müsse. Diese Bekanntmachung sei auch Voraussetzung dafür, dass vom Regierungspräsidium Karlsruhe eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für das Sanierungsgebiet „Bad Teinach, Ortsmitte II“ erteilt werde. Nach dem heutigen Satzungsbeschluss des Gemeinderates würde dann auch der Bauantrag für die Seniorenwohnanlage eingereicht werden; parallel zum Genehmigungsprozess werde vom Investor die Ausführungsplanung für das Bauvorhaben weiter vorangetrieben. Die zeitliche Ablaufplanung sehe vor, dass zwischen Ostern und Pfingsten dann auch der Notartermin zur Veräußerung des Baugrundstücks angestrebt werden solle; die Rahmenbedingungen für den Verkauf des Grundstücks wurden vom Gemeinderat bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung festgelegt. Parallel hierzu müsse auch das Betreuungskonzept für die Tagespflegestation weiter ausgearbeitet und entschieden werden, welche Institution letztendlich die Tagespflegestation betreibt. Sofern es Corona-bedingt möglich sei, wolle man dann in den Sommermonaten das Projekt gemeinsam mit dem Investor auch noch in einer öffentlichen Veranstaltung der Bevölkerung, insbesondere aber möglichen Interessenten, vorstellen. Bei optimalem Verlauf der skizzierten Vorgehensweise sei es dann durchaus möglich, dass im Spätsommer/Herbst mit den Arbeiten zur Realisierung des Bauvorhabens begonnen werden könne, so der Bürgermeister abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt.
TOP 5
Beschluss über die Haushaltssatzung 2021
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die auf Seite 5 und 6 in der beigefügten Beratungsunterlage Nr. 6/2021 abgedruckte Haushaltssatzung 2021 sowie die ab Seite 39 in der Beratungsunterlage Nr. 6/2021 abgedruckte mittelfristige Finanzplanung.
TOP 6
Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
- Projektvorstellung
Der Bürgermeister erinnert daran, dass er den Mitgliedern des Gemeinderats schon in der vorherigen Sitzung mitgeteilt habe, dass man sich noch im alten Jahr 2020 für eine Teilnahme am Projekt „Unser Dorf hat Zukunft“ beim Regierungspräsidium Karlsruhe beworben habe. Die Initiative hierzu ging vom Schwarzwaldverein Zavelstein aus und zwischenzeitlich habe man mit einer Arbeitsgruppe des Schwarzwaldvereins auch schon mehrfach gesprochen, um das Projekt voranzubringen. Verwaltungsintern sei, so der Bürgermeister weiter, die Leiterin der Veranstaltungs- und Touristikabteilung, Frau Bürkle, mit der Umsetzung dieses Projektes betraut.
Im Anschluss an die einleitenden Worte des Bürgermeisters stellt Frau Bürkle das Projekt „Unser Dorf hat Zukunft“ auf der Grundlage einer Power-Point-Präsentation den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Die Power-Point-Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Im Rahmen ihres Vortrages legt Frau Bürkle besonderen Wert darauf, dass das Programm „Unser Dorf hat Zukunft“ von der Mitarbeit und dem Engagement der Bevölkerung lebt und die Projektideen im Einzelnen nicht allein von der Stadtverwaltung kommen sollen.
Nach der Projektvorstellung durch Frau Bürkle sind Frau Gemeinderätin Großmann sowie Herr Gemeinderat Schaible beide der Auffassung, dass dies ein gutes Projekt sei, das die Stadt nach vorne bringen könne. Die bereits im Rahmen der Präsentation vorgetragenen Ideen und Einzelprojekte werden als gut und in die Zukunft gerichtet bezeichnet. Die Frage von Herrn Gemeinderat Krauss, ob neben dem Schwarzwaldverein auch weitere Vereine einbezogen werden sollen, wird von Frau Bürkle dahingehend beantwortet, dass es im Amtsblatt der Stadt mehrere Aufforderungen zur Teilnahme am Projekt geben werde. Corona-bedingt sei es aber in 2020 nicht zu der sonst üblichen Jahresbesprechung der Vereine mit der Stadt gekommen. Sobald es die Pandemie zulasse, wolle man sich aber im Frühjahr mit den Vertretern der Vereine im Stadtgebiet treffen und bei dieser Zusammenkunft dann auch das Projekt „Unser Dorf hat Zukunft“ zum Thema machen.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1 Radweg zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass die Mittel für den Bau des straßenbegleitenden Radweges zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz im Landeshaushalt für 2021 bereitgestellt seien. Da die Finanzierung damit gesichert sei, könne das Projekt umgesetzt werden und man werde hierfür Anfang März mit den Baumfällarbeiten für die künftige Wegetrasse beginnen. In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2021 sei dann auch die Vergabe der Bauarbeiten für den Radweg vorgesehen. Die Abwicklung laufe über den Haushalt der Stadt; die Bauausgaben werden der Stadt dann vom Land Baden-Württemberg wieder erstattet. Das Land Baden-Württemberg trägt auch die Planungskosten bis zu einem Betrag bis in Höhe von 8 % der Bauausgaben; die über die 8 %-Quote hinausgehen Planungskosten werden vereinbarungsgemäß von der Stadt Bad Teinach-Zavelstein übernommen.
8.2 Umbau und Modernisierung des Kinderhauses in Bad Teinach, Brandschutzkonzept
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass im Zuge der Baugesuchsbearbeitung beim Landratsamt Calw sowie der weiteren Planungen für die Umsetzung des o. g. Projekts nun auch ein Brandschutzkonzept gefordert wurde. Das Brandschutzkonzept führe zu weiteren Planungskosten in Höhe von 3.500,00 Euro (netto). Im Zuge dessen sei es nun auch erforderlich, entgegen der ursprünglichen Absicht der Stadtverwaltung einen Elektrofachplaner zu beauftragen, der für die Ausarbeitung der Ausschreibung der Elektroarbeiten beratend hinzugezogen werde.
8.3 Neuer Wanderparkplatz an der Teufelsbrücke in Bad Teinach, Hinweisschilder für Wanderwege
Frau Gemeinderätin Seyfried fragt an, ob und in wie weit der neue Wanderparkplatz an der Teufelsbrücke in Bad Teinach in das bestehende Leitsystem für Wanderwege eingebunden werde. Frau Bürkle sowie auch Bürgermeister Wendel antworten hierauf, dass der neue Wanderparkplatz sowohl in den Printmedien als auch im digitalen Auftritt der Stadt berücksichtigt werde. Außerdem sei geplant, im Bereich des neuen Wanderparkplatzes auch, ähnlich wie man dies schon von anderen Standorten kenne, eine Tafel mit der Wanderkarte der Region aufzustellen.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 28.01.2021
TOP 2
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung 2021
Beschluss
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wird, wie in der Beratungsunterlage Nr. 1/2021 zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 14.01.2021 dargestellt, beschlossen.
TOP 3
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Satzungsbeschluss
Beschluss
Die als Anlage 1 der Beratungsunterlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.
TOP 4
Spendenbericht 2020
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der auf der Spendenliste aufgeführten Spenden (vgl. Beratungsunterlage Nr. 3/2021) für das Jahr 2020 zu.
TOP 6
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
6.1 Veräußerung der Baugrundstücke im Gebiet „Erweiterung Hausäcker“, Sommenhardt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass sich der Gemeinderat in den zurückliegenden nichtöffentlichen Sitzungen auch mit dem Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ in Sommenhardt befasst habe. Derzeit seien 13 der 15 städtischen Baugrundstücke bereits durch notarielle Beurkundung veräußert worden; die Veräußerung eines weiteren Grundstücks stehe unmittelbar bevor. Von den dann insgesamt 14 veräußerten Grundstücken seien 7 Grundstücke an Einheimische und 7 an auswärtige Interessenten veräußert worden. Die Stadt verfüge nun noch über einen kleineren Bauplatz, der aber sicherlich im Verlauf des weiteren Jahres auch noch veräußert werde, so der Bürgermeister abschließend in dieser Sache.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Jahresbericht von Archivar Herrn Rauser
Der Bürgermeister verweist auf den als Tischvorlage ausgelegten Jahresbericht von Herrn Rauser und stellt fest, dass die ehrenamtliche Arbeit des Archivars für die Stadt insgesamt sehr wertvoll sei. Neben der Ordnung des städtischen Archivs, das einen sehr guten Aufgabenerfüllungsstand aufweise, unterstützt Herr Rauser die Stadtverwaltung auch immer wieder bei der Beantwortung von Anfragen. Aufgrund seiner umfassenden Kenntnis des städtischen Archivs ist Herr Rauser in der Lage, solche Anfrage, die sich zumeist auf Vorgänge, die weit in der Vergangenheit liegen, beziehen, sehr rasch zu beantworten. Außerdem bietet er, soweit Corona-bedingt möglich, Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung an und seine Deutsch-Schreib- und Lesekurse finden regen Anklang.
7.2 Graue-Flecken-Förderung des Bundes für den Breitbandausbau
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass der Bund die Auflage eines neuen Förderprogramms zur Umsetzung des weiteren Breitbandausbaus in Deutschland, die sogenannte Graue-Flecken-Förderung, plane. Diese Flächen sind solche Breitband-Ausbaugebiete, die derzeit eine Übertragungsrate von bis zu 100 Mbit/Sekunde aufweisen. Der Ausbau im Rahmen der Grauen-Flecken-Förderung soll Gigabit-fähig erfolgen, also auf Basis der FTTB-Technologie, was bedeutet, dass die Gebäude dann einen Glasfaser-Hausanschluss erhalten. Im Gebiet der Stadt Bad Teinach-Zavelstein kommen dafür grundsätzlich die Stadtteile Emberg, Rötenbach, sowie Teile von Zavelstein, Sommenhardt und Bad Teinach sowie ebenso Kentheim in Frage. Förderfähig seien die Bereiche, in denen es noch keine Glasfaser-Hausanschlüsse gebe. Die Stadtverwaltung werde die weitere Entwicklung in diesem Bereich genau beobachten und, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben seien, dann gemeinsam mit dem Gemeinderat ein Konzept zur Umsetzung erarbeiten.
7.3 Verlegung eines Vierfach-Leerrohrs im Zuge des FTTB-Ausbaus in Sommenhardt
Der Bürgermeister erinnert die Mitglieder des Gemeinderates daran, dass im Zuge des derzeit laufenden Breitband-Ausbauprogramms der Stadt in 2021 die Umsetzung der Maßnahme in Sommenhardt vorgesehen sei. Hierzu seien in den letzten Tagen die Grundstückseigentümer angeschrieben worden. Der Ausbau in der Schwarzwaldstraße, Lützenhardter Straße, Im Gässle und in der Zinkgasse/Ziegelgasse sei als FTTB-Ausbau konzipiert mit der Folge, dass im dortigen Bereich umfangreiche Tiefbauarbeiten erfolgen werden. Nun ergebe sich aber auch die Möglichkeit, auf der Strecke von der Kreuzung Schwarzwaldstraße/Birkenwaldstraße die Schwarzwaldstraße entlang und dann durch die Lützenhardter Straße hindurch bis zum Spielplatz an der Birkenwaldstraße ein Vierfach-Leerrohr mit einzulegen und im Zuge dessen auch den POP-Standort an der Ecke Schwarzwaldstraße/Birkenwaldstraße entsprechend größer auszubauen. Durch diese zusätzlichen Baumaßnahmen, also die Vergrößerung des POP-Standortes und die Einlegung eines Vierfach-Leerrohres, würden dann die Voraussetzungen geschaffen, um in einem späteren weiteren Schritt auch Glasfaserkabel in den Bereich Lützenhardt ohne erneute Tiefbauarbeiten zu verlegen. Die Kosten hierfür betragen rund 45.000,00 Euro, so der Bürgermeister weiter. Der Bürgermeister plädiert dafür, diese Mehrleistungen im Zuge der ohnehin durchzuführenden Tiefbauarbeiten zu realisieren, um später dann wirtschaftlich und effizient Glasfaser nach Lützenhardt und auch zum Regenüberlaufbecken an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Sommenhardt und der Station Teinach führen zu können. Auf kritische Nachfrage von Herrn Gemeinderat Berlin erläutert der Bürgermeister, dass sich die zu erwartenden Mehrausgaben von 45.000,00 Euro in etwa je zur Hälfte auf das Vierfach-Leerrohr und den Ausbau des POP-Standortes verteilen. Es handele sich auch um eine Strecke von mehreren hundert Metern, über die das Vierfach-Leerrohr verlegt werden müsse, dies habe dann eben auch die entsprechenden Mehrausgaben zur Folge. Herr Gemeinderat Greule plädiert in seiner Wortmeldung dafür, die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Maßnahme unbedingt umzusetzen. Die Zukunft, so Herr Gemeinderat Greule weiter, läge im Glasfasernetz und man müsse darauf hinarbeiten, dass jedes Gebäude einen Glasfaser-Direktanschluss erhalten könne.
Auf ausdrückliche Nachfrage des Bürgermeisters erhebt sich aus der Mitte des Gremiums kein Widerspruch dagegen, dass die vorgestellte zusätzliche Baumaßnahme, also die Verlegung eines Vierfach-Leerrohres in der Schwarzwaldstraße und in der Lützenhardter Straße sowie der größer angelegte Ausbau des POP-Standortes, zu voraussichtlichen Mehrausgaben von 45.000,00 Euro realisiert werden kann.
7.4 Lob an die Krokusschule in Corona-Zeiten
Frau Gemeinderätin Mast berichtet darüber, dass in der derzeitigen Corona-bedingten Schließphase der Grundschule die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Schulkindern/Eltern ganz hervorragend funktioniere. Die Lehrkräfte der Grundschule, so Frau Gemeinderätin Mast weiter, würden die Kinder und deren Eltern auch auf digitalem Wege sehr angemessen mit Lehrmaterial verfügen und stünden für die Kommunikation mit den Kindern stets zur Verfügung. Der Bürgermeister bestätigt den Eindruck von Frau Gemeinderätin Mast und führt weiter aus, dass die Stadt gemeinsam mit der Schulleitung in den letzten Monaten den Digitalisierungsgrad der Grundschule deutlich erhöht habe. Hierfür würden auch umfassend Fördermittel vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Den Erfolg machen aber die Menschen aus, die diese digitale Technik dann tatsächlich auch annehmen und zum Wohle der Kinder mit ihr arbeiten. Im Laufe des Jahres 2021, und der Haushaltsplan für 2021 bringe dies auch zum Ausdruck, seien weitere Investitionen in die Digitalisierung der Grundschule geplant. So wolle man die Klassenzimmer Stück für Stück mit leistungsfähigen Deckenbeamern ausstatten und auch die Anschaffung einer mobilen digitalen Tafel sei vorgesehen, so der Bürgermeister weiter.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 19.11.2020
TOP 3
Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2021 für den Stadtwald
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der forstwirtschaftlichen Betriebsplanung 2021 für den Stadtwald Bad Teinach-Zavelstein, wie in der Anlage zur Beratungsunterlage Nr. 26/2020 dargestellt, zu.
TOP 4
Erweiterung der Kinderkrippe (Kleinkindgruppe) im Gebäude, Badstraße 1, Bad Teinach
Vorstellung der Genehmigungsplanung
Beschlussantrag:
Die vorgestellte Genehmigungsplanung wird befürwortet und die Stadtverwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Bauantrag zu stellen. Bei vier Gegenstimmen und zwölf Ja-Stimmen wird diesem Beschlussantrag mehrheitlich zugestimmt.
TOP 5
Neuer Spielplatz im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“, Sommenhardt
- Vorstellung der Planung
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung, den Auftrag zur Lieferung und zum Aufbau der Spielgeräte auszuschreiben.
TOP 6
Fertigstellung von Erschließungsanlagen im Baugebiet „Bei der Krokuswiese“ in Zavelstein
- Förmlicher Fertigstellungs- und Widmungsbeschluss für die
- öffentlichen Straßen und Wegen
- öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen
Beschluss
- Die Straße "Im Wäldle" sowie die im Baugebiet "Bei der Krokuswiese" verlaufenden öffentlichen Wege sind bautechnisch hergestellt. Die genannten Erschließungsanlagen gelten deshalb zum 01.12.2020 als fertiggestellt im Sinne des Erschließungsrechts.
- Es wird festgestellt, dass die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Baugebiet "Bei der Krokuswiese" bautechnisch fertiggestellt sind. Die entsprechenden Anlagen gelten zum 01.12.2020 als fertiggestellt.
- Die Straße "Im Wäldle" im Stadtteil Zavelstein wird förmlich zur öffentlichen Straße erklärt. Sie wird hiermit als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Straßengesetzes Baden-Württemberg für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1 Antrag auf Abbruch des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück, Gemarkung Sommenhardt
Der Bürgermeister stellt dieses beantragte Bauvorhaben auf der Grundlage der Power-Point-Präsentation den Mitgliedern des Gemeinderates zunächst detailliert vor. Er führt weiter aus, dass zu diesem Bauvorhaben kein Beschluss des Gremiums erforderlich sei, weil der Bauantrag sich komplett an die Regelung des Bebauungsplans „Haldenwasen“ halte, der aus dem Jahr 1978 stamme. Obgleich dieses Bauvorhaben deshalb gar nicht im Gemeinderat präsentiert werden müsste, habe er es dennoch mitgebracht, um zu zeigen, dass es durchaus möglich sei, ein modernes Gebäude auch im Bereich eines 42 Jahre alten Bebauungsplans zu realisieren. Leider erlebe man gerade immer wieder, dass Bauinteressenten Baugrundstücke von der Stadt erwerben würden und schon kurz nach dem Notartermin Wünsche und zum Teil auch Forderungen an die Stadtverwaltung herangetragen werden, dass man von der einen oder anderen Festsetzung im jeweiligen Bebauungsplan abweichen wolle. Das konkrete Bauvorhaben zeige aber, dass man durchaus auch attraktive und moderne Häuser auf der Grundlage der Regelungen eines schon etwas älteren Bebauungsplans realisieren könne.
8.2 Spatenstich „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass die Erschließungsarbeiten für den „Interkommunalen Gewerbepark Lindenrain“ begonnen hätten und es hierzu am gestrigen Mittwoch, 18. November 2020, einen virtuellen Spatenstich gegeben habe.
8.3 Interkommunales Gewerbegebiet „Würzbacher Kreuz“, Sachstandsbericht
Der Bürgermeister berichtet darüber, dass in der letzten Verbandsversammlung des Interkommunalen Gewerbegebiets „Würzbacher Kreuz“ auch der Haushaltsplan für das Jahr 2021 beschlossen wurde. Die Interkommunalen Gewerbegebiete, und dies gelte auch für das „Würzbacher Kreuz“, seien so konstruiert, dass die gesamten Erschließungsausgaben sowie auch die Ausgaben für den ursprünglichen Grunderwerb fremdfinanziert seien. Mit dem Verkauf der Grundstücke werden die Fremdmittel Stück für Stück reduziert und Ziel sei es, am Ende mindestens mit einer schwarzen Null abzuschließen. Die im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 vorgestellten Zahlen zeigen nun aber, dass nach derzeitigem Stand die Veräußerung der Grundstücke im Interkommunalen Gewerbegebiet „Würzbacher Kreuz“ am Ende einen Gesamterlös bringen werden, der über den ursprünglichen Gestehungskosten liege. Dies sei umso erfreulicher, wenn man wisse, dass in den ursprünglichen Gestehungskosten auch bereits Planungskosten im Umfang von 100.000,00 Euro für die Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets enthalten seien. Auf Nachfrage von Herrn Gemeinderat Krauss führt der Bürgermeister aus, dass die Erweiterung des Gebietes in Richtung Altburg geplant sei.
8.4 Probleme mit parkenden Fahrzeugen auf der Sonnenhalde in Zavelstein, Anordnung eines beidseitigen Parkverbots
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass sich schon das gesamte Jahr über immer wieder Probleme durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge im Bereich der Sonnenhalde in Zavelstein gezeigt haben. Diese Situation habe teilweise dazu geführt, dass der Schulbus die Engstelle nicht passieren konnte, was in den Morgenstunden dann auch schon ein „Hupkonzert“ zur Folge gehabt habe. Nachdem die Stadtverwaltung mehrfach die Anlieger im dortigen Bereich durch Postwurfsendungen gebeten und aufgefordert habe, ihre Fahrzeuge auf den im dortigen Bereich ausreichend vorhandenen öffentlichen Stellplätzen abzustellen und dies keine Wirkung gezeigt habe, habe man sich nun im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Calw dazu entschieden, für den dortigen Bereich ein beidseitiges Parkverbot anzuordnen. Der Bereich des Parkverbotes gilt von der Zufahrt zum Grundstück, Sonnenhalde 8, bis zur Einmündung in die Schulstraße.
8.5 Genehmigung der Verbandssatzung zur Gründung des Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Datum vom 17.11.2020 die Verbandssatzung zur Gründung des Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen genehmigt habe.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 22.10.2020
TOP 4
Feststellung der Jahresrechnung 2019
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2019 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und Ende des Haushaltjahres Kenntnis und beschließt:
1. Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2019 werden gemäß § 95 und § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:
1.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen und Ausgaben: 9.809.088,34 €
1.2 Übertragung der Haushaltsreste
Verwaltungshaushalt in das Haushaltsjahr 2020
Einnahmen: 0,00 €
Ausgaben: 0,00 €
1.3 Vermögenshaushalt
Einnahmen und Ausgaben: 2.181.362,06 €
1.4 Übertragung der Haushaltsreste
Vermögenshaushalt in das Haushaltsjahr 2020
Einnahmen: 0,00 €
Ausgaben: 0,00 €
1.5 Zuführung zum Vermögenshaushalt 395.910,02 €
1.6 Vermögensrechnung (Vermögens- und Schuldenseite/Geldvermögen) zum 31.12.2019: 5.259.827,96 €
1.7 Schuldenstand zum 31.12.2019: 0,00 €
2. Die im Haushaltsjahr 2019 entstandenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
3. Die Haushaltsrechnung schließt mit einer Zuführung an die Allgemeine Rücklage in Höhe von 1.140.985,23 € ab.
4. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung an 7 Tagen öffentlich aufzulegen.
TOP 5
Überprüfung der Wasserverbrauchsgebühren
• Beschluss über die Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 und 2022
Beschluss
1. Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 (zweijähriger Kalkulationszeitraum) vollständig vor (Anlage 1). Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulation einschließlich des Erläuterungstextes zu Eigen und beschließt sie komplett.
Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:
a) Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge werden aus den fiktiv auf 31.12.2021 und 31.12.2022 fortgeschriebenen Anlagenachweisen der Stadt übernommen.
b) In der Wasserversorgung werden grundsätzlich die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen in Ansatz gebracht. Entsprechende Zinsen fallen im Kalkulationszeitraum nicht an.
c) Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Wasserverbrauchsgebühr für den Kalkulationszeitraum (2 Jahre) eine Frischwassermenge von 360.000 m³.
d) Der Gemeinderat beschließt den Ausgleich der Überdeckung aus den Haushaltsjahren 2016/2017 mit 47.913,22 Euro, der Überdeckung des Haushaltsjahres 2018 mit 68.797,83 Euro sowie eines Teilbetrags der Überdeckung des Haushaltsjahres 2019 mit 2.070,01 Euro.
e) Die Gebührenobergrenze für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 beträgt laut Gebührenkalkulation 2021 – 2022:
Ohne Verrechnung (Ausgleich) von Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren:
Wasserverbrauchsgebühr: 2,80 €/m³
Mit Verrechnung der Überdeckungen aus den Haushaltsjahren 2016/2017 (47.913,22 Euro) sowie der Überdeckung aus dem Haushaltsjahr 2018 (68.797,83 Euro) und eines Teilbetrags von 2.070,01 Euro der Überdeckung des Haushaltsjahres 2019.
Wasserverbrauchsgebühr: 2,47 €/m³
Der Gemeinderat muss beschließen, in welcher Höhe er den Gebührensatz festsetzt. Dabei steht es in seinem Ermessen, ob er die Gebührenobergrenze wählt oder einen Betrag unterhalb der Obergrenze festlegt. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass eine durch die Festsetzung einer Gebühr unterhalb der Obergrenze eintretende Unterdeckung, ohne weitergehenden Beschluss, in den folgenden Jahren nicht mehr verrechnet werden darf.
Der Gemeinderat setzt für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 folgenden Gebührensatz fest:
Wasserverbrauchsgebühr: 2,47 €/m³
TOP 6
Anpassung der Getrennten Abwassergebühr
• Beschluss über die Gebührenkalkulation (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) für die Jahre 2021 und 2022 und über die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 02.06.2008
Beschluss
1. Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für den zweijährigen Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 vollständig vor (vgl. Anlage 1). Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulation einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.
Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:
a) Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der Kalkulatorischen Verzinsung werden aus den fiktiv auf 31.12.2021 und 31.12.2022 fortgeschriebenen Anlagenachweisen der Stadt übernommen.
b) In der Gebührenkalkulation werden kalkulatorische Zinsen nach der Restwertmethode in Ansatz gebracht. Der kalkulatorische Mischzinssatz wird dabei auf 3 % festgesetzt.
c) Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
d) Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 eine Schmutzwassermenge von 757.400 m³.
e) Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 eine maßgeblich abflussrelevante Fläche von 412.800 m² festgesetzt.
f) Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der in Anlage VI “Verteilerschlüssel“ (Seite 23) der Gebührenkalkulation aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 17 bis 22 (Anlagen IV und V) der Kalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden Prozentsätze.
g) Der Gemeinderat beschließt die in den Anlagen IV und V (Seite 17 bis 22) der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, in Anlage VI “Verteilerschlüssel“ (Seite 23) der Kalkulation aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.
h) Der Gemeinderat beschließt den Ausgleich der im Bereich Schmutzwasserbeseitigung in den Jahren 2016 – 2017 entstandenen Gebührenüberdeckung von 114.842,20 Euro sowie den Ausgleich der im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung im selben Zeitraum entstandenen Gebührenunterdeckung von 10.134,24 Euro.
i) Die Gebührenobergrenze für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 beträgt laut Gebührenkalkulation 2021 – 2022:
ohne Verrechnung (Ausgleich) von Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren:
für die Schmutzwasserbeseitigung: 1,73 €/m³
für die Niederschlagswasserbeseitigung: 0,80 €/m²
mit Verrechnung der Überdeckungen aus den Jahren 2016 – 2017 von 114.842,20 Euro (Schmutzwasserbeseitigung) und der im selben Zeitraum entstandenen Unterdeckung von 10.134,24 Euro (Niederschlagswasserbeseitigung):
für die Schmutzwasserbeseitigung: 1,58 €/m³
für die Niederschlagswasserbeseitigung: 0,82 €/m²
Der Gemeinderat muss beschließen, in welcher Höhe er die Gebührensätze festsetzt. Dabei steht es in seinem Ermessen, ob er die Gebührenobergrenze wählt oder einen Betrag unterhalb der Obergrenze festlegt. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass eine durch die Festsetzung einer Gebühr unterhalb der Obergrenze eintretende Unterdeckung, ohne weitergehenden Beschluss, in den folgenden Jahren nicht mehr verrechnet werden darf.
Der Gemeinderat setzt für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2022 folgende Gebührensätze fest:
Schmutzwasserbeseitigung: 1,58 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung: 0,82 €/m²
2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 der Beratungsunterlage beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 22.10.2020.
TOP 7
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
7.1 Erwerb der Wohnung Nr. 7 im Gebäude, Badstraße 14, Bad Teinach
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.09.2020 beschlossen hat, das mit der Wohnung Nr. 7 im Gebäude, Badstraße 14, Bad Teinach verbundene Teileigentumsrecht samt dem dazugehörigen Garagenstellplatz zu erwerben. Der notarielle Vollzug dieses Beschlusses hat zwischenzeitlich stattgefunden.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1 Sitzungskalender 2021
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass für die Mitglieder des Gemeinderates heute der Sitzungskalender 2021 als Tischvorlage aufgelegt wurde.
8.2 Einweihung Baumhaus „Höhenluft“
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am morgigen Freitag, 23.10.2020, das neu errichtete Baumhaus „Höhenluft“ bei der Schloßberghütte in Bad Teinach eingeweiht wird. Zu der kleinen Feierstunde sind die Mitglieder des Gemeinderats herzlich eingeladen.
8.3 Übernahme des Forstlichen Revierdienstes durch die Untere Forstbehörde im Landkreis Calw
Der Bürgermeister erinnert daran, dass nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2019 zunächst ein Vorabvertrag mit der Unteren Forstbehörde mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2020 abgeschlossen wurde. Dieser Vorabvertrag wurde deshalb erforderlich, weil im Dezember letzten Jahres die Körperschaftswaldverordnung noch nicht erlassen wurde. Nachdem diese Körperschaftswaldverordnung aber zwischenzeitlich durch das Land in Kraft gesetzt worden ist, sei der Weg nun offen, um einen endgültigen Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten des forstlichen Revierdienstes zu schließen. Der Bürgermeister gibt hierzu bekannt, dass er diesen Vertrag mit Datum vom 06.08.2020 für die Stadt Bad Teinach-Zavelstein unterschrieben habe. Der Vertrag entspricht in seinem Wortlaut dem vorläufigen Vertrag; er hat eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren und verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn er nicht von einem der Vertragspartner ein Jahr vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
8.4 Erschließungsarbeiten „Erweiterung Hausäcker“, Sommenhardt, schlechter Zustand der Allmandstraße
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ auch die bestehende Allmandstraße für die Einlegung von Leitungen in Anspruch genommen werden musste. Bei diesen Bauarbeiten wurde dann festgestellt, dass der bestehende Unterbau der Allmandstraße völlig unzureichend ist. Dies hat zur Folge, dass im Bereich der in Anspruch genommenen Flächen der Allmandstraße ein kompletter Neuaufbau der Straße erfolgen muss. Dies habe Mehrkosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro zur Folge, die aber unausweichlich seien, so der Bürgermeister weiter. Da die Vergabesumme der Erschließungsarbeiten für das zuvor genannte Baugebiet noch deutlich unter dem Haushaltsplanansatz liege, stünden Haushaltsmittel für diese Mehrausgaben zur Verfügung.
8.5 Landtagswahl am 14. März 2021 in Zeiten der Corona-Pandemie
Der Bürgermeister trägt hierzu vor, dass die Landtagswahl am 14. März 2021 sehr wahrscheinlich unter Rahmenbedingungen stattfinden müsse, die durch die Corona-Pandemie vorgegeben werden. Es sei zu erwarten, dass bei dieser Landtagswahl deutlich mehr Wähler als bislang von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen würden. Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorgaben seien auch einige der Räume, die bislang in den Stadtteilen als Wahllokal genutzt wurden, in Zeiten der Corona-Pandemie nicht geeignet. Man habe deshalb entschieden, für die Urnenwahl die Gesamtstadt zu einem Wahlbezirk zu erklären; das hierfür einzurichtende Wahllokal werde dann im Konsul Niethammer Kulturzentrum sein, da dort alle Abstands- und Hygienevorgaben eingehalten werden können. Ebenso sei das Wahllokal im Konsul Niethammer Kulturzentrum barrierefrei zu erreichen, es stehen ausreichend sanitäre Räume und auch Parkplätze zur Verfügung. Möglicherweise müsse man für die zu erwartende Zunahme bei der Briefwahl dann zwei Briefwahlausschüsse für die Landtagswahl im März 2021 ernennen.
8.6 Friedhofshecke Schmieh
Der Bürgermeister gibt hierzu bekannt, dass die Arbeiten zur Entfernung und Neupflanzung der Friedhofshecke in Schmieh nun im Herbst durchgeführt wurden. Er erinnert daran, dass diese Arbeiten zwar ursprünglich für das Frühjahr geplant waren, auf Bitten die Grundstücksnachbarn aber nun in den Herbst verschoben wurden.
8.7 Toilette entlang des Wasser-, Wald- und Wiesenpfades, Anfrage von Herrn Gemeinderat Schönthaler
Herr Gemeinderat Schönthaler fragt an, ob es möglich sei, entlang des Wasser-, Wald- und Wiesenpfades eine öffentliche Toilette, beispielsweise eine Mobil-Toilette, anzubieten. Ihm gegenüber hätten sich Eigentümer von Waldgrundstücken entlang dieses Premiumwanderwegs darüber beklagt, dass vermehrt „Hinterlassenschaften“ der Wegebenutzer in den Waldgrundstücken, beispielsweise unter Holzstapeln, feststellbar seien. Bürgermeister Wendel führt hierzu aus, dass dieses Phänomen auf einem Wanderweg mit einer Länge von über 10 Kilometern wohl nicht komplett verhindert werden könne. Auch wenn man entlang des Weges eine Mobil-Toilette aufstellen würde, so würden sich an anderer Stelle dann dennoch sehr wahrscheinlich diese unerwünschten „Hinterlassenschaften“ zeigen und es stelle sich für ihn die Frage, wo man hier anfangen und aufhören solle und auch die Wirkung auf das Landschaftsbild sei durch eine Mobil-Toilette sicherlich nicht positiv. Herr Gemeinderat Berlin bekräftigt die Auffassung des Bürgermeisters. Auch in seinen Waldgrundstücken entlang des genannten Premiumwanderweges stelle er vermehrt „Hinterlassenschaften“ der Wanderer fest. Dies ärgere ihn zwar auch, müsse wohl aber so akzeptiert bzw. in Kauf genommen werden. Wenn man nun damit beginne, entlang von Wanderwegen Mobil-Toiletten aufzustellen, dann schaffe man damit einen Standard, den man dauerhaft nicht aufrechterhalten könne.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 30.07.2020
TOP 4
Bebauungsplan „Badstraße – Untere Talstraße, 2. Änderung“
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über den Planentwurf
- Beschluss zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
- Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Badstraße – Untere Talstraße, 2. Änderung“ mit Örtlichen Bauvorschriften. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 18.07.2020, welcher der Anlage zu dieser Beratungsunterlage beigefügt ist.
- Dem als Anlage dieser Beratungsunterlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans „Badstraße – Untere Talstraße, 2. Änderung“ wird zugestimmt, allerdings mit dem Zusatz, dass im Textteil des Bebauungsplans festgesetzt wird, dass die Fluchttreppenhäuser auf der Südseite des Gebäudes begrünt werden sollen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Bebauungsplanentwurfs die Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuholen sowie auch die öffentliche Auslegung durchzuführen.
TOP 5
Zustimmung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw
Beschluss
- Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein überträgt ihre Aufgaben aus dem Bereich des Gutachterwesens auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Calw.
- Der Gemeinderat beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw im Wortlaut der Anlage 1.
- Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch zu unterzeichnen, wenn im Genehmigungsverfahren kleinere Änderungen auftreten oder nicht alle 17 Städte und Gemeinden die öffentliche Vereinbarung abschließen.
- Weitere Gemeinden im Landkreis haben ihr Interesse bekundet, sich ebenfalls am Gutachterausschuss zu beteiligen. Diesen Gemeinden soll zu einem späteren Zeitpunkt (nach Anlaufen und Einrichtung des Betriebs) ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Aufgaben aus dem Bereich des Gutachterwesens auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Calw zu übertragen. Die Stadt Calw wird beauftragt, diese Gemeinden auf diesem Weg zu begleiten.
TOP 6
Festsetzung der Benutzungsentgelte für Kindergärten und die Kinderkrippe für die Jahre 2020/2021 sowie Anpassung der Entgelte für die Betreuung in der Verlässlichen Grundschule
Beschluss
Die Benutzungsentgelte für die Regelkindergärten, die Kleinkindgruppe, sowie für den Besuch der Verlässlichen Grundschule werden ab dem Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2020/2021 wie folgt festgesetzt:
1. Regelkindergärten
2020/2021 | |
---|---|
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 130,00 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern - unter 18 Jahren | 100,00 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern - unter 18 Jahren | 67,00 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern - unter 18 Jahren | 22,00 Euro |
2. Kleinkindgruppe
2020/2021 | |
---|---|
2 Wochentage (Mindestbetrag) | entfällt künftig |
3 Wochentage (Mindestbetrag) | 182,00 Euro |
4 Wochentage | 219,00 Euro |
5 Wochentage | 263,00 Euro |
Die Familienpauschale wird auf 22,00 € festgelegt.
3. Verlässliche Grundschule
Dauer der Betreuung | Regelentgelt | Ermäßigter Betrag |
---|---|---|
Mindestbesuch 2 Tage | 25,00 Euro | 20,00 Euro |
ab 3 bis 5 Tage | 35,00 Euro | 25,00 Euro |
„Notfallentgelt“ | 5,00 Euro | - |
TOP 7
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
7.1 Entscheidung über den Verkauf des Bohnenberger-Areals, Schulstraße 2, Zavelstein
Der Bürgermeister trägt zunächst vor, dass die Frage, was mit dem von der Stadt erworbenen Areal Bohnenberger geschehen solle, den Gemeinderat über viele Monate hinweg beschäftigt habe. Eine ganze Zeit lang habe dieses Thema quasi das kommunalpolitische Epizentrum von Bad Teinach-Zavelstein gebildet, so der Bürgermeister weiter. Seit der in öffentlicher Sitzung gefassten Entscheidung des Gemeinderates, dass das Gebäude verkauft werden solle, sei es zwar nach außen hin etwas ruhiger geworden, tatsächlich habe sich aber bereits nach wenigen Wochen schon eine Interessentengemeinschaft gebildet, die das Grundstück von der Stadt erwerben wollte. Nach mehreren Beratungsrunden habe der Gemeinderat schließlich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.07.2020 beschlossen, dass das Bohnenberger-Areal an eine Bauherrengemeinschaft aus insgesamt acht Personen veräußert werden solle. Sieben dieser acht Personen stammen aus dem Stadtteil Zavelstein, eine weitere Person kommt aus Oberreichenbach/Würzbach. Der notarielle Vollzug dieses Beschlusses sei für die nächsten Wochen vorgesehen, so der Bürgermeister abschließend in dieser Sache.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Gemarkung Sommenhardt
Beschluss
Zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Haldenwasen“ bezüglich
- der Höhe des Kniestocks (1 Meter statt 25 cm)
- der Dachfarbe (anthrazit statt Rot- oder Brauntöne) und
- der Dachneigung (40 Grad statt 43 bis 47 Grad)
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
8.2 Zavelsteiner Burgweihnacht 2020 findet nicht statt
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats darüber, dass es in den zurückliegenden Wochen Abstimmungen mit den örtlichen Vereinen darüber gegeben habe, ob die Zavelsteiner Burgweihnacht 2020, möglicherweise auch nur in einer „Lightversion“, stattfinden könne. Grundsätzlich sei zu sagen, dass die Burgweihnacht in ihrer seitherigen Form, also im Städtle und in der Burg Zavelstein, coronabedingt im Jahr 2020 ohne jeden Zweifel nicht stattfinden kann. Die zu erwartende Anzahl an Gästen führe dazu, dass die Forderungen der aktuellen Corona-Verordnung nicht erfüllt werden können und damit der Gesundheitsschutz der Besucher dort nicht gewährleitet ist. Mit den Vertretern der örtlichen Vereine habe daher ein Gespräch darüber stattgefunden, ob man für dieses Jahr ein Alternativprogramm ausarbeiten solle. Die Gespräche haben aber gezeigt, dass auch ein solches Alternativprogramm, welches räumlich und zeitlich hätte entzerrt werden können (beispielsweise eine Eisbahn oder ein Adventswegle entlang der Zavelsteiner Krokuswiesen) nicht realisiert werden solle. Es wurde vielmehr die Auffassung vertreten, dass in den zurückliegenden neun Jahren mit der Zavelsteiner Burgweihnacht ein so ansprechendes Konzept ins Leben gerufen wurde, das durch ein Schmalspurprogramm im Jahr 2020 nicht verwässert oder aufgeweicht werden solle. Die Gefahr eines dadurch entstehenden Imageschadens für die weit über die Landkreisgrenzen hinaus bekannte Zavelsteiner Burgweihnacht sei zu hoch. Auch sei das Ambiente des Städtles schlichtweg nicht zu kopieren. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen habe man sich deshalb mit den Vereinen letztendlich darauf geeinigt, die Zavelsteiner Burgweihnacht im Jahr 2020 komplett ausfallen zu lassen.
8.3 Mitgliederversammlung der VHS Calw beschließt Beitragserhöhung und einen Sonderbeitrag Corona
Der Bürgermeister berichtet darüber, dass die Mitgliederversammlung der VHS Calw in ihrer letzten Sitzung auch eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags von seither 2,55 Euro/Einwohner auf 3,25 Euro/Einwohner beschlossen habe. Außerdem sei ein Sonderbeitrag Corona beschlossen worden, der für die Stadt Bad Teinach-Zavelstein einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 8.172,07 Euro zur Folge habe. Beide Maßnahmen seien deshalb erforderlich geworden, weil die VHS Calw coronabedingt finanziell in eine deutliche Schieflage geraten sei. Gerade in den einnahmestarken Monaten März bis Juni sei der Unterrichtsbetrieb bei der VHS Calw coronabedingt komplett zusammengebrochen. Dadurch sei nun insgesamt eine finanzielle Deckungslücke von rund 260.000,00 Euro entstanden, die durch die Mitglieder zum einen im Rahmen der Beitragserhöhung und zum anderen durch den beschlossenen Sonderbeitrag Corona geschlossen worden sei. Im Grunde genommen, so der Bürgermeister weiter, sei dieses Vorgehen, wolle man die VHS Calw erhalten, alternativlos.
8.4 Gemeinderat Calw stimmt Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über den Bau des Radweges zu
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass der Gemeinderat der Stadt Calw in seiner Sitzung am 23.07.2020 der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über den Bau des Radweges zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz zugestimmt habe. Damit könne diese Vereinbarung nun unterzeichnet werden und die Aufgabe sei es nun, mit dem Land Baden-Württemberg zu klären, wann die Baumaßnahme konkret ausgeführt werden könne.
8.5 Informationsveranstaltung „Breitbandausbau“ für den Stadtteil Zavelstein
Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat über die Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau für den Stadtteil Zavelstein, die am Montag, 27.07.2020 im Konsul Niethammer Kulturzentrum stattgefunden habe. Zur Informationsveranstaltung seien in drei Blöcken insgesamt rund 200 Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Zavelstein gekommen. Man habe in dieser Informationsveranstaltung spüren können, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Zavelstein der Stadt für den kommunalen Eigenausbau des Glasfasernetzes in Zavelstein sehr dankbar seien. Einzelne Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich hierzu auch sehr positiv in den Informationsveranstaltungen geäußert und der Bürgermeister wolle dies in der heutigen Sitzung so auch den Mitgliedern des Gemeinderates weitergeben.
8.6 Zusätzliche Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2020
Bedingt durch den Bebauungsplan „Badstraße – Untere Talstraße, 2. Änderung“ und das hierfür einzuhaltende Verfahren nach dem Baugesetzbuch sei es erforderlich, am Donnerstag, 08. Oktober 2020 eine weitere Gemeinderatssitzung abzuhalten. Diese sei im seitherigen Sitzungsplan für das Jahr 2020 nicht aufgeführt, so der Bürgermeister weiter. Der Bürgermeister bittet aber die Mitglieder des Gemeinderats, sich die seither im Sitzungsplan ausgewiesenen Sitzungstermine am 17.09.2020 und 22.10.2020 weiterhin im Kalender offen zu halten. Es könne aufgrund des derzeitigen Geschäftsanfalls durchaus sein, dass auch diese Gemeinderatssitzungen erforderlich werden.
8.7 Bürgermeister wünscht schöne Sommerwochen
Am Ende dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung wünscht der Bürgermeister allen Mitgliedern des Gemeinderats sowie den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für die bevorstehende Urlaubszeit schöne und erholsame Sommer- und Urlaubstage. Bei den Mitgliedern des Gemeinderates bedankt er sich für die im Jahr 2020 bislang geleistete ehrenamtliche Arbeit im Gremium.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 02.07.2020
TOP 4
Bau eines Radweges zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz
- Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg
Beschluss
Dem als Anlage der Beratungsunterlage Nr. 16/2020 beigefügten Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Städten Bad Teinach-Zavelstein und Calw zum Bau eines Radweges zwischen Rötenbach und dem Würzbacher Kreuz wird zugestimmt.
TOP 5
Bebauungsplan „Erweiterung Eichwald“ mit örtlichen Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Eichwald“ mit Örtlichen Bauvorschriften. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 19.06.2020, der der Beratungsunterlage Nr. 17/2020 als Anlage beigefügt war.
TOP 7
Breitbandausbau in Bad Teinach-Zavelstein
- Vorstellung der Ausbauplanung für den Stadtteil Zavelstein und Entscheidung über eine Ergänzung des Ausbaukonzeptes
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Ausbauplanung für den Stadtteil Zavelstein zu. Das seitherige Ausbaukonzept wird dahingehend ergänzt, dass die Eigentümer der Grundstücke, bei denen aufgrund der vorhandenen bzw. geplanten Leitungsinfrastruktur ein Glasfaserdirektanschluss möglich ist, diesen Hausanschluss zu denselben Konditionen erhalten können, wie sie auch für das übrige aktuelle Ausbaugebiet gelten.
TOP 8
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
8.1 Kauf des Grundstücks, Flst. Nr. 90, in der Bahnhofstraße, Gemarkung Zavelstein
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 14.05.2020 entschieden hat, das Grundstück, Flst. Nr. 90, in der Bahnhofstraße im Stadtteil Zavelstein zu erwerben. Die notarielle Beurkundung dieses Grundstückskaufs hat zwischenzeitlich stattgefunden.
TOP 9
Sonstiges und Bekanntgaben
9.1 Neuer Ruhewaldflyer
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass es für den Ruhewald der Stadt Bad Teinach-Zavelstein einen neuen Flyer gibt, der an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt wurde.
9.2 Seniorenwohnanlage in Bad Teinach
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats darüber, dass seit der öffentlichen Vorstellung dieses Projekts in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2020 sich bei ihm bereits eine ganze Reihe von Interessenten gemeldet hätten, die am Erwerb einer Wohnung in diesem Gebäude interessiert seien. Zwischenzeitlich habe auch ein Behördentermin stattgefunden, bei dem über die Voraussetzungen für die Erlangung des Baurechts gesprochen wurde. Bei diesem Termin wurde vereinbart, dass eine Änderung des im dortigen Bereich bestehenden Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren erforderlich sei. Dieses Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch könne in kurzer Zeit realisiert werden, so der Bürgermeister weiter, und es sei geplant, schon in der Sitzung am 30.07.2020 mit dem Gemeinderat über den Entwurf der Bebauungsplanänderung zu sprechen und das notwendige Verfahren zu beginnen.
9.3 Starkregenrisikomanagement für die Stadt Bad Teinach-Zavelstein
Der Bürgermeister erinnert zunächst an die Beschlüsse, die der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Realisierung des Starkregenrisikomanagements bereits gefasst hat. Bislang durfte man davon ausgehen, dass für die Durchführung des Starkregenrisikomanagements Planungshonorare von insgesamt rund 31.500,00 Euro anfallen werden und hierfür ein Zuschuss des Landes in Höhe von 70 %, also rund 22.000,00 Euro, gewährt werde. Durch eine Änderung des Leitfadens „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ habe das Land nun aber neue Anforderung zur Risikoanalyse gestellt, so der Bürgermeister weiter. Diese neuen Anforderungen würden zwingend zu zusätzlichen Leistungen und damit zu einer Nachtragsbeauftragung des Ingenieurbüros Klinger und Partner führen. Das Bruttohonorar dieses Ingenieurbüros und damit auch die zuwendungsfähigen Ausgaben erhöhen sich dadurch um rund 13.000,00 Euro, die allerdings ebenso wie der ursprüngliche Betrag wiederum mit einer Förderquote von 70 % bedient werden können. Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen die neuen Entwicklungen in diesem Bereich zur Kenntnis.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 14.05.2020
TOP 2
Seniorenwohnanlage mit Tagespflege auf dem Grundstück, Badstraße 3, Bad Teinach
- Vorstellung des Projektes und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Beschluss
Das Projekt wird befürwortet und die Stadtverwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Investor die baurechtlichen Fragen mit der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Calw zu klären.
TOP 5
Besetzung des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten
Beschluss
Der Gemeinderat wählt die in der nachfolgend abgedruckten Tabelle genannten Mitglieder des Gutachterausschusses für die Zeit vom 01.06.2020 bis zum Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Gemeinsamen Gutachterausschuss“. (pdf-Datei "Gutachterausschuss" (PDF-Dokument, 130,14 KB, 14.10.2021))
TOP 6
Ruhewald Bad Teinach-Zavelstein, Erhöhung der Nutzungsentgelte zum 01.06.2020
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Nutzungsentgelte für den Ruhewald Bad Teinach-Zavelstein zum 01.06.2020. (pdf-Datei "Ruhewaldentgelte" (PDF-Dokument, 137,94 KB, 14.10.2021))
TOP 7
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
Erwerb des Grundstücks, Flst. Nr. 115/1, Gemarkung Sommenhardt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30.01.2020 beschlossen hat, das Grundstück, Flst. Nr. 115/1, Gemarkung Sommenhardt in einer Größe von 939 m² zu erwerben. Das Grundstück befinde sich an der Schulstraße unmittelbar im Anschluss an das Schulgelände der Stadt.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1 Starkregenrisikomanagement der Stadt, Landeszuschuss (Förderquote 70 %) bewilligt
Der Bürgermeister erinnert daran, dass in der Gemeinderatssitzung am 05.03.2020 einstimmig entschieden wurde, nach Bewilligung des beantragten Landeszuschusses das Ingenieurbüro Klinger und Partner mit der Ausarbeitung des Starkregenrisikomanagements zu beauftragen. Wenige Tage nach dieser Gemeinderatssitzung sei der Bewilligungsbescheid über den Landeszuschuss in Höhe von 70 % der förderfähigen Kosten bei der Stadtverwaltung eingegangen und im Anschluss daran dann entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates das Ingenieurbüro Klinger und Partner mit der Ausarbeitung des Starkregenrisikomanagements beauftragt worden.
8.2 Jahreszeitvertrag für die Tiefbauunterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet, Verlängerung um ein Jahr
Der Bürgermeister informiert darüber, dass nach einer öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2018 die Bietergemeinschaft Nothacker/Gall den Auftrag für den sogenannten Jahreszeitvertrag erhalten habe. Dieser Jahreszeitvertrag umfasst die Tiefbauunterhaltungsarbeiten im Gesamtstadtgebiet im Zeitraum von 2018 bis 2020. Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass der Jahreszeitvertrag bedingungsgemäß auf Verlangen des Auftraggebers im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer zu unveränderten Konditionen um ein weiteres Jahr bis zum 30. April 2021 verlängert werden könne. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates habe man mit der Bietergemeinschaft die Verlängerung des Jahreszeitvertrages um ein Jahr besprochen. Der Bürgermeister bittet die Mitglieder des Gemeinderates nun darum, dieser Verlängerung offiziell zuzustimmen. Der Gemeinderat fasst daraufhin den einstimmigen Beschluss, dass der Jahreszeitvertrag mit der Bietergemeinschaft Nothacker/Gall vereinbarungsgemäß um ein weiteres Jahr, also bis zum 30. April 2021, verlängert werden darf.
8.3 Bau eines Baumhauses in Bad Teinach-Zavelstein, Leader-Förderung bewilligt
Der Bürgermeister erinnert an die Beratungen im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats zu diesem Thema. Zwischenzeitlich sei die Leader-Förderung für den Bau des Baumhauses, der in unmittelbarer Nähe der Schloßberghütte realisiert werden solle, erfolgt. Ausgehend von förderfähigen Gesamtkosten von rund 20.000,00 Euro wurde von der Leader-Aktionsgruppe eine Förderung von 80 % der Kosten beschlossen; dies entspreche einem Förderbetrag von rund 16.000,00 Euro, so der Bürgermeister in seiner Information an den Gemeinderat weiter. Ziel und Aufgabe sei es nun, das Baumhaus in den Sommermonaten zu realisieren.
8.4 Bau eines Filtratwasserbehälters auf der Kläranlage Bad Teinach, Vergabe der Elektroarbeiten
Der Bürgermeister erinnert daran, dass ihn der Gemeinderat zur Vergabe der Elektroarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bevollmächtigt habe. Nach einer beschränkt öffentlichen Ausschreibung und der Prüfung der abgegebenen Angebote sei der Auftrag nun entsprechend der Vergabevollmacht des Gemeinderates vom Bürgermeister vergeben worden und zwar an die Firma Elektro Schneider aus Deckenpfronn zum Angebotspreis von 67.972,61 Euro.
8.5 Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“
Der Bürgermeister gibt hierzu bekannt, dass im Rahmen des o. g. Volksbegehrens insgesamt 2 Stimmen in der Stadt Bad Teinach-Zavelstein abgegeben worden seien.
8.6 Energieoptimierungsstudie für die Kläranlage der Stadt Bad Teinach-Zavelstein
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass für die Kläranlage der Stadt Bad Teinach-Zavelstein eine Energieoptimierungsstudie erstellt worden sei. Diese Energieoptimierungsstudie, deren Kosten vom Land Baden-Württemberg zu 50 % gefördert wurden, sei nun abgeschlossen und der Bericht hierzu erstellt. Das Ergebnis der Energieoptimierungsstudie soll in der Gemeinderatssitzung Anfang Juli dem Gremium vorgestellt werden.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 05.03.2020
TOP 3
Beschluss über die Haushaltssatzung 2020
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die auf Seite 5 und 6 der Beratungsunterlage Nr. 6/2020 abgedruckte Haushaltssatzung 2020, sowie die ab Seite 42 der Beratungsunterlage abgedruckte mittelfristige Finanzplanung.
TOP 4
„Bohnenberger-Areal“, Schulstraße 2, in Zavelstein
- Präsentation der Kostenschätzungen für zwei Nutzungsvarianten
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass ein Investor gesucht werden soll, der das Bohnenberger-Gebäude zur Wohnnutzung saniert.
TOP 5
Basisanalyse der SPES Zukunftsmodelle e. V., Freiburg
- Entscheidung über die Durchführung
Beschluss
Eine DORV-Basisanalyse wird durch die Stadt nicht in Auftrag gegeben.
TOP 6
Gründung des Zweckverbandes „Klärschlammverwertung Böblingen“ (KBB)
- Zustimmung des Gemeinderates
Beschluss
- Der Gemeinderat stimmt der Gründung des Zweckverbandes Klärschlammverwertung Böblingen (KBB) sowie dem Beitritt in den Zweckverband durch Vereinbarung der Verbandsatzung zu. Diese Zustimmung gilt ausdrücklich unabhängig von einer etwaigen späteren Veränderung des Mitgliederbestands des Zweckverbands.
- Der Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands KBB und dessen Verhinderungsstellvertreter werden ermächtigt, in der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands KBB allen für die Aufnahme der satzungsmäßigen Aufgaben des Zweckverbands erforderlichen Entscheidungen zuzustimmen. Hierzu zählen insbesondere:
a) Die Bevollmächtigung der Organe des Zweckverbands KBB zum Vollzug aller zum Beitritt des Zweckverbands zum Zweckverband RBB erforderlichen Schritte.
b) Die Zustimmung zur der Übertragung der Aufgaben nach §3 Abs. 1 der Verbandssatzung an den Zweckverband RBB.
c) Die Zustimmung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbands KBB für das Jahr 2020 einschließlich Ermächtigungen zur Kreditaufnahme.
d) Die Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Zweckverband KBB und dem Zweckverband RBB nach §3 Abs. 3 der Verbandssatzung.
TOP 7
Starkregenrisikomanagement für Bad Teinach-Zavelstein
- Vergabe der Planungsleistungen
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nach Bewilligung des beantragten Landeszuschusses, das Ingenieurbüro Klinger und Partner zu einem Gesamtangebotspreis von 31.376,73 Euro (brutto) mit der Ausarbeitung des Starkregenrisikomanagements für Bad Teinach-Zavelstein zu beauftragen.
TOP 8
Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“
- Vergabe der Erschließungsarbeiten
Beschluss
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ in Sommenhardt werden zum Angebotspreis von 490.093,60 Euro (brutto) an die Firma Stumpp, Balingen, vergeben.
TOP 9
Unterhaltung der Gemeindestraßen sowie von Kanal- und Wasserleitungen im Jahr 2020
- Auftragsvergabe
Beschluss
- Die Arbeiten für das Los 5, Kanalsanierung Teinacher Straße, werden zum Angebotspreis von 281.706,33 Euro (brutto) an die Firma Strohäker, Jettingen, vergeben.
- Die Arbeiten für das Los 6, Birkenwaldstraße in Sommenhardt, werden zum Angebotspreis von 164.212,38 Euro (brutto) an die Firma Strohäker, Jettingen, vergeben.
- Die Arbeiten für das Los 7, Erneuerung der Wasserleitungs-Fallleitung nach Kentheim, werden zum Angebotspreis von 98.698,44 Euro (brutto) an die Firma Rath, Pfalzgrafenweiler, vergeben.
- Die Arbeiten für das Los 8, Gemeindestraßen und verschiedene Maßnahmen in Bad Teinach-Zavelstein, werden zum Angebotspreis von 75.714,71 Euro (brutto) an die Firma Rath, Pfalzgrafenweiler, vergeben.
TOP 10
Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr
Beschluss
Der Wahl von Herrn Werner Kalmbach zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Teinach-Zavelstein wird zugestimmt.
TOP 12
Sonstiges und Bekanntgaben
12.1 Filtratwasserbehälter im Klärwerk
Der Bürgermeister erinnert an die Anfrage von Frau Gemeinderätin Mast in einer früheren Gemeinderatssitzung, ob der Filtratwasserbehälter einen Deckel erhalten werde. Er habe diese Frage damals mit „Ja“ beantwortet, was aber so nicht richtig gewesen sei. Vielmehr werde der Filtratwasserbehälter offen bleiben.
12.2 Neuer Bademeister ist gefunden
Der Bürgermeister berichtet darüber, dass für die Freibadsaison 2020 ein zusätzlicher Bademeister verpflichtet werden konnte. Herr Klaus Jorke werde vom 01.04.2020 bis 15.10.2020 als Bademeister im Freibad beschäftigt. Mit dieser Personalausstattung könne das Freibad nun mit denselben Öffnungszeiten wie im Jahr 2019 betrieben werden.
12.3 Daten der Wetterstation Bad Teinach-Zavelstein werden nicht mehr im SWR-Fernsehen gezeigt
Der Bürgermeister erinnert an eine Anfrage von Herrn Gemeinderat Krauss in der letzten Gemeinderatssitzung, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Daten der Wetterstation Bad Teinach-Zavelstein seit einigen Wochen nicht mehr im SWR-Fernsehen veröffentlicht würden. Bürgermeister Wendel führt hierzu aus, dass er zwischenzeitlich vom Vater von Herrn Gemeinderat Krauss über eine schriftliche Anfrage beim SWR informiert worden sei. Aufgrund dieses Hinweises seines Amtsvorgängers habe der Bürgermeister in der Sache noch einmal beim SWR nachgefasst und eine ähnliche Antwort wie sein Vorgänger erhalten. Der Bürgermeister liest die Antwort des SWR in der Gemeinderatssitzung vor; dieses Email-Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass auch wenn die Daten der Wetterstation nicht mehr im SWR-Fernsehen veröffentlicht werden, man die Wetterstation nicht vorschnell abbauen solle. Die Daten dieser Station stünden auch weiterhin online zur Verfügung und könnten abgefragt werden. Möglicherweise müsse man aber auch erkennen, dass mit Blick auf Smartphones und das mobile Internet auch die Zeit für die eine oder andere Wetterstation abgelaufen sein könnte.
Der SWR habe die Stadt per Email darüber informiert, dass man in naher Zukunft morgens zwischen 6:00 und 8:00 Uhr die SWR3-Morningshow live senden und dabei Webcams aus dem SWR-Land einblenden wolle. Die Stadt habe hieran ihr Interesse gezeigt und vom SWR die Information erhalten, dass man sich nach Prüfung der technischen Einzelheiten dann mit der Stadt in Verbindung setzen werde.
12.4 Hundetoilette am Waldparkplatz Fronwaldstraße
Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, am neuen Waldparkplatz beim Wanderheim eine Hundetoilette aufzustellen. Der Bürgermeister sagt zu, zu prüfen, ob im dortigen Bereich eine Hundetoilette aufgestellt werden kann.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 30.01.2020
TOP 3
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung 2020
Beschluss
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 wird, wie in der Anlage zur Beratungsunterlage Nr. 1/2020 dargestellt, beschlossen.
TOP 4
Spendenbericht 2019
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Spendenliste aufgeführten und via PowerPoint Präsentation auch öffentlich gezeigten Spenden für das Jahr 2019 zu.
TOP 5
Breitbandausbau in Bad Teinach-Zavelstein
- Freistellung der Deutschen Telekom von der Ausbauverpflichtung für den Stadtteil Zavelstein
Beschluss
Die Telekom Deutschland GmbH wird von der Ausbauverpflichtung für den Stadtteil Zavelstein freigestellt.
TOP 7
Bebauungsplan „Bei der Krokuswiese“, Zavelstein
- Grundsatzbeschluss zur Ergänzung und Klarstellung der Planungsrechtlichen Festsetzungen und der Örtlichen Bauvorschriften
Beschluss
Zum Bebauungsplan „Bei der Krokuswiese“ wird grundsätzlich beschlossen:
- Zeltdächer und Walmdächer sind nur auf einem zweiten Vollgeschoss (Z=2) aufbauend zulässig, wobei die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Gebäudehöhe nicht überschritten werden darf.
- Im Waldabstand sind auch die unter Ziffer 4 der Planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans geregelten Nebenanlagen i. S. d. § 14 BauNVO zulässig. Mit Gebäuden muss ein Grenzabstand von mindestens drei Metern zur Waldseite hin eingehalten werden.
Top 8
Beschluss eines Redaktionsstatuts für das Amtsblatt
„Bad Teinach-Zavelstein Aktuell“
Beschluss
Das als Anlage der Beratungsunterlage Nr. 5/2020 beigefügte Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Bad Teinach-Zavelstein wird mit der Veränderung auf eine Maximalzeichenzahl von 2.500 bei Ziffer 3.5 und Ziffer 4.3 beschlossen.
TOP 10
Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr
Beschluss
Der Wahl von Frau Wagner von der Einsatzabteilung Rötenbach zur stellvertretenden Leiterin der Jugendfeuerwehr Bad Teinach-Zavelstein wird zugestimmt.
TOP 11
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
11.1 Erwerb der Grundstücke, Flst. Nrn. 123/4, 123/1, 123/5 und 123/8, alle Gemarkung Sommenhardt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seinen nichtöffentlichen Sitzungen am 16. Dezember 2019 und 11./12. Januar 2020 beschlossen habe, die o. g. Grundstücke zu erwerben. Die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke haben eine Gesamtgröße von 8.434 m² und befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Sporthalle und dem Schulzentrum.
TOP 12
Sonstiges und Bekanntgaben
12.1 Neubau eines Filtratwasserbehälters auf der Kläranlage Bad Teinach
- Vergabevollmacht für Elektroarbeiten an die Stadtverwaltung
Der Bürgermeister trägt vor, dass aus Gründen des Baufortschritts die Vergabe der Elektroarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Filtratwasserspeichers noch vor der Gemeinderatssitzung am 05. März 2020 erfolgen solle. Es werde hierzu eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und er bittet den Gemeinderat um die Vollmacht, die Vergabe der Elektroarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot durchführen zu dürfen. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat hierzu folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird bevollmächtigt, die Vergabe der Elektroarbeiten im Zuge des Neubaus des Filtratwasserbehälters an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vornehmen zu dürfen.
12.2 Übernahme des forstlichen Revierdienstes, Nachtrag zum Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2019
Der Bürgermeister erinnert daran, dass in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2019 beschlossen wurde, den forstlichen Revierdienst für den Stadtwald Bad Teinach-Zavelstein auf die Untere Forstbehörde beim Landratsamt Calw zu übertragen. Auf Bitten der Bürgermeister im Landkreis Calw wurde der § 8 des Vertrages zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes noch einmal geringfügig geändert. Bislang war dort geregelt, dass der Vorab-Vertrag am 01.01.2020 in Kraft treten und dann für die Dauer von fünf Jahren gelten solle. Nach Intervention durch die Bürgermeister im Landkreis Calw ist nun im § 8 geregelt, dass der Vorab-Vertrag am 01.01.2020 in Kraft treten und gelten soll bis zum Inkrafttreten des endgültigen Vertrages zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes auf der Grundlage der jeweils gültigen Körperschaftswaldverordnung, längstens jedoch bis zum 30.09.2020. Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen diese Änderung des Vertrages zur Kenntnis.
12.3 Ausstellung „Krokus-Graffiti Commagen“ im Rathaus in Bad Teinach
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass in der Zeit vom 18.02. bis 13.03.2020 im Rathaus Bad Teinach eine Ausstellung zum Titel „Krokus-Graffiti Commagen“ von Frau Daniela Waitzmann zu sehen sein wird. Die Eröffnung dieser Ausstellung soll am Montag, 17.02.2020 um 16:00 Uhr stattfinden. Die Mitglieder des Gemeinderats sind hierzu recht herzlich eingeladen.
12.4 Jahresbericht von Herrn Archivar Rauser
Der Bürgermeister verweist auf den Jahresbericht von Herrn Archivar Rauser, der für die Mitglieder des Gemeinderats aufgelegt wurde.
12.5 Termine für Sitzungen von Verbandsversammlungen
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 19.02.2020 eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz“ stattfinden wird. Darüber hinaus gibt der Bürgermeister bekannt, dass am 03.03.2020 eine Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Teinachtal stattfinden wird.
12.6 Anfrage von Frau Gemeinderätin Großmann zur Beratung über die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes
Frau Gemeinderätin Großmann fragt an, wann in diesem Jahr die Beratungen des Gemeinderates zur Bestands- und Bedarfsermittlung stattfinden werden. Herr Mönch antwortet darauf, dass von der Fachberaterin, Frau Fischer, ein neues Verfahren für die Bestands- und Bedarfsermittlung im Zuge der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes mit neuen Vordrucken angekündigt worden sei. Bislang lägen diese Vordrucke der Stadtverwaltung nicht vor. Man rechne aber damit, dass die Beratungen im Gemeinderat zu diesem Thema in einer der nächsten Sitzungen erfolgen können.
12.7 Zusatz „Heilbad“ auf den Ortseingangsschildern der Stadt, Anfrage von Herrn Gemeinderat Krauss
Mit Blick darauf, dass andere Heilbäder im Landkreis Calw auf diesen Status neuerdings auf ihren Ortseingangsschildern hinweisen, möchte Herr Gemeinderat Krauss wissen, warum dies bislang in Bad Teinach-Zavelstein noch nicht der Fall sei. Bürgermeister Wendel antwortet hierauf, dass er sich ganz bewusst mit der Aufnahme des Prädikats „Heilbad“ auf die Ortseingangsbeschilderung der Stadt bislang zurückgehalten habe. Seiner Meinung nach spiele dieses Prädikat für die aktuelle und künftige Tourismusstrategie der Stadt keine Rolle mehr. Man solle nicht auf etwas hinweisen, was vor Ort nicht mehr gelebt werde, so der Bürgermeister in seiner Antwort an Herrn Gemeinderat Krauss weiter. Er schlage allerdings vor, dieses Thema für eine Diskussion mit dem Gemeinderat grundsätzlich aufzubereiten und diese Diskussion dann möglicherweise schon im zeitlichen Zusammenhang mit dem Tourismus-Jahresbericht von Frau Bürkle zu führen.
12.8 Wetterstation Zavelstein, Anfrage von Herrn Gemeinderat Krauss
Herr Gemeinderat Krauss fragt an, ob etwas mit der Wetterstation beim Schulzentrum nicht in Ordnung sei, denn die Wetterdaten dieser Station seien schon mehrere Tage lang nicht mehr im SWR-Fernsehen veröffentlicht worden. Bürgermeister Wendel antwortet darauf, dass aufgrund der großen Zahl an Wetterstationen in Baden-Württemberg die Wetterdaten jeder einzelnen Station nicht mehr täglich im Fernsehen zu sehen seien. Es komme vor, dass die Daten von einzelnen Wetterstationen oft mehrere Tage lang nicht veröffentlicht werden.
12.9 Defektes Fallrohr an der Sporthalle
Herr Gemeinderat Jackson weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es im Eingangsbereich der Sporthalle einen Schaden am Fallrohr geben würde. Der Bürgermeister sagt zu, dass sich die Stadtverwaltung um diese Sache kümmern werde.
12.10 Höhe der Einnahmen aus dem Ruhewald der Stadt, Anfrage von Herrn Gemeinderat Schönthaler
Herr Gemeinderat Schönthaler möchte wissen, wie hoch die Einnahmen der Stadt aus dem Ruhewald seien. Der Bürgermeister antwortet hierauf, dass sich die Einnahmen aus zwei Positionen zusammensetzen, zum einen aus den Grabnutzungsentgelten für den Zeitraum über 20, 40 und 60 Jahre und zum anderen über das Bestattungsentgelt. Die Einnahmen aus dem Bestattungsentgelt betragen rund 70.000,00 Euro jährlich und die Einnahmen aus der Überlassung der Grabnutzungsrechte über 20, 40 und 60 Jahre betragen rund 160.000,00 Euro jährlich.
12.11 700-Jahre Schmieh, Feierlichkeit geplant?, Anfrage von Frau Gemeinderätin Seyfried
Frau Gemeinderätin Seyfried fragt an, ob anlässlich des 700-Jahre-Jubiläums von Schmieh etwas geplant sei. Bürgermeister Wendel antwortet darauf, dass der Dorfverein von Schmieh hierzu wohl eine Veranstaltung durchführen werde.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 16.12.2019
TOP 4
Abschluss der Verträge zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes, der Wirtschaftsverwaltung und des Holzverkaufs ab dem Jahr 2020
Beschlüsse
- Dem als Anlage 1 zur Beratungsunterlage Nr. 35/2019 beigefügten Aufhebungsvertrag wird zugestimmt.
- Dem als Anlage 2 zur Beratungsunterlage Nr. 35/2019 beigefügten Vorabvertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald wird zugestimmt.
- Dem als Anlage 3 zur Beratungsunterlage Nr. 35/2019 beigefügten Vertrag zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald wird zugestimmt.
TOP 5
Entsorgung des auf der Kläranlage Bad Teinach anfallenden Klärschlammes
- Vergabe des Dienstleistungsauftrags
Beschluss
- Die Ausschreibung wird aufgehoben.
- Der Auftrag zur Entwässerung und Entsorgung des auf der Kläranlage Bad Teinach anfallenden Klärschlamms wird über eine Laufzeit von zwei Jahren an die Firma Industriewartung Süd, Kurz GmbH & Co. KG, Dormettingen zum Preis von 312.196,50 Euro (brutto) vergeben.
TOP 6
Bekanntgaben von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
6.1 Erwerb der Waldgrundstücke, Flst. Nrn. 503/1, 503/2 und 258/3, Gemarkung Sommenhardt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.05.2019 beschlossen habe, die Waldgrundstücke, Flst. Nrn. 503/1, 503/2 und 258/3, alle Gemarkung Sommenhardt, zu erwerben.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Tischauslage für die Mitglieder des Gemeinderates, Veranstaltungen zwischen den Jahren
Der Bürgermeister verweist darauf, dass auf den Sitzungstischen am heutigen Tag mehrere Dinge, beispielsweise Publikationen, für die Mitglieder des Gemeinderates ausgelegt worden seien. Außerdem erinnert der Bürgermeister daran, dass es zwischen den Jahren in Bad Teinach-Zavelstein eine ganze Reihe attraktiver Veranstaltungen gebe. Er würde sich freuen, wenn er bei diesen Veranstaltungen auch immer wieder Mitglieder des Gemeinderates begrüßen dürfte.
7.2 Abstellplatz für Grabschmuck bei Rasengräbern
Der Bürgermeister erinnert an die Wortmeldung von Frau Gemeinderätin Andrea Mast in der letzten Gemeinderatssitzung. Dabei ging es um die Frage, ob für Rasengräber eine weitere Abstellmöglichkeit für Blumenschmuck geschaffen werden könne. Es sei zunächst daran gedacht gewesen, für jedes Rasengrab eine zusätzliche Platte als Ablageplatz direkt an den Grabzwischenwegen zu legen. Anhand von Bildern stellt der Bürgermeister diese geplante Lösung vor und vertritt hierzu die Auffassung, dass dies wohl keine gute und ansprechende Lösung sei. Man habe sich aber in der Zwischenzeit einen Gesamtblick über die belegten Rasengräber im Stadtgebiet verschafft und habe den Eindruck, dass der dort bislang abgelegte Grabschmuck in diesem Umfang und in dieser Art und Weise auch toleriert werden könne. Die Mitglieder des Gemeinderates teilen die Auffassung des Bürgermeisters in dieser Angelegenheit. Es sollen keine zusätzlichen Platten für die Rasengräber zur Ablage von weiterem Blumenschmuck eingelegt werden.
7.3 Dank an die Mitglieder des Gemeinderates für die im Jahr 2019 geleistete Arbeit
Der Bürgermeister stellt fest, dass dies nun die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung im Jahr 2019 sei. Er bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute und auch vertrauensvolle Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr. Er habe den Eindruck, dass man gemeinsam wiederum die Stadt Bad Teinach-Zavelstein gut weiterentwickelt und auch ein sehr umfangreiches Programm abgearbeitet habe. Für den großen ehrenamtlichen Einsatz, den die Mitglieder des Gemeinderates hierfür erbracht haben, bedankt sich der Vorsitzende sehr herzlich beim Gremium. Er wünscht allen schöne und erholsame Weihnachtsfeiertage und danach einen guten Wechsel in das Jahr 2020. Für dieses neue Jahr wünscht er den Mitgliedern des Gemeinderates Gesundheit, Erfolg und auch weiterhin viel Freude bei ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Bad Teinach-Zavelstein.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 04.11.2019
TOP 5
Absichtserklärung zum Beitritt zum noch zu gründenden Zweckverband „Klärschlammverwertung Böblingen“
Beschluss
- Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein erklärt verbindlich die Absicht, dem zu gründenden Zweckverband „Klärschlammverwertung Böblingen“ beizutreten und die hierzu erforderlichen Beschlüsse bis spätestens zum 31.03.2020 herbeizuführen.
- Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein erklärt, sich mit einem Verbrennungskontingent von 330 Tonnen Klärschlamm am Zweckverband beteiligen zu wollen. Der Anteil an Trockensubstanz bei Anlieferung wird sich voraussichtlich auf 22 Prozent belaufen.
TOP 6
Bekanntgaben von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
6.1 Baugebiet „Bei der Krokuswiese“, Baugrundstücke überwiegend veräußert
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Gemeinderat in seinen nichtöffentlichen Sitzungen am 25.02.2019 und am 25.03.2019 über die Veräußerung der Baugrundstücke im Baugebiet „Bei der Krokuswiese“ in Zavelstein entschieden habe. Auf der Grundlage eines Lageplans stellt der Bürgermeister via Power-Point-Präsentation vor, welche Grundstücke bereits notariell veräußert wurden. Er ergänzt, dass drei Grundstücke zur Bebauung mit Gebäuden, mit denen ein Mehrgenerationenprinzip verwirklicht werden solle, ebenfalls schon durch einen Gemeinderatsbeschluss vergeben wurden. Im Ergebnis stehe derzeit noch ein Grundstück zur Veräußerung, für das sich aber bereits mehrere Interessenten gemeldet haben.
6.2 Veräußerung von Grundflächen vor dem Gebäude, Untere Talstraße 29, Bad Teinach
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.07.2019 entschieden habe, Teilflächen des Straßengrundstücks der Unteren Talstraße für zwei Pkw-Stellplätze beim Gebäude, Untere Talstraße 29, zu veräußern. Das Straßengrundstück sei dort so breit, dass die Veräußerung dieser beiden Teilflächen ermöglicht werden könne, ohne die Funktionsfähigkeit der Straße im dortigen Bereich zu beeinträchtigen.
6.3 Erwerb des Grundstücks, Flst. Nr. 120, 2.756 m², Gemarkung Sommenhardt
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.07.2019 beschlossen habe, das oben genannte Grundstück zu erwerben. Dieses Grundstück befindet sich neben der Sporthalle der Stadt Bad Teinach-Zavelstein und sei daher für die Stadt von großer Wichtigkeit.
6.4 Kaufangebot über insgesamt sechs Wohnungen im Gebäude, Badstraße 14, in Bad Teinach
Der Bürgermeister trägt hierzu vor, dass die Kommunale Wohnbau Ehningen GmbH der Stadt den Kauf ihrer sechs verbliebenen Wohnungen im Gebäude, Badstraße 14, in Bad Teinach angeboten habe. Der Gemeinderat habe sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.09.2019 mit diesem Kaufangebot eingehend beschäftigt und dann aber entschieden, dieses Angebot nicht anzunehmen.
6.5 Verkauf von Ökopunkten an die Transnet BW GmbH
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.05.2019 beschlossen habe, insgesamt 431.138 Ökopunkte an die Transnet BW GmbH zu veräußern. Die Transnet BW GmbH, so der Bürgermeister weiter, sei die Leitungsnetzgesellschaft der EnBW für die spannungsstarken Stromübertragungsnetze.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Geschäftsordnung des Gemeinderats und Abgabensätze der Gemeinden im Landkreis
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats darüber, dass ihnen die am 23.09.2019 beschlossene neue Geschäftsordnung des Gemeinderats heute in gebundener Form übergeben worden sei. Außerdem sei eine Liste über die aktuellen Steuer- und Abgabensätze der Städte und Gemeinden im Landkreis Calw an die Mitglieder des Gemeinderats ausgegeben worden.
7.2 Zuwendungsbescheid für den Bau eines Naturparkinfosterns beim Wanderheim in Zavelstein
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats darüber, dass die Stadt einen Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium Freiburg für den Bau eines Naturparkinfosterns beim Wanderheim in Zavelstein erhalten habe. Der Naturparkinfostern werde ähnlich aussehen wie der, der am Rande des Freibadparkplatzes stehe. Für die zu erwartenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 14.250,00 Euro erhält die Stadt Bad Teinach-Zavelstein eine Zuwendung in Höhe von 8.550,00 Euro.
7.3 Vergabeentscheidung des Bürgermeisters für einen neuen Beamer für das Konsul Niethammer Kulturzentrum
Der Bürgermeister trägt vor, dass er nach der Hauptsatzung der Stadt Vergaben bis zu einer Höhe von 15.000,00 Euro in eigener Zuständigkeit tätigen dürfe. Mit dem Gemeinderat habe er vereinbart, dass er den Gemeinderat über größere Vergaben in seiner eigenen Zuständigkeit regelmäßig informieren werde. Hierzu trägt er vor, dass der Beamer im Konsul Niethammer Kulturzentrum nach nunmehr 12 Jahren technisch verbraucht sei und daher eine Ersatzbeschaffung notwendig werde. Nach einer Angebotsabfrage unter mehreren vergleichbaren Firmen habe der Bürgermeister den Auftrag zur Lieferung eines neuen Beamers mitsamt einer Steuerungseinheit an die Firma neunzehnzoll eventservice GmbH aus Aidlingen zum Angebotspreis von 14.915,00 Euro (netto) vergeben. Da die Stadt im Bereich des Konsul Niethammer Kulturzentrums vorsteuerabzugsberechtigt sei, sei hier für die Einhaltung der Vergabezuständigkeit des Bürgermeisters der Nettopreis zu berücksichtigen.
7.4 Größe des sogenannten Waldfrieden-Geländes in Bad Teinach, Korrektur der Flächenangabe
Der Bürgermeister trägt vor, dass er auf Nachfrage von Frau Gemeinderätin Andrea Mast in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2019 gesagt habe, dass das Waldfriedengrundstück der Stadt in Bad Teinach eine Größe von knapp 3.000 m² habe. Diese Angabe müsse er nun nach detaillierter Prüfung korrigieren; das Waldfrieden-Gelände habe eine Größe von 2.150 m².
7.5 Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes
Der Bürgermeister trägt vor, dass die aktuelle voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2035, die vom Statistischen Landesamt berechnet werde, für den Landkreis Calw eine weitere Bevölkerungszunahme von 3,5 % vorsehe.
7.6 Sitzungskalender für das Jahr 2020 und Einteilung des Flammkuchenstandes bei der Zavelsteiner Burgweihnacht
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Kalender mit den Sitzungsterminen im Jahr 2020 an den Gemeinderat ausgehändigt wurde. Zwei Sitzungstermine seien darin noch mit Fragezeichen versehen, was bedeute, dass diese Sitzungen nur dann abgehalten werden, wenn hierfür eine Notwendigkeit bestehe. Daneben sei auch der Plan für die Standeinteilung im Flammkuchenstand des Gemeinderats bei der Burgweihnacht 2019 an die Mitglieder des Gemeinderats ausgehändigt worden.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 23.09.2019
TOP 2
Nachrücken von Frau Christina Kübler in den Gemeinderat
- Feststellung von Hinderungsgründen i. S. von § 29 Gemeindeordnung
- Verpflichtung von Frau Christina Kübler
- Bestellung als Mitglied in den Ausschüssen des Gemeinderates und als Vertreterin der Stadt in den Verbandsversammlungen der Zweckverbände
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Christina Kübler keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 Gemeindeordnung vorliegen.
Beschlüsse
- Der Besetzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses und des Kur- und Touristikausschusses wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.
- Der Gemeinderat wählt Frau Christina Kübler als Stellvertreterin von Herrn Dr. Karl-Eugen Schroth in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Teinachtal und als Stellvertreterin von Herrn Maik Jackson in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schwarzwaldwasserversorgung.
TOP 3
Bestellung der Mitglieder des Technischen Ausschusses und des Umlegungsausschusses sowie des Land- und Forstwirtschaftsausschusses (beschließende Ausschüsse)
Beschlüsse
- Der Besetzung des Technischen Ausschusses und Umlegungsausschusses wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.
- Der Besetzung des Land- und Forstwirtschaftsausschusses wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.
TOP 5
Sanierungsverfahren „Bad Teinach, Ortsmitte II“
- Neugestaltung eines Teilabschnittes der Unteren Talstraße sowie des öffentlichen Parkplatzes beim Freibad, Vorstellung eines Gestaltungsentwurfs
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Projekt auf der Grundlage des vorgestellten Gestaltungsentwurfs bis zur Ausschreibung weiter vorzubereiten und die erforderlichen Mittel in den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 einzustellen.
TOP 6
„Bohnenberger-Areal“, Schulstraße 2, in Zavelstein
- Auftragsvergabe zur Projektentwicklung, um eine konzeptionelle und wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat zu erhalten
Beschluss
Auf der Grundlage des als Anlage der Beratungsunterlage Nr. 25/2019 beigefügten Angebots erhält die Sutter³ KG aus Freiburg den Auftrag zur Projektentwicklung für das „Bohnenberger-Areal“. Dabei sollen die Varianten „Tagespflege im Erdgeschoss und Wohnnutzung im Obergeschoss“ sowie eine „komplette Wohnnutzung des Gesamtgebäudes“ näher untersucht werden.
TOP 7
Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ in Sommenhardt
- Vergabe der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen, die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung
Beschluss
Der Auftrag für die Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen, die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung im Baugebiet „Erweiterung Hausäcker“ wird an das Ingenieurbüro Gaisser aus Baiersbronn zum Angebotspreis von 46.095,35 € (brutto) vergeben.
TOP 8
Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Beschluss
Nach Streichung des bisherigen § 4 Abs. 4 und der Festlegung, dass künftig der Donnerstag der regelmäßige Sitzungstag sein solle, wird die als Anlage der Beratungsunterlage Nr. 27/2019 beigefügte Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschlossen.
TOP 9
Antrag auf Bauvorbescheid zur Teilung des Grundstücks und Errichtung von jeweils einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Gemarkung Sommenhardt
Beschluss
Zum Antrag auf Bauvorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP10
Antrag auf Umnutzung der Erdgeschossräume zum Café, Gemarkung Zavelstein
Beschluss
Zum Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP 11
Antrag auf Bauvorbescheid zum Abbruch des Wohn- und Ökonomiegebäudes und Errichtung eines neuen Doppelhauses mit zwei Vollgeschossen und Satteldach sowie Abbruch des Scheunen- und Stallgebäudes und Errichtung eines neuen Gebäudes für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Gemarkung Rötenbach
Beschluss
Zum Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, allerdings unter der Maßgabe, dass die Kubatur des neuen Gebäudes für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen auf den derzeitigen und künftig absehbaren realistischen Bedarf des Bauantragstellers beschränkt werden muss.
TOP 12
Antrag auf Neubau einer Doppelgarage auf einem Teil des Grundstücks, Gemarkung Sommenhardt
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP 13
Antrag auf Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus, Gemarkung Zavelstein
Beschluss
Zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Scheurenäcker“ bezüglich der Zulässigkeit von Dachaufbauten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP 15
Sonstiges und Bekanntgaben
15.1 Betriebserlaubnis für weitere Kleinkindgruppe liegt vor
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg mit Datum vom 18.09.2019 die Betriebserlaubnis für eine weitere Kleinkindgruppe im Gebäude, Badstraße 1 in Bad Teinach erteilt habe. Die Kleinkindgruppe werde am 30.09.2019 nun ihren Betrieb aufnehmen.
15.2 Neubau Filtratwasserbehälter, Vergabe der Maschinentechnik
Der Bürgermeister erinnert daran, dass die Stadtverwaltung vom Gemeinderat ermächtigt worden sei, die Vergaben für den Neubau des Filtratwasserbehälters in der Kläranlage tätigen zu dürfen. Nach entsprechender Ausschreibung sei nun die Vergabe der Maschinentechnik erfolgt und zwar an die Firma Lenke Industriemontage GmbH aus Mainz zum Angebotspreis von 125.410,53 € (brutto)
15.3 Weitere Fördermittelbewilligung für den Breitbandausbau
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Stadt für das laufende Breitbandprojekt weitere Fördermittel des Landes in Höhe von 82.250 € erhalten habe. Hierbei handelt es sich um die Förderung der Mehrausgaben, die insbesondere durch die veränderte Ausführung im Stadtteil Schmieh entstehen werden.
15.4 Grundbucheinsichtsstelle, Frau Pfetzer als Urkundsbeamtin bestellt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Frau Pfetzer vom Direktor des Amtsgerichts Böblingen zur Urkundsbeamtin für die Grundbucheinsichtsstelle Bad Teinach-Zavelstein bestellt wurde.
15.5 Hackschnitzel-Kessel im Schulzentrum muss erneuert werden
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Hackschnitzelheizkessel, der im Jahr 2009 im Keller der Grundschule eingebaut wurde, nun 31.000 Betriebsstunden aufweise und damit am Ende seiner Lebensdauer angekommen sei. Es sei nun entweder eine sehr umfangreiche Reparatur oder der Einbau eines neuen Kessels erforderlich, so der Bürgermeister weiter. Aufgrund der Dringlichkeit sei es nicht ausgeschlossen, dass er in den nächsten Wochen eine Eilentscheidung in dieser Sache treffen müsse. Er weist darauf hin, dass der Landkreis Calw, dessen Gebäude ebenfalls über diesen Kessel beheizt werden, sich an den Kosten der Kesselerneuerung beteiligen müsse.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 25.07.2019
TOP 3
Festlegung der Zahl und Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Im Anschluss daran werden in jeweils eigenständigen Wahlgängen durch offene Akklamation die Stellvertreter des Bürgermeisters jeweils einstimmig wie folgt gewählt:
- Zur ersten Stellvertreterin des Bürgermeisters wird Frau Gemeinderätin Verena Großmann gewählt.
- Zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Gemeinderat Matthias Schönthaler gewählt.
TOP 4
Bestellung der Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses (beschließender Ausschuss)
Beschluss
Der Besetzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.
Der Finanz und Verwaltungsausschuss des Gemeinderates setzt sich danach ab dem 25.07.2019 wie folgt zusammen:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Rolf Berlin | Andreas Friederich |
Andrea Mast | Daniel Kasun |
Johannes Schaible | Manuel Knoll |
Verena Großmann | Maik Jackson |
Markus Kleinschmidt | Dr. Karl-Eugen Schroth |
Jochen Krauss | Matthias Schönthaler |
Ingrid Siemers | Silvia Seyfried |
TOP 5
Bestellung eines beratenden Ausschusses für Kur- und Touristikangelegenheiten
Beschluss
- Der Besetzung des Kur- und Touristikausschusses wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.
Der Kur- und Touristikausschuss setzt sich danach ab dem 25.07.2019 wie folgt zusammen:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Rolf Berlin | Andreas Friederich |
Verena Großmann | Johannes Schaible |
Andrea Mast | Daniel Kasun |
Maik Jackson | Manuel Knoll |
Jochen Krauss | Markus Kleinschmidt |
Silvia Seyfried | Ingrid Siemers |
Gundolf Greule | Matthias Schönthaler |
2. Der Berufung der sachkundigen Einwohner im Kur- und Touristikausschuss wird, wie
vorgeschlagen, zugestimmt.
Dem Kur- und Touristikausschuss gehören danach ab dem 25.07.2019 folgende
sachkundigen Einwohner an:
Mitglieder | Persönlicher Vertreter |
---|---|
Dieter Haag |
|
Gabriele Fitzek | Gasthaus Waldhorn |
Joachim Stocker | Vorsitzender Schwarzwaldverein |
Dietrich Morlok | Bad Teinacher Nudelmanufaktur |
TOP 6
Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände
- Gemeindeverwaltungsverband Teinachtal
- Wasserwerksverband Liebelsberg
- Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung
- Interkommunales Gewerbegebiet „Würzbacher Kreuz“
- Interkommunaler Gewerbepark „Lindenrain“
Im Anschluss an den Sachvortrag wählt der Gemeinderat in jeweils eigenständigen Wahlgängen jeweils einstimmig, die nachfolgend aufgeführten Vertreter und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände.
Gemeindeverwaltungsverband Teinachtal:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Rolf Berlin | Verena Großmann |
Dr. Karl-Eugen Schroth | Markus Kleinschmidt |
Wasserwerksverband Liebelsberg:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Andreas Friederich | Manuel Knoll |
Daniel Kasun | Johannes Schaible |
Silvia Seyfried | Matthias Schönthaler |
Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Maik Jackson | Markus Kleinschmidt |
Interkommunales Gewerbegebiet "Würzbacher Kreuz":
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Manuel Knoll | Johannes Schaible |
Interkommunaler Gewerbepark "Lindenrain":
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Dr. Karl-Eugen Schroth | Rolf Berlin |
TOP 7
Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter in die Kindergartenausschüsse:
- Kindergarten der Evang. Kirchengemeinde Zavelstein
- Kleinkindgruppe Bad Teinach
- Kommunaler Kindergarten Sommenhardt
- Kommunaler Kindergarten Emberg
Im Anschluss daran wählt der Gemeinderat in jeweils eigenständigen Wahlgängen jeweils einstimmig die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Vertreter und deren Stellvertreter in die vier Kindergartenausschüsse.
Kindergarten der Evang. Kirchengemeinde Zavelstein:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Daniel Kasun | Gundolf Greule |
Matthias Schönthaler | Jochen Krauss |
Kleinkindgruppe Bad Teinach:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Andreas Friederich | Verena Großmann |
Kommunaler Kindergarten Sommenhardt:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Maik Jackson | Andrea Mast |
Kommunaler Kindergarten Emberg:
Mitglieder | persönliche Stellvertreter |
---|---|
Gundolf Greule | Ingrid Siemers |
TOP 8
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Satzungsbeschluss
Beschluss
Die als Anlage der Beratungsunterlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.
TOP 9
Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Hausäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch
- Behandlung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Beschluss
- Über die eingegangenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Stellungnahme und des Beschlussvorschlages der Verwaltung entschieden.
Die Änderungen, auch unter Berücksichtigung des heutigen Beratungsergebnisses, sind in den zeichnerischen sowie in den Textteil des Bebauungsplans i. d. F. vom 25.07.2019 eingearbeitet. Da diese Änderungen nur von geringem Umfang sind, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich. - Der Bebauungsplan "Erweiterung Hausäcker" in der Fassung vom 25.07.2019 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 25.07.2019 werden nach § 74 LBO Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Beschlüsse des Gemeinderat am 17.07.2019
TOP 1
Wahl der Gemeinderäte am 26. Mai 2019
- Feststellung von Hinderungsgründen i. S. von § 29 Gemeindeordnung
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest:
- Dass bei Frau Mechthild Eberhardt ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Buchstabe a) der Gemeindeordnung vorliegt und
- dass bei allen anderen gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 Gemeindeordnung vorliegen.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 08.07.2019
TOP 4
Bericht zum Stand des Projekts „Umsetzung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)
- Zustimmung zur Gliederung der neuen Haushaltsstruktur in 3 Teilhaushalte
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den beiliegenden Bericht und auch den Produktplan zur Kenntnis und stimmt insbesondere der Gliederung der neuen Haushaltstruktur in 3 Teilhaushalte (THH) zu.
TOP 5
Gebäude Untere Talstr. 26
- Vergabe der Abbrucharbeiten
Beschluss
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an den Bieter mit dem günstigsten Angebot, die Firma Kaiser, Otto-Hahn-Straße 3, 71083 Herrenberg, zum Angebotspreis von 14.939,26 € (brutto) zu vergeben.
TOP 6
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
6.1 Verkauf des Bauplatzes, FlstNr. 128/12, Baugebiet „Schulstraße/Scheurenäcker“
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 17.01.2019 entschieden habe, das oben genannte Baugrundstück im Baugebiet „Schulstraße-Scheurenäcker“ zu veräußern. Der notarielle Vollzug habe zwischenzeitlich stattgefunden, so der Bürgermeister weiter.
6.2 Erwerb des Grundstücks, FlstNr. 60, Auf dem Wasen, Gemarkung Schmieh
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 13.05.2019 beschlossen habe, das oben genannte landwirtschaftliche Grundstück im Bereich „Auf dem Wasen“ in Schmieh zu erwerben. Der notarielle Vollzug habe zwischenzeitlich stattgefunden.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Mitverlegung einer Wasserleitung im Zuge des Breitbandausbaus im Stadttei Schmieh
Der Bürgermeister erinnert an sein Schreiben vom 28.05.2019 an die Mitglieder des Gemeinderats in dieser Sache; dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Er vertritt die Auffassung, dass mit der im Schreiben dargestellten Vorgehensweise nun eine gute Lösung gefunden werden konnte, die die Versorgungssicherheit im Stadtteil Schmieh deutlich verbessern würde.
7.2 Neubau eines Filtratwasserspeichers, Vergabe des Gewerks „Roh-, Tief- und Straßenbauarbeiten“
Der Bürgermeister erinnert daran, dass die Stadtverwaltung vom Gemeinderat bevollmächtigt wurde, die Aufträge für den Neubau eines Filtratwasserspeichers an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben zu dürfen. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Auftrag für die Roh-,Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Rau Bau GmbH & Co. KG aus Ebhausen zum Angebotspreis von 198.541,08 € (brutto) vergeben wurde. Die gute Konjunktur und die hohe Auslastung der Bauunternehmen zeigen bei diesem Auftrag ihre Wirkung, denn, so der Bürgermeister weiter, die Kostenschätzung habe für dieses Gewerk lediglich einem Betrag von 135.000 € (brutto) vorgesehen. Die weiteren auf die Ausschreibung hin eingegangenen Angebote zeigen aber, dass durchaus auch eine Verdoppelung des Betrages aus der Kostenschätzung möglich gewesen wäre, so der Bürgermeister abschließend in dieser Angelegenheit.
Der Bürgermeister erinnert an eine Anfrage von Herrn Gemeinderat Fritz Bohnenberger in der letzten Gemeinderatssitzung nach dem Volumen des geplanten Filtratwasserspeichers. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass der Filtratwasserspeicher ein Volumen von 300 m³ haben werde.
7.3 Bohnenberger-Areal, weitere Entwicklungen
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass zwischenzeitlich eine Besichtigung des Bohnenberger-Areals zusammen mit Vertretern der Bürgerinitiative stattgefunden habe. Dabei habe der Bürgermeister auch die bei der Stadt vorhandenen Planunterlagen des Gebäudes an die Bürgerinitiative gegeben. Er habe der Initiative mitgeteilt, dass der Gemeinderat von der Initiative ein Gesamtkonzept für die Nutzung des Bohnenberger-Areals erwarte, zu dem auch die Finanzierung gehöre. Parallel hierzu lasse die Stadtverwaltung aber auch prüfen, ob auf dem Areal eine Tagespflegeeinrichtung realisiert werden könne. Hierzu werde im Juli eine erste Besichtigung mit einem Architekturbüro stattfinden, das sich auf die Planung und Verwirklichung von Vorhaben mit diesem Verwendungszweck spezialisiert habe. Was die weitere Nutzung des Bohnenberger-Areals anbelange, so wolle man hier zunächst eine fundierte und belastbare Planung erstellen und auch die Frage beantworten, ob Pläne für dieses Gebäude überhaupt finanzierbar seien. Auf gar keinen Fall dürfe man sich „im Schweinsgalopp“ in ein Projekt stürzen oder stürzen lassen, so der Bürgermeister abschließend in dieser Sache.
7.4 Mögliche Strukturreform bei der Freiwilligen Feuerwehr, Stellungnahme von Herr Gemeinderat Klaus Roller
Herr Roller verweist zunächst auf seine Ausführungen beim Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung und trägt vor, dass der Bürgermeister für die Sicherheit der Bevölkerung von Bad Teinach-Zavelstein verantwortlich sei. Durch die vom Bürgermeister geplante Zusammenlegung der drei Feuerwehrabteilungen zu einer zentralen Feuerwehr sei die Sicherheit der Bevölkerung seiner Meinung nach aber nicht mehr gewährleistet; sie würde sich sogar verschlechtern. Er nehme an, dass bislang nicht untersucht worden sei, wie sich die Einsatzzeiten im Falle einer Zusammenlegung verändern würden. Auch befürchtet er, dass im Zuge einer Zusammenlegung die Zahl der Feuerwehrleute von derzeit rund 70 auf 40-50 reduzieren würde. Ihm gehe es nicht nur um die Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch um die der im Ort anwesenden Gäste. Er vermutet, dass die vom Bürgermeister favorisierte Zusammenlegung nur finanzielle Gründe haben könne. Seiner Meinung nach würden die derzeitigen Abteilungen noch mindestens zehn weitere Jahre unverändert bestehen können. Gerade bei einem Entstehungsbrand käme es auf einen schnellen Vorort-Angriff an. Darüber hinaus fügt er an, dass bei Glatteis und schlechten Straßenverhältnissen die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr nur schwerlich von einem zentralen Standort von Zavelstein aus nach Bad Teinach kommen würden. Er fragt, warum man aus kommerziellen Gründen am derzeitigen Status quo und der vollen Funktionsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr etwas ändern solle. Anstatt Bauhof und Freiwillige Feuerwehr an einem zentralen Standort zusammenzulegen solle vielmehr geprüft werden, den städtischen Bauhof gemeinsam mit der Straßenmeisterei im Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz zu verwirklichen. Für das Feuerwehr-Magazin in Bad Teinach würde es schon reichen, wenn Handwaschbecken angebracht werden würden.
Der Bürgermeister antwortet auf den Vortrag von Herrn Roller dahingehend, dass dieser sich lediglich auf die gegenwärtige Situation der Freiwilligen Feuerwehr beziehe. Aufgabe eines Bürgermeisters sei es aber, weit in die Zukunft hinein zu planen und dadurch die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr auch zukünftig sicherzustellen. Bei der Sitzung des Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr am 18.07.2019 solle eine Entscheidung darüber getroffen werden, welche Empfehlung aus der Freiwilligen Feuerwehr heraus an den Gemeinderat der Stadt weitergegeben werden solle. Kommt der Ausschuss mehrheitlich zum Ergebnis, eine Zusammenlegung der Freiwilligen Feuerwehr näher überprüfen zu lassen, so werde dann als nächstes ein detailliertes Konzept gemeinsam erarbeitet, so der Bürgermeister weiter. Weil man mit dieser Fragestellung auch rechtzeitig beginne, könne man sich mit der Erarbeitung eines fundierten Konzeptes und den dann notwendigen Entscheidungen im Gemeinderat durchaus auch Zeit lassen. Die letzte Entscheidung treffe aber immer, so der Bürgermeister weiter, das Hauptorgan der Stadt, also der Gemeinderat.
Da der Bürgermeister in seinen Ausführungen immer wieder von Herrn Roller lautstark unterbrochen wird, bezeichnet Herr Gemeinderat Rolf Berlin das Verhalten von Herrn Roller als unsäglich. Er vertritt im Gegensatz zu Herrn Roller die Auffassung, dass die Vorgehensweise des Bürgermeisters auch in dieser Sache richtig sei. Auch Frau Gemeinderätin Verena Großmann ist wie Herr Berlin der Auffassung, dass eine vorzeitige Diskussion über dieses Thema am heutigen Tage nichts bringe und man diese daher nun beenden müsse. Frau Gemeinderätin Andrea Mast vertritt die Auffassung, dass dieses Thema auch von Herrn Gemeinderat Roller kritisiert worden wäre, wenn man es zuerst im Gemeinderat debattiert hätte. Sie verweist hierbei auf die Stimmung bei der letzten Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, bei der die Angehörigen der Einsatzabteilung Bad Teinach nach der Rede des Bürgermeisters und nach dem offiziellen Ende der Hauptversammlung gegenüber den Gemeinderäten gedroht hätten, sie würden im Falle einer Zusammenlegung aus der Freiwilligen Feuerwehr austreten.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 13.05.2019
TOP 2
Feststellung der Jahresrechnung 2018
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2018 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und Ende des Haushaltjahres Kenntnis und beschließt:
1. Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2018 werden gemäß § 95 und § 95 b der Gemeindeordnung für Baden Württemberg wie folgt festgestellt:
1.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen und Ausgaben 9.836.081,22 €
1.2 Übertragung der Haushaltsreste
Verwaltungshaushalt in das HHJ 2019
Einnahmen ---
Ausgaben 100.000,00 €
1.3 Vermögenshaushalt
Einnahmen und Ausgaben 2.369.973,67 €
1.4 Übertragung der Haushaltsreste
Vermögenshaushalt in das HHJ 2019
Einnahmen 411.500,00 €
Ausgaben 958.150,00 €
1.5 Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.137.840,47 €
1.6 Vermögensrechnung (Vermögens- und Schuldenseite/Geldvermögen) zum 31.12.2018 3.490.264,50 €
1.7 Schuldenstand zum 31.12.2018 0,00 €
2. Die im Haushaltsjahr 2018 entstandenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
3. Die Haushaltsrechnung schließt mit einer Zuführung an die Allgemeine Rücklage in Höhe von 644.901,91 € ab.
4. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung an 7 Tagen öffentlich aufzulegen.
TOP 3
Neubau eines Filtratwasserspeichers auf der Kläranlage Bad Teinach
- Vergabeermächtigung an die Stadtverwaltung für die Gewerke
- Roh-, Tief- und Straßenbauarbeiten
- Maschinentechnik
- Stahlbau
- Elektrotechnik
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird bevollmächtigt, die Arbeiten für die Gewerke
1. Roh-, Tief- und Straßenbauarbeiten
2. Maschinentechnik
3. Stahlbau
4. Elektrotechnik
jeweils an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben zu dürfen.
TOP 4
Weiterer Breitbandausbau in Bad Teinach-Zavelstein
- Information und Entscheidung über die Veränderung der Ausbautechnologie im Stadtteil Schmieh
Beschluss
Unter Beibehaltung der am 16.04.2018 vom Gemeinderat beschlossenen Ausbautechnologie (Mix aus FTTB und FTTC) und unter dem Vorbehalt einer positiven Förderentscheidung des Landes wird dem Bau der zusätzlichen Leitungsabschnitte (Anlage 1 zur Beratungsunterlage 10/2019) und den dadurch entstehenden Mehrausgaben von 42.000 € zugestimmt.
TOP 5
Bebauungsplan „Bei der Krokuswiese“ in Zavelstein
- Festlegung eines Straßennamens
Beschluss
Die Straße, die durch das Baugebiet „Bei der Krokuswiese“ führt, erhält den Straßennamen „Im Wäldle“.
TOP 6
Festsetzung der Benutzungsentgelte für Kindergärten und die Kindergrippe für die Jahre 2019/2020
Beschluss
Die Entgelte für den Besuch der Regelkindergärten und der Kleinkindgruppe der Stadt werden mit Wirkung ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2019/ 2020 wie folgt festgesetzt:
Bisheriger Betrag 2019/2020
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 124,00 € 128,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern 95,00 € 98,00 €
– unter 18 Jahren
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern 63,00 € 65,00 €
– unter 18 Jahren
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und 20,00 € 22,00 €
mehr Kindern unter 18 Jahren
2019/2020
1 Kind/Familie 345,00 €
2 Kinder/Familie 256,00 €
3 Kinder/Familie 174,00 €
4 Kinder/Familie 69,00 €
TOP 7
Bekanntgaben von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass in den zurückliegenden nicht-öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats zwar nicht-öffentliche Beschlüsse gefasst wurden, es handele sich hier aber um Entscheidungen zu Grundstücksverkäufen, die notariell noch nicht vollzogen seien. Unverzüglich nach dem notariellen Vollzug werden diese Beschlüsse dann in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats bekannt gegeben werden.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1 Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass er eine Eilentscheidung nach der Gemeindeordnung getroffen habe.
Der Gemeinderat habe bereits schon im Jahr 2018 beschlossen, dass Kanal- und Wasserleitungen in der Vogteistraße bis zur Ecke Speßhardter Straße saniert und die Straße danach wiederhergestellt werden soll. Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Bei der Krokuswiese“ werde die Weltenschwanner Straße von der Krokusstraße an bis hoch zum Baugebiet für den Einbau eines Oberflächenwasserkanals aufgegraben und danach wiederhergestellt. Im Straßenabschnitt der Speßhardter Straße zwischen der Vogteistraße und der Weltenschwanner Straße waren zunächst keine Arbeiten vorgesehen. Da aber der dort verlegte Kanalabschnitt ebenfalls schadhaft sei und in den nächsten Jahren ohnehin hätte saniert werden müssen, hat der Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung die Firma Rath, die sowohl mit den Arbeiten in der Vogteistraße als auch mit denen in der Weltenschwanner Straße betraut ist, beauftragt, im Abschnitt der Speßhardter Straße zwischen der Vogteistraße und der Weltenschwanner Straße ebenfalls Kanalleitungen zu sanieren und soweit erforderlich dort auch Wasserleitungen auszutauschen. Die Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der Preise, die auch für die Vogteistraße mit der Firma Rath vereinbart seien, so der Bürgermeister weiter. Dieser per Eilentscheidung erteilte Zusatzauftrag an die Firma Rath mache aus wirtschaftlichen und technischen Gründen Sinn, so der Bürgermeister weiter. Die Kosten, die für die zusätzlichen Arbeiten anfallen, liegen bei rund 100.000 €. Im Zuge des Jahresabschlusses für 2018 habe man erkennen müssen, dass sowohl für den Bereich Abwasserbeseitigung als auch für die Wasserversorgung Gebührenüberdeckungen realisiert wurden. Diese Gebührenüberdeckungen können nun zur Finanzierung der zusätzlichen Sanierungskosten verwendet werden, so der Bürgermeister in seinen Erläuterungen weiter.
Die Mitglieder des Gemeinderates geben in ihren Reaktionen zu erkennen, dass sie die Eilentscheidung des Bürgermeisters in dieser Sache gutheißen.
8.2 Städtisches Gebäude, Untere Talstraße 26
Der Bürgermeister erinnert zunächst an die Beratungen in dieser Sache in den zurückliegenden Gemeinderatssitzungen. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, dieses Gebäude grundlegend zu sanieren, um dort zwei Wohneinheiten zu erhalten. Im Zuge der Planung dieser Bauarbeiten habe man dann aber erkennen müssen, dass das Gebäude doch sehr marode und es deshalb unwirtschaftlich sei, das geplante Projekt zu verwirklichen. Gegenüber dem Denkmalamt habe man dann die Unwirtschaftlichkeit der Sanierung dargelegt, so der Bürgermeister weiter. Auf der Grundlage der von der Stadt vorgelegten Unterlagen habe das Denkmalamt dann Anfang Mai entschieden, im Falle eines Abbruchantrags der Stadt seine erheblichen Bedenken gegenüber dem Abbruch zurückzustellen. Wie die Stadt sei auch das Denkmalamt nun der Auffassung, dass die konstruktiven Schwächen, die Vielzahl der Schadstellen und auch der Schädlingsbefall eine wirtschaftliche Instandsetzung des Gebäudes nahezu unmöglich machen. Darüber hinaus würde bei einer Sanierung auch nahezu sämtliche Substanz, auf der der seitherige Denkmalschutz aufbaue, ausgetauscht werden müssen, sodass danach die Denkmaleigenschaft nicht mehr aufrechterhalten werden könne, so das Landesdenkmalamt in seiner Stellungnahme an die Stadt.
Der Bürgermeister trägt weiter vor, dass man nun den Abbruch des Gebäudes konkret plane und über die Neugestaltung eines Parkplatzes auf der freigeräumten Fläche nachdenke. Hierfür gebe es in Bad Teinach einen Bedarf und man werde mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks sprechen, ob dieser sich am Neubau eines Parkplatzes beteiligen wolle.
8.3 Energieoptimierungsstudie für die Kläranlage
Der Bürgermeister trägt vor, dass die Kläranlage der größte Stromverbraucher in der Gesamtinfrastruktur der Stadt sei. Man wolle deshalb im Rahmen einer Energieoptimierungsstudie untersuchen lassen, ob und wie sich durch bauliche und sonstige Maßnahmen der Stromverbrauch auf der Kläranlage reduzieren lasse. Die Kosten der Energieoptimierungsstudie liegen bei rund 14.600 € brutto und hierfür habe die Stadt nun einen Zuschuss des Landes in Höhe von 50 % der Kosten erhalten. Er werde deshalb den Auftrag zur Energieoptimierungsstudie in den nächsten Tagen an das Ingenieurbüro Götzelmann + Partner aus Stuttgart, das die Kläranlage ingenieurtechnisch für die Stadt betreue, erteilen. Sobald das Ergebnis der Energieoptimierungsstudie vorliege, werde hierüber dann im Gemeinderat berichtet.
8.4 Personalsituation Freibad, Öffnungszeiten
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass es ihm gelungen sei, drei Rettungsschwimmer für die ergänzende Badeaufsicht im Freibad zu gewinnen. Dies habe dazu geführt, dass die Öffnungszeiten für das Freibad nun nur noch geringfügig eingeschränkt werden müssen. Die Rettungsschwimmer werden als sogenannte geringfügig Beschäftigte im Rahmen eines 450 €-Jobs bei der Stadt beschäftigt.
8.5 Info-Veranstaltung Breitband am 15.05.2019
Der Bürgermeister erinnert daran, dass am Mittwoch, 15.05.2019, ab 19:00 Uhr im Konsul Niethammer Kulturzentrum eine Info-Veranstaltung zum Breitbandprojekt der Stadt stattfinde. Diese Info-Veranstaltung richte sich insbesondere an die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Stadtteilen Emberg und Schmieh. Darüber hinaus sei aber die Gesamtbevölkerung ebenfalls herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen, da auch grundsätzliche Informationen zum weiteren Breitbandausbau in Bad Teinach-Zavelstein weitergegeben werden sollen.
8.6 Initiative „Lebenswerte Gemeinde“, Anfrage von Herrn Gemeinderat Markus Kleinschmidt
In seiner Anfrage trägt Herr Gemeinderat Markus Kleinschmidt zunächst vor, dass die Mitglieder der Initiative „Lebenswerte Gemeinde“ an die Kandidaten der Gemeinderatswahl herangetreten seien. Es gehe hier um die künftige Nutzung des von der Stadt erworbenen Bohnenberger-Areals und Herr Kleinschmidt stellt hierzu die Frage, wie die Stadtverwaltung diese Initiative unterstützen könne.
Bürgermeister Wendel antwortet hierauf, dass durch die bisherige Tätigkeit dieser Initiative in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sei, dass der Abbruch des Gebäudes auf dem Grundstück, Schulstraße 2, von der Stadt schon beschlossene Sache sei. Dies treffe aber gerade nicht zu, so der Bürgermeister weiter. Vielmehr habe die Stadt auf seinen Vorschlag hin dieses Grundstück als Vorratsfläche erworben, um Fehlentwicklungen auf diesem zentralen Grundstück von Zavelstein zu verhindern. Bürgermeister Wendel zitiert aus dem Protokoll der damaligen Gemeinderatssitzung wie folgt: „Im Moment gehe es lediglich darum, sich die Fläche, Schulstraße 2, zu sichern. Was dort dann in den nächsten Jahren geschehe, müsse im Gemeinderat eingehend beraten und dann entschieden werden“.
Für ihn sei der Abbruch des Gebäudes nach wie vor eine Option, aber eben auch nur eine Option unter mehreren. Man könne sich durchaus auch Nutzungen in dem Gebäude vorstellen, die der Lebensqualität in unserer Stadt dienlich sein könnten. Die Einrichtung eines Ladens und eines Bürgerkaffees gehören nach Auffassung des Bürgermeisters allerdings nicht zu einer solchen Nutzung, weil er nicht an die Zukunftsfähigkeit solcher Einrichtungen glaube. Wenn man Geld in ein Gebäude investiere, so der Bürgermeister weiter, dann müsse man auch auf einer gesicherten Grundlage damit rechnen können, dass diese Idee mindestens 20 Jahre lang trage. Bei einem Dorfladen mit Dorfkaffee zweifle er aber an der Nachhaltigkeit. Er vertrete die Auffassung, dass man über die künftige Nutzung des Bohnenberger-Areals mit dem neuen Gemeinderat auf der Grundlage von tragfähigen Konzepten diskutieren müsse. Hierzu benötige man aber Zeit, die man sich auch zugestehen sollte, um dann am Ende eine sinnvolle und nachhaltige Nutzung zu realisieren.
Der Bürgermeister trägt weiter vor, dass die Initiative einen Förderantrag für das Programm „gut beraten“ gestellt habe, der aber wohl abgelehnt worden sei. Die Initiative beklage, dass die im Antrag geforderte „Bestätigung der Kommune“ vom Bürgermeister nicht unterzeichnet wurde. Hierzu trägt der Bürgermeister vor, dass die im Antrag geforderten Aussagen der Stadt bereits so weitgehend seien, dass ohne eine Beratung und Zustimmung des Gemeinderates keine Unterschrift des Bürgermeisters unter diesen Förderantrag unter der Rubrik „Bestätigung der Kommune“ erfolgen dürfe. Er habe im Antrag lediglich bestätigt, dass die zivilgesellschaftliche Initiative gemeinwohlorientiert handele.
Die weiteren Bestätigungen, nämlich dass die Kommune über das geplante Projekt der Initiative informiert sei und es aus folgenden Gründen befürworte, die Kommune die Durchführung des Projekts mit folgenden Ressourcen unterstütze und die Kommune daran interessiert sei, das Projekt im Falle einer erfolgreichen Umsetzung nachhaltig zu verankern, könne er ohne einen Beschluss des Gemeinderates nicht unterschreiben, da es sich hierbei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, für das der Bürgermeister alleine zuständig sei. Außerdem wären mit dieser Bestätigung der Kommune auch schon verbindliche Zusagen gegenüber der Initiative getätigt worden, die nach Auffassung des Bürgermeisters aber ohne ein Gesamtkonzept, bei dem auch die Fragen beantwortet werden müssen „wer macht was“ und „wer bezahlt was“, nicht erfolgen dürfen. Er vertritt daher die Auffassung, dass die Frage der künftigen Nutzung des Bohnenberger-Areals mit dem neuen Gemeinderat besprochen und hierzu ein ergebnisoffener Prozess gestartet werden müsse. Diese Auffassung vertritt auch Frau Gemeinderätin Andrea Mast in ihrer Wortmeldung. Das neue Gremium müsse die Sache angehen und eventuell gemeinsam mit der gegründeten Initiative eine sinnvolle Nutzung für das Bohnenberger-Areal erarbeiten. Der Bürgermeister wiederholt noch einmal, dass es in der letzten Sitzung vor der Gemeinderatswahl keinen Sinn mache, sich mit diesem Thema losgelöst von einem Gesamtkonzept zu befassen.
8.7 Behindertenparkplatz beim Wanderheim, Anfrage von Frau Gemeinderätin Andrea Mast
Frau Gemeinderätin Andrea Mast möchte wissen, wann die Behindertenparkplätze beim Wanderheim eingerichtet werden. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die entsprechenden Schilder schon beschafft worden seien und die Markierungen auf den Asphaltflächen dann in nächster Zeit angebracht werden.
8.8 Poller Untere Talstraße, Hinweis von Herrn Gemeinderat Klaus Roller
Herr Gemeinderat Klaus Roller bittet darum, den Poller in der unteren Talstraße wieder einzusetzen und auch das entsprechende Schild wieder anzubringen.
8.9 Ausweichparkplatz für das Freibad, Vertaktung Bus mit Bahn, Anfragen von Frau Gemeinderätin Verena Großmann
Auf Nachfrage von Frau Gemeinderätin Verena Großmann bestätigt der Bürgermeister, dass bei Bedarf auch in diesem Jahr die Ausweichparkplätze für das Freibad auf der Wiese des ehemaligen Waldfriedengeländes wieder ausgewiesen werden können. Frau Großmann weist darauf hin, dass die Vertaktung zwischen Bus und Bahn nicht optimal sei. So fahre ein Bus an der Haltestelle Molke in Sommenhardt um 6:52 Uhr ab und 2 Minuten später würde dann der Zug der Kulturbahn an der Station Teinach starten. Für die Fahrgäste im Bus sei es nicht möglich, diesen Zug zu erreichen. Bürgermeister Wendel antwortet darauf, dass die Fahrplangestaltung Sache des Aufgabenträgers des ÖPNV, also des Landkreises Calw, sei. Er werde dort aber nachfragen, ob die Vertaktung zwischen Bus und Bahn in diesem Fall verbessert werden könne.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 25.03.2019
TOP 4
Neubau eines Rasenspielfeldes durch die Sportvereinigung Bad Teinach-Zavelstein e. V.
- Entscheidung über die finanzielle Beteiligung der Stadt
Beschluss
- Für den Neubau eines Rasenspielfeldes durch die Sportvereinigung Bad Teinach-Zavelstein wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 150.000 € gewährt.
- Die Stadt übernimmt eine Ausfallbürgschaft zur Absicherung eines Darlehens der Sportvereinigung Bad Teinach-Zavelstein in Höhe von maximal 70.000 €.
TOP 5
Bebauungsplan „Erweiterung Hausäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 13 b BauGB
- Beschluss über den Planentwurf
- Beschluss zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden sowie zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
- Dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Hausäcker“ wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach einem Gespräch mit dem Städteplaner als weitere Dachform das Zeltdach in den Entwurf des Bebauungsplans aufzunehmen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs die Stellungnahmen der Behörden einzuholen sowie auch die öffentliche Auslegung durchzuführen.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Neue Forstorganisaion in Baden-Württemberg, künftiges Forstrevier Bad Teinach-Zavelstein
Der Bürgermeister erinnert an die Beratungen zu diesem Thema in den zurückliegenden zwei Jahren. Zum Jahresanfang 2020 werden in Baden-Württemberg auf der Grundlage des neuen Landeswaldgesetzes Änderungen in der Forststruktur in Kraft treten. Dies habe die Neueinteilung der Forstreviere im Landkreis Calw zur Folge, so der Bürgermeister weiter. Das künftige Forstrevier Bad Teinach-Zavelstein bestehe dann aus dem Kommunal- und Privatwald auf der Gemarkung der Stadt Bad Teinach-Zavelstein sowie aus den Privatwäldern auf der Gemarkung Neubulach und Wildberg-Schönbronn. Die Privatwaldflächen werden lediglich mit einem Faktor von 0,4 bei der Reviergröße berücksichtigt mit der Folge, dass das künftige Forstrevier Bad Teinach-Zavelstein dann eine Revierfläche von 1.250 ha habe.
7.2 Personelle Situation im Freibad macht veränderte Öffnungszeiten erforderlich
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass aufgrund der seitherigen vergleichsweise guten personellen Situation im Freibad Bad Teinach sehr umfangreiche Öffnungszeiten für die Badegäste angeboten werden konnten. Er führt weiter aus, dass in Deutschland insgesamt 2.500 Fachkräfte für das Bäderwesen fehlen würden. Durch den Weggang einer Fachkraft für das Bäderwesen stehen in der Freibadsaison 2019 nun nur noch 1,5 Fachkräfte für das Bäderwesen zur Verfügung, die durch Rettungsschwimmer mit silbernem Rettungsschwimmerabzeichen unterstützt werden. Auf eine Stellenanzeige habe sich niemand gemeldet. Diese personelle Situation führt nun dazu, dass in der Saison 2019 sehr wahrscheinlich nicht mehr dieselben Öffnungszeiten angeboten werden können wie noch in 2018. Voraussichtlich werde man im Bereich der frühen Öffnungszeiten am Morgen Veränderungen vornehmen müssen, um einen sicheren und den rechtlichen Vorschriften entsprechenden Freibadbetrieb gewährleisten zu können.
7.3 Sanierung Gebäude, Untere Talstraße 26, gestoppt
Der Bürgermeister erinnert an die Februar-Sitzung des Gemeinderates, in der die Stadtverwaltung bevollmächtigt wurde, die Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten des Gebäudes auf den Weg zu bringen. Für die Ausschreibung der Rohbauarbeiten habe sich unmittelbar nach der Februar- Sitzung dann ein Statiker das Gebäude noch einmal sehr genau angeschaut und hierfür auch Wandverkleidungen geöffnet. Dabei sei erheblicher Schädlingsbefall an der Holzkonstruktion festgestellt worden; außerdem habe der Statiker auch konstruktive Defizite in dem Gebäude entdeckt, die den Bürgermeister veranlasst haben, die Ausschreibung vorerst zurückzustellen. Zunächst müsse in einem weiteren Gesprächstermin mit dem Landesdenkmalamt geklärt werden, wie mit den neuen Erkenntnissen umgegangen werden solle. Nach Auffassung des Bürgermeisters führen die neuen Erkenntnisse dazu, dass die Sanierungskosten sich noch einmal erheblich erhöhen werden und sich deshalb nun die berechtigte Frage stelle, ob die Gebäudesanierung noch wirtschaftlich sei.
7.4 Starkregenrisikomanagement in Bad Teinach-Zavelstein
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass man sich seitens der Stadtverwaltung dazu entschieden habe, ein Starkregenrisikomanagement ausarbeiten zu lassen. Dieses bestehe aus drei Schritten nämlich der Gefährdungsanalyse, der Risikoanalyse und als drittem Schritt dann dem Handlungskonzept. Man wolle mit den Arbeiten hierfür im nächsten Jahr beginnen und bei einer Bearbeitungszeit von 12 bis 15 Monaten sei dann damit zu rechnen, dass im Jahr 2021 Ergebnisse im Gemeinderat präsentiert werden können. Die Kosten des Starkregenrisikomanagements können zu 70 % durch das Land Baden-Württemberg bezuschusst werden; ein Antrag hierfür müsse im ersten Quartal 2020 gestellt werden, so der Bürgermeister in seinen Ausführungen weiter.
7.5 Bericht aus der Hauptversammlung des Schwarzwaldvereins Zavelstein
Der Bürgermeister berichtet aus der Hauptversammlung des Schwarzwaldvereins Zavelstein, die am 23.03.2019 stattgefunden hat. Bei dieser Hauptversammlung habe eine Initiatorengruppe den Gedanken vorgetragen, für Zavelstein die Möglichkeit eines Dorfladens mit Bistro oder Kaffee prüfen zu lassen. Als Ort hierfür könne man sich das Bohnenberger-Areal vorstellen, das von der Stadt unlängst erworben wurde. Geplant sei nun, durch eine Organisation die Machbarkeit und Erfolgschancen eines solchen Projekts untersuchen zu lassen. Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass durch eine solche Initiative Hoffnungen geweckt werden würden, die man nicht erfüllen könne. Die Einkaufsmentalität der Menschen und das große Angebot an Gütern der Nahversorgung in einem geringen Abstand zu Bad Teinach-Zavelstein lassen die Erfolgsaussichten eines Dorfladens in Zavelstein sehr fraglich erscheinen. Außerdem halte er, der Bürgermeister, dass Bohnenberger-Areal für diesen Zweck auch nicht für geeignet. Seine Begeisterung für ein solches Projekt gehe daher gegen null, so der Bürgermeister weiter.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 25.02.2019
TOP 2
Baugebiet „Bei der Krokuswiese“
- Vergabe der Erschließungsarbeiten
- Festlegung des Verkaufspreises für die Baugrundstücke
Beschluss
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Bei der Krokuswiese“ (Los 2) werden an die Firma Rath, Pfalzgrafenweiler, zum Angebotspreis von 1.377.935,16 Euro (brutto) vergeben.
Was die Festlegung des Verkaufspreises für die künftigen Baugrundstücke anbelangt, so trägt der Bürgermeister hierzu vor, dass das Baugebiet „Bei der Krokuswiese“ eine veräußerbare Nettobaulandfläche von 8.816 m² aufweise. Mit Blick auf das Ausschreibungsergebnis, die Bodenrichtwerte im Stadtgebiet sowie die derzeitige Marktlage schlage die Stadtverwaltung daher einen Verkaufspreis von 200 € pro Quadratmeter vor. Herr Gemeinderat Klaus Roller ist wie der Bürgermeister der Meinung, die Grundstücke zu einem Quadratmeterpreis von 200 € zu veräußern. Herr Gemeinderat Markus Kleinschmidt regt an, Einheimische bei der Vergabe der Baugrundstücke zu bevorzugen. Grundsätzlich, so der Bürgermeister in seiner Antwort hierauf, habe die Stadt den Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen und dürfe Einheimische nicht per se bei der Vergabe von Bauplätzen bevorzugen. Im Gegensatz zum Bürgermeister vertritt Herr Gemeinderat Dr. Karl-Eugen Schroth die Auffassung, die Baugrundstücke nicht zu schnell zu verkaufen, sondern einige Grundstücke auch noch als Reserveflächen zurückzubehalten. Im Anschluss an die Aussprache zu diesem Thema fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss
Die Baugrundstücke im Baugebiet „Bei der Krokuswiese“ werden zu einem Quadratmeterpreis von 200,00 Euro veräußert.
TOP 3
Unterhaltung der Gemeindestraßen sowie von Kanal- und Wasserleitungen im Jahr 2019
- Auftragsvergabe
Beschluss
- Das Los 3 „Gemeindestraßen und Maßnahmen Bad Teinach-Zavelstein“ wird an die Firma Rath, Pfalzgrafenweiler, zum Angebotspreis von 200.032,19 Euro (brutto) vergeben.
- Das Los 4 „Kanalsanierung in Rötenbach“ wird an die Firma Rath, Pfalzgrafenweiler, zum Angebotspreis von 115.107,53 Euro (brutto) vergeben.
- Die Arbeiten für die Kanalsanierungen in geschlossener Bauweise (Inlinerverfahren) werden an die Firma AREI Kanalservice, Düren, zum Angebotspreis von 72.813,17 Euro (brutto) vergeben.
TOP 5
Bebauungsplan „Erweiterung Hausäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 13 b BauGB
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Hausäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 30.01.2019.
TOP 6
Bekanntgaben von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
7.1 Erwerb der Flächen für die Erweiterung des Baugebiets „Hausäcker“ in Sommenhardt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass sich der Gemeinderat in seinen nicht-öffentlichen Sitzungen am 16.04, 18.06, 05.11 und 17.12.2018 mit dem Erwerb der Flächen für die Erweiterung des Baugebiets „Hausäcker“ in Sommenhardt beschäftigt und hierzu auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst habe. Der notarielle Vollzug dieser Beschlüsse habe am 19.02.2019 stattgefunden.
7.2 Verpachtung einer Lagerfläche für naturbelassene Erde, Natursteine und Baumwurzeln auf der Erddeponie „Bruderberg“
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in der nicht-öffentlichen Sitzung am 17.12.2018 beschlossen hat, eine Teilfläche im Zufahrtsbereich der Erddeponie „Bruderberg“ in einer Größe von ca. 600 m² zur Zwischenlagerung von naturbelassener Erde, Natursteinen und Baumwurzeln zu verpachten. Das Landratsamt Calw als Aufsichtsbehörde über die Erddeponie habe dieser Verpachtung zugestimmt, so der Bürgermeister abschließend in dieser Sache.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2019 bestätigt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Landratsamt Calw als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.02.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2019 bestätigt habe.
7.2 Fördermittel für die Erweiterung der Kleinkindbetreuung bewilligt, Aufträge erteilt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass für die Erweiterung der Kleinkindbetreuung in Bad Teinach mit Bescheid vom 28.01.2019 aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung ein Zuschuss in Höhe von 49.000 € bewilligt wurde.
Er gibt weiter bekannt, dass für dieses Projekt auch bereits Auftragsvergaben im Rahmen seiner Zuständigkeit nach der Hauptsatzung erfolgt seien. So sei der Auftrag für die Schreinerarbeiten an die Firma Kolb aus Bad Liebenzell, der Auftrag zur Lieferung einer Küche an die Firma Martini aus Nagold und der Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Elektro Schneider aus Deckenpfronn vergeben worden. Während die beiden erstgenannten Vergaben beschränkt öffentlich ausgeschrieben wurden, seien die Elektroarbeiten nach einer Abstimmung mit dem Landratsamt Calw als Folgeauftrag aus dem Rathausbauprojekt an die Firma Schneider vergeben worden. Alle Vergaben liegen deutlich unterhalb von 15.000 € und damit in der Zuständigkeit des Bürgermeisters nach der Hauptsatzung.
7.3 Abdichtung Löschwasserbehälter Schmieh, Auftrag vergeben
Der Bürgermeister erinnert daran, dass ihm vom Gemeinderat eine Vergabevollmacht für die Arbeiten zur Sanierung und Abdichtung des Löschwasserbehälters in Schmieh erteilt wurde.
Der Auftrag sei nun an die Firma HÜMA, Kentheim, zum Angebotspreis von 21.755,46 € brutto vergeben worden.
7.4 Sanierung Wasserrad, Bad Teinach, Auftrag vergeben
Der Bürgermeister erinnert daran, dass nach der Anpachtung der Flächen von der Mineralbrunnen Bad Teinach GmbH nun auch Sanierungsarbeiten an den dortigen Einrichtungsgegenständen geplant seien; in einem ersten Schritt solle das Wasserrad an der Teinach erneuert werden. Hierfür sei an die Firma Schaible aus Rötenbach ein Auftrag für Zimmerer- und Holzbauarbeiten im Wert von 5.119,38 € brutto vergeben worden. Der Auftragsvergabe lag eine beschränkte Ausschreibung zu Grunde.
7.5 Sanierung Gebäude, Untere Talstraße 26, Beginn der Ausschreibung
Der Bürgermeister erinnert daran, dass im Haushaltsplan 2019 auch Mittel für die Sanierung des Gebäudes, Untere Talstraße 26, veranschlagt seien. Eigentlich wollte man zunächst mit der Ausschreibung der Bauarbeiten warten, bis über den von der Stadt gestellten Antrag auf Erhöhung der Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm entschieden worden sei. Da man aber zu diesem Aufstockungsantrag positive Signale empfangen habe und außerdem das Sanierungsprogramm auch bis Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein müsse, wolle man seitens der Stadtverwaltung nun heute dem Gemeinderat vorschlagen, die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten schneller auf den Weg zu bringen. Ohne eine rasche Ausschreibung sei das Projekt, so der Bürgermeister weiter, bis zum vorgesehenen Abschluss des Sanierungsverfahrens „Ortsmitte Bad Teinach II“ kaum mehr zu realisieren. Die Mitglieder des Gemeinderates geben in ihren Reaktionen zu erkennen, dass sie den Vorschlag der Stadtverwaltung nachvollziehen und gutheißen können. Der Gemeinderat beschließt deshalb einstimmig, dass die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten für das Gebäude, Untere Talstraße 26, auf den Weg gebracht werden kann.
7.6 Verbesserung der Breitbandversorgung, Beginn der Bauarbeiten
Der Bürgermeister erinnert daran, dass die Vergabe an den Generalunternehmer erfolgt sei und die Netze BW diesen Auftrag erhalten haben. Es gebe nun auch bereits einen Zeitplan darüber, in welchen Abschnitten das Gesamtprojekt verwirklicht werden solle. Danach sei die Verbesserung der Breitbandversorgung für die Stadtteile Emberg und Schmieh bereits schon im Jahr 2019 vorgesehen. Auf Nachfrage von Herrn Gemeinderat Klaus Roller teilt der Bürgermeister mit, dass auch die Telekom plane, den angekündigten Eigenausbau für die Stadtteile Zavelstein und Bad Teinach bis Ende 2019 zu realisieren.
7.7 Anfrage von Herrn Gemeinderat Fritz Bohnenberger wegen öffentlicher Stellplätze im Bereich, „Pailes Garten“, Krokusstraße, Zavelstein
Herr Gemeinderat Fritz Bohnenberger regt in seiner Anfrage an, noch einmal über die Gestaltung des Gartens an der Krokusstraße in Zavelstein nachzudenken. Er plädiert dafür, an dieser Stelle wenigstens auch fünf öffentliche Stellplätze neu zu schaffen, weil es hierfür in Zavelstein einen Bedarf gebe. Seine Frage, ob die Nachbarn an der Sanierung der Sandstein- Trockenmauern beteiligt werden, wird vom Bürgermeister verneint. Was die Gestaltung des Gartens anbelangt, vertreten die Gemeinderäte Rolf Berlin und Volker Traub die Auffassung, die vom Schwarzwaldverein Zavelstein vorgeschlagene und vom Gemeinderat für gut geheißene Planung der Neuanlegung eines Gartens ohne Einschränkungen zu realisieren. An den Reaktionen aus der Mitte des Gemeinderates ist zu erkennen, dass dies auch vom Gremium mehrheitlich so gesehen wird. Man einigt sich deshalb darauf, das bereits beschlossene Konzept so gemeinsam mit dem Schwarzwaldverein Zavelstein auch umzusetzen und hieran keine Änderungen mehr vorzunehmen. Der Bürgermeister erinnert daran, dass zu diesem Konzept aber auch der Bau einer öffentlichen Toilette im oberen Bereich des Gartens gehöre; diese Maßnahme solle in den nächsten Jahren realisiert werden.
7.8 Anfrage von Herrn Gemeinderat Markus Kleinschmidt wegen der Situation beim Sonnenhof, Sommenhardt
Herr Gemeinderat Markus Kleinschmidt spricht noch einmal den schlechten Zustand des Sonnenhofgebäudes sowie auch die Ablagerungen auf dessen Nachbargrundstück in Sommenhardt an. Er stellt zu recht fest, dass die zuständige Baupolizei das Landratsamt Calw sei und möchte vom Bürgermeister wissen, was diese bislang veranlasst habe.
Der Bürgermeister führt in seiner Antwort aus, dass der Grundstückseigentümer eine rechtskräftige Baugenehmigung für den Umbau des Sonnenhofs zu einem Gastronomiebetrieb mit Übernachtungsmöglichkeiten und Parkplätzen auf dem Nachbargrundstück habe. Nach entsprechender Fristsetzung und Aufforderung durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Calw sei nun vor wenigen Tagen mit den Arbeiten für das genehmigte Bauprojekt begonnen worden. Hierzu werden zunächst Abbruch- und Rückbauarbeiten im Inneren des Gebäudes vorgenommen. Nachdem vom Bauherren auch die Statik beim Landratsamt Calw eingereicht worden sei, sei nun auch ein so genannter Teil-Roter-Punkt für Abriss- und Erdarbeiten vom Landratsamt vergeben worden. Nach einem weiteren Gespräch mit dem Grundstückseigentümer und Inhaber der Baugenehmigung könne aber, so der Bürgermeister in seiner Antwort weiter, nicht damit gerechnet werden, dass das Bauprojekt noch im Jahr 2019 abgeschlossen sein werde.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 17.01.2019
TOP 2
Beschluss über die Haushaltssatzung 2019
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die auf Seite 1 der Beratungsunterlage Nr. 1/2019 abgedruckte Haushaltssatzung 2019.
TOP 3
Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Krokuswiese“ im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch
Beschluss
- Über die eingegangenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Stellungnahme und des Beschlussvorschlages der Verwaltung (Anlage 1) entschieden.
Die Änderungen sind in den zeichnerischen sowie in den Textteil des Bebauungsplans i. d. F. vom 21.12.2018 eingearbeitet (gelb gekennzeichnet). Die Baumart „Gewöhnliche Esche“ wird aus der Pflanzenliste gestrichen. Da diese Änderungen nur von geringem Umfang sind, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich. - Der Bebauungsplan "Bei der Krokuswiese" in der Fassung vom 21.12.2018 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen (Anlage 2).
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 21.12.2018 werden nach § 74 LBO Baden-Württemberg als Satzung beschlossen (Anlage 2).
TOP 4
Umsetzung des Tagesbetreungsausbaugesetzes, Bestands- und Bedarfsermittlung
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Bestandszahlen (Stichtag 01.01.2019) für die Stadt Bad Teinach-Zavelstein zur Kenntnis, beschließt die beigefügte Bestands- und Bedarfserhebung und stellt den erreichten Ausbaustand fest.
TOP 6
Spendenbericht 2018
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Spendenliste (Beratungsunterlage Nr. 4/2019) aufgeführten Spenden für das Jahr 2018 zu.
TOP 7
Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr
Beschluss
Die Wahl von Herrn Dennis Bruss zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Rötenbach wird bestätigt.
TOP 9
Sonstiges und Bekanntgaben
9.1 GVV-Verbandsversammlung am 26.02.2019
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats darüber, dass am Dienstag, 26.02.2019, ab 19:30 Uhr eine Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Teinachtal im Bürgersaal Neubulach stattfinden werde. Die Mitglieder in der Verbandsversammlung wurden hierüber bereits schriftlich informiert.
9.2 Abdichtung des Feuerlöschbehälters in Schmieh, Vergabevollmacht an den Bürgermeister
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass der Feuerlöschbehälter im Stadtteil Schmieh undicht sei und deshalb mehrmals im Jahr nachgefüllt werden müsse. Ursprünglich habe man erwartet, dass die Behältersanierung unter 15.000 € kosten werde und die Auftragsvergabe daher nach der Hauptsatzung der Stadt vom Bürgermeister getätigt werden könne. Da man die Behältersanierung nun aber so vornehmen wolle, dass auch die Anforderungen zur Trinkwasserspeicherung erfüllt werden, sodass der Behälter auch für mögliche Notversorgungen genutzt werden könne, sei damit zu rechnen, dass die Kosten der Maßnahme eher ca. 20.000 € betragen werden. Nach Eingang der Angebote solle die Auftragsvergabe möglichst rasch erfolgen, sodass der Behälter dann wieder funktionsfähig für die Löschwasserversorgung zur Verfügung stehe. Wegen der Eilbedürftigkeit bittet der Bürgermeister daher den Gemeinderat, ihn zur Vergabe des Sanierungsauftrags an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu bevollmächtigen. In der Gemeinderatssitzung am 25.02.2019 werde der Bürgermeister die Mitglieder des Gemeinderates dann darüber informieren, wer den Auftrag erhalten habe.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Auftrag zur Sanierung des Löschwasserbehälters in Schmieh an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
9.3 Kindergarten Sommenhardt spätestens am 28.01.2019 wieder in den Räumen der Schwarzwaldstraße
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Betrieb des Kindergartens Sommenhardt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ab spätestens Montag, 28.01.2019 dann wieder in den Räumen des Kindergartens in der Schwarzwaldstraße stattfinden werde.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 17.12.2018
TOP 2
Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung 2019
Beschluss
- Der Entwurf der Haushaltsatzung 2019 wird, wie in der Anlage zu dieser Beratungsunterlage dargestellt, beschlossen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten des Baugebietes „Bei der Krokuswiese“ sowie für die Unterhaltung der Gemeindestraßen und der Kanal- und Wasserleitungen für das Jahr 2019 in die Wege zu leiten.
TOP 3
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der Beisitzer sowie deren Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses nach § 11 Abs. 2 KomWG und § 21 KomWO
Wahlvorsteher: Mönch, Volker
Stellv. Wahlvorsteher: Rentschler, Kurt
Beisitzer: Majer, Wolfgang und Schwämmle, Manfred
Stellv. Beisitzer: Sorg, Jutta und Schüle, Arthur
TOP 4
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
4.1 Vermietung der Räume des ehemaligen Notariats im Gebäude, Badstraße 14, an Frau Dr. Ulrike Günther
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 26.07.2018 beschlossen habe, dass die Räume des ehemaligen Notariats im Gebäude, Badstraße 14, in Bad Teinach als Praxisräume an Frau Dr. Günther verpachtet werden. Der Bürgermeister trägt weiter vor, dass der Mietvertrag zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und das Mietverhältnis am 01.02.2019 beginne.
4.2 Anpachtung von Grundstücken der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach KGaA
Der Bürgermeister trägt hierzu vor, dass die Grundstücke, auf denen sich das Wasserrad sowie auch die Kneippanlage befinden, im Eigentum der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach KGaA stehen. In seiner Sitzung am 17.09.2018 habe der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt diese Grundstücke für zunächst 20 Jahre zu einem Pachtpreis von einem Euro pro Jahr pachten solle. Der Bürgermeister trägt weiter vor, dass der Pachtvertrag hierzu zwischenzeitlich abgeschlossen wurde.
4.3 Veräußerungen verschiedener Baugrundstücke
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 05.11.2018 durch Beschluss entschieden habe, die Baugrundstücke mit den Flurstück-Nummern, 36/15, 68/34, beide Gemarkung Rötenbach, sowie 128/11, Gemarkung Zavelstein, zu veräußern. Der Bürgermeister trägt weiter vor, dass die notariellen Verträge zu diesen Beschlüssen zwischenzeitlich abgeschlossen worden seien.
TOP 5
Sonstiges und Bekanntgaben
5.1 Breitbandversorgung im Stadtgebiet, Vertragsunterzeichnung mit dem Generalunternehmer am 20.12.2018
Der Bürgermeister erinnert an die im Gemeinderat zu diesem Thema seither stattgefundenen Beratungen und gefassten Beschlüsse. Er führt weiter aus, dass in der Sitzung des Kreistags am heutigen Montag ein Vergabebeschluss zur Generalunternehmerausschreibung von neun Kreiskommunen, darunter auch die Stadt Bad Teinach-Zavelstein, gefasst werde. Für Donnerstag, 20.12.2018 sei dann die Vertragsunterzeichnung mit dem Generalunternehmer terminiert.
5.2 Konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des „Interkommunalen Gewerbeparks Lindenrain“
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass am Freitag, 07.12.2018, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des „Interkommunalen Gewerbeparks Lindenrain“ stattgefunden habe.
5.3 Baugenehmigung für die Erweiterung der Kleinkindgruppe im Gebäude, Badstraße 1
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Baugenehmigung zur Erweiterung der Kleinkindgruppe im städtischen Gebäude, Badstraße 1, in Bad Teinach zwischenzeitlich bei der Stadtverwaltung eingegangen sei.
5.4 Anhebung der Wertgrenzen bei Ausschreibungen für den Wohnungsbau
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Vorstand des deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses eine Neufassung der VOB/A beschlossen habe. Danach werden die Wertgrenzen für Vergaben für den Wohnungsbau deutlich angehoben. Die Einzelheiten hierzu stellt der Bürgermeister auf der Grundlage einer Veröffentlichung des Gemeindetags Baden-Württemberg dem Gemeinderat vor; die Veröffentlichung des Gemeindetags ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
5.5 Kindergarten Sommenhardt, Brandsanierung weitestgehend abgeschlossen
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Sanierung des Kindergartens in Sommenhardt nach dem Brandereignis am 06.11.2018 weitestgehend abgeschlossen sei. Die Messungen von Oberflächen und Raumluft haben keine Schadstoffbelastung mehr ergeben, so dass der Kindergarten bis Ende Januar 2019 wieder in Betrieb genommen werden könne.
5.6 Europaweite Bündelausschreibung für Stromlieferung
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die europaweite Bündelausschreibung für den Strombedarf von Kommunen, an der sich die Stadt beteiligt habe, abgeschlossen sei. Den Zuschlag für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung haben die Stadtwerke Oberhaching erhalten; für alle übrigen Abnahmestellen der Stadt erfolgt die Stromlieferung durch die Elektrizitätswerke Mittelbaden. Die Stromlieferung betrifft zunächst die Jahre 2019 und 2020, allerdings gebe es eine Verlängerungsoption für drei Mal ein Jahr, so der Bürgermeister abschließend zu diesem Thema.
Beschlüsse des Gemeinderat vom 05.11.2018
TOP 2
Forstwirtschaftliche Betriebsplanung 2019 für den Stadtwald
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Betreuung des Stadtwaldes Bad Teinach-Zavelstein ab dem Jahr 2020 auf der Grundlage des vorgestellten Kooperationsmodells Baden-Württemberg durch Forst BW durchgeführt wird. Der Beschluss beinhaltet den forstlichen Revierdienst, die Holzvermarktung sowie auch die Wirtschaftsverwaltung.
2. Der Gemeinderat stimmt der forstwirtschaftlichen Betriebsplanung 2019 für den Stadtwald Bad Teinach-Zavelstein, wie in der Anlage zur Beratungsunterlage Nr. 20/2018 und in der Anlage 1 zu diesem Protokoll dargestellt, zu.
TOP 3
Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“
• Wahl des weiteren Vertreters der Stadt in die Verbandsversammlung
Weiterer Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“: Dr. Karl-Eugen Schroth
Stellvertreter: Hansjörg Funk
TOP 4
Ernennung von Frau Patricia Pfetzer zur Standesbeamtin und von Frau Myrjam Kopp zur Eheschließungsstandesbeamtin
Beschluss
Frau Patricia Pfetzer wird zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Teinach-Zavelstein bestellt.
Frau Myrjam Kopp wird zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Teinach-Zavelstein bestellt.
TOP 5
Ruhewald Bad Teinach-Zavelstein
• Erhöhung der Nutzungsentgelte zum 01.01.2019
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Nutzungsentgelte für den Ruhewald Bad Teinach-Zavelstein zum 01.01.2019 (vgl. Anlage 2 zu diesem Protokoll)
TOP 6
Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
6.1 Erwerb des Grundstücks, Schulstraße 2 in Zavelstein, inklusive 3,73 ha Wald (Gewann Schlossberg/Sommenhardter Berg)
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 26.07.2018 beschlossen habe, das Anwesen, Schulstraße 2, in Zavelstein zusammen mit 3,73 ha Wald im Gewann Schlossberg/Sommenhardter Berg zu erwerben. Der notarielle Vollzug dieses Beschlusses sei erfolgt, sodass die Entscheidung des Gemeinderates nun öffentlich bekannt gegeben werden könne, so der Bürgermeister abschließend.
TOP 7
Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Die zuständigen Behörden haben die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen auf Sonntag, den 26. Mai 2019 festgelegt. Hierzu ergehen an den Gemeinderat folgende Vorabinformationen:
a) Im ersten Wahlerlass des Landratsamts Calw vom 31.10.2018 zu den Europa- undKommunalwahlen wird darauf hingewiesen, dass die Amtszeit der Gemeinderäte mit Ablauf des Tages endet, an dem die regelmäßige Wahl zum Gemeinderat stattfindet. Vorliegend bedeutet dies, dass die Amtszeit des jetzigen Gemeinderats mit Ablauf des 26.05.2019 endet. Allerdings gilt festzuhalten, dass bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats der bisherige Gemeinderat die Geschäfte nach § 30 Abs. 2 Satz 3 GemO weiterführt. Das Landratsamt geht davon aus, dass die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gremiums noch vor der Sommerpause 2019 erfolgen kann. In dem bereits vor einigen Wochen an die Gemeinderäte verteilten Sitzungskalender für das Jahr 2019 ist dies mit den Sitzungsterminen am 08. Juli 2019 und 25. Juli 2019 auch so eingeplant.
b) Da es bei den Wahlen der vergangenen Jahre grundsätzlich schwieriger war, freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen, hat sich die Verwaltung in den vergangenen Wochen Gedanken darüber gemacht, ob man die ehrenamtlichen Helfer nicht durch eine Erhöhung des sogenannten Erfrischungsgeldes motivieren könne. Nach eingehender Überlegung ist man nun zu dem Entschluss gekommen, auch für diese Wahlen die Sätze nach der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit, welche auch für Gemeinderäte gilt, anzuwenden. Da keiner der Wahlhelfer unter 6 Stunden am 26. Mai 2019 im Einsatz sein wird, wird der Höchstsatz aus der Satzung in Höhe von 60,00 € ausbezahlt werden. Eventuell plant die Verwaltung, mit den Wahlvorstehern und deren Stellvertretern eine Intensivschulung zur Wahlergebnisermittlung einige Tage vor der Wahl durchzuführen. Da es sich dabei um eine weitere Sitzung handelt, würde hier nochmals ein Entschädigungssatz von 20,00 € fällig werden. Der Gemeinderat nimmt diese Vorgehensweise so zur Kenntnis.
Bereits mit Schreiben vom 31. Oktober 2018 hat der Nussbaum Verlag aus Weil der Stadt angefragt, ob auch in der Stadt Bad Teinach-Zavelstein wieder die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Passbildern der einzelnen Gemeinderatsbewerber eingeräumt werden soll. Die Kandidatenvorstellung mit Passbildern soll, wie bei der letzten Kommunalwahl auch, im Anschluss an den Textteil des Mitteilungsblattes erfolgen. Bis zum 16. November 2018 soll die Stadtverwaltung mitteilen, ob wir grundsätzlich an einer Kandidatenvorstellung teilnehmen und ob die Veröffentlichung der Passfotos in Farbe erfolgen soll. Dies würde Kosten in Höhe von 48,00 € je Seite verursachen. Zudem ist es bei den vorangegangenen Kommunalwahlen üblich gewesen, dass beim Nussbaum Verlag die letztmögliche Veröffentlichungswoche ausgewählt wird. Für die Kommunalwahlen 2019 wäre dies die Kalenderwoche 20, in welcher das Mitteilungsblatt am 15. Mai 2019 erscheint. Dieser Veröffentlichungstermin wäre wohl auch für das Wahljahr 2019 anzustreben. Eine weitere Abfrage soll dann noch in der Dezembersitzung 2018 des Gemeinderats erfolgen. Im Nachgang zur Gemeinderatsitzung hat die Verwaltung entschieden, die Kandidatenvorstellung bei den Nussbaum Medien im Rahmen eines „Vollverteilungsamtsblattes“ zu beantragen.
7.2 Sanierung Gebäude, Untere Talstraße 26, Ingenieurvertrag mit dem Architekturbüro Stikel, Nagold
Der Bürgermeister erinnert an die Beratungen zu diesem Thema in einer der letzten Gemeinderatssitzungen. Bei der Vorstellung der Sanierungsplanung habe man seitens der Stadtverwaltung bereits erwähnt, dass das Architekturbüro Stikel aus Nagold die Vorentwürfe und Kostenschätzung erstellt habe, allerdings noch ohne vertragliche Grundlage. Um die Planung nun weiter vorantreiben und auch ein Baugesuch erstellen zu können, sei es erforderlich, einen Ingenieurvertrag mit dem Architekturbüro Stikel abzuschließen. Auf Nachfrage des Bürgermeisters erhebt sich hiergegen aus der Mitte des Gemeinderats kein Widerspruch.
7.3 Vermessung des Baugebietes „Bei der Krokuswiese“, Auftrag an das Büro GEOTEAM-Ingenieure
Der Bürgermeister trägt vor, dass im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Bei der Krokuswiese“ auch Vermessungsarbeiten für die Neuvermessung von Straßen- und Bauplatzgrundstücken erforderlich seien. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die auf der Grundlage eines öffentlichen Gebührenverzeichnisses abgerechnet werde, völlig unabhängig davon, welches Büro die Vermessungsleistungen erbringt. Der Bürgermeister schlägt vor, die Vermessung für dieses Baugebiet durch das Büro GEOTEAM-Ingenieure aus Pforzheim durchführen zu lassen. Nach einer Kostenschätzung des Büros fallen hierfür Vermessungsgebühren von rund 31.800 € (netto) an; die Katastergebühr beträgt dabei rund 19.600 € und die Gebühren für Grenzfeststellung und Katastervermessung rund 12.200 €. Hinzu kommen noch die Gebühren des Landratsamtes Calw als Vermessungsamt für die Fortführung des Liegenschaftskatasters, so der Bürgermeister weiter. Diese betragen 35 % der zuvor genannten Katastergebühren. Gegen eine Beauftragung der GEOTEAM-Ingenieure aus Pforzheim erhebt sich aus der Mitte des Gemeinderats kein Widerspruch.
7.4 Einsatzzeiten Flammkuchenstand, Abgabensätze der Kommunen im Landkreis
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei der heutigen Gemeinderatsitzung auch die Einsatzzeiten für den Flammkuchenstand des Gemeinderates bei der Zavelsteiner Burgweihnacht sowie auch die aktuellen Abgabensätze der Kommunen des Landkreises Calw ausgelegt wurden.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 17.09.2018
TOP 3
Grundlegende Sanierung des städtischen Gebäudes, Untere Talstraße 26, in Bad Teinach
-Vorstellung des Sanierungs- und Nutzungskonzeptes und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Aufstockung der Mittel für das Sanierungsverfahren „Ortsmitte Bad Teinach II“ zu stellen. Unter Berücksichtigung der Maximalförderung nach dem Landessanierungsprogramm soll die Sanierung des Gebäudes, Untere Talstraße 26, im Vermögenshaushalt 2019 veranschlagt werden.
TOP 4
Gründung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“- Zustimmung zur Mitgliedschaft und zur Zweckverbandssatzung
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt einer Mitgliedschaft der Stadt Bad Teinach-Zavelstein im neu zu gründenden Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“ zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Zweckverbandssatzung zu. 3. Der Regelung für die besonderen Leistungen der Stadt Calw bezüglich des ökologischen und forstwirtschaftlichen Ausgleichs (Ziffer 1.6 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.
TOP 5
Bebauungsplan „Bei der Krokuswiese“- Beschluss über den Planentwurf- Beschluss zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden sowie zur öffentlichen Auslegung
- Information über den Antrag auf Waldumwandlung
Beschluss
1. Dem beigefügten Entwurf des Bebauungsplans „Bei der Krokuswiese“ wird zugestimmt.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Bebauungsplanentwurfs die Stellungnahmen der Behörden einzuholen sowie auch die öffentliche Auslegung durchzuführen. 3. Dem Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung und dem vorgestellten Ausgleichskonzept wird zugestimmt.
TOP 6
Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
- Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung
Beschluss
Das Rechnungswesen der Stadt Bad Teinach-Zavelstein wird zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein hat hierzu bereits am 20. April 2015, TOP 2 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Projektgruppe unter Leitung von Stadtkämmerer Volker Mönch. Entscheidungen innerhalb des Projekts mit Ausnahme der grundlegenden dem Gemeinderat vorbehaltenden Entscheidungen (Ziffer 3.3) werden auf den Bürgermeister übertragen. Die Umstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) – seit 01.07.2018 ITEOS – mit der Migration auf das Finanzverfahren dvv. Finanzen (SAP) - SMART. Sach- und Personalkosten für die NKHR-Umstellung sowie den Fortbildungsaufwand werden jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung bereitgestellt.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1
Stadt erhält Förderung für Breitband-Projekt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Stadt Bad Teinach-Zavelstein für ihr aktuell geplantes Breitbandprojekt eine Landesförderung in Höhe von 678.049 € erhalten habe. Damit sei der von der Stadt gestellte Förderantrag in vollem Umfang bewilligt worden. Der Eigenbetrieb des Landkreises Calw sei kurz davor, so der Bürgermeister weiter, die Generalunternehmerausschreibung abzuschließen, sodass mit den Baumaßnahmen wie geplant im Jahr 2019 begonnen werden könne.
8.3
Zavelstein behält das Prädikat „Luftkurort“
Der Bürgermeister trägt vor, dass Zavelstein auch weiterhin die lufthygienischen Voraussetzungen als Luftkurort erfülle. Dies haben umfangreiche Luftmessungen ergeben, die ab dem Jahr 2016 in Zavelstein durchgeführt wurden.
8.4
Ausweisung einer 30 km/h-Zone in der Weltenschwanner Straße
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den Abschnitt der Weltenschwanner Straße vom Ortseingang/Ruhewald bis zur Kreuzung Speßhardter Straße bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Calw die Ausweisung einer 30 km/h-Zone zu beantragen.
8.5
Umgestaltung des Friedhofs Bad Teinach hat begonnen, Garten in Zavelstein, Krokusstraße, wird abgeräumt
Der Bürgermeister erinnert zunächst an die Vorortbesichtigung des Gemeinderates im Frühsommer dieses Jahres. Wie bei dieser Gemeinderatssitzung ausgeführt, wolle man die notwendigen Umgestaltungsarbeiten im Eingangs- und Friedhofshallenbereich im Rahmen des Jahreszeitvertrages realisieren. Das Gartenbauunternehmen Martin Gall aus Rötenbach, das den Auftrag im Rahmen des Jahreszeitvertrages erhalten habe, habe nun vor wenigen Tagen mit den Arbeiten beim Friedhof in Bad Teinach begonnen. Dieses Unternehmen werde im vierten Quartal 2018 darüber hinaus auch den städtischen Garten in der Krokusstraße in Zavelstein, der gemeinsam mit dem Schwarzwaldverein Zavelstein neu gestaltet werden soll, abräumen.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 26.07.2018
TOP 3
Städtisches Gartengrundstück an der Krokusstraße
- Vorstellung eines Gestaltungsvorschlages des Schwarzwaldvereins Zavelstein Beschluss
Die vom Schwarzwaldverein Zavelstein vorgestellte Maßnahme für die Neugestaltung des städtischen Gartengrundstücks an der Krokusstraße (vgl. Anlage 3 zu diesem Protokoll) wird anstatt der Neuanlage von Parkplätzen im dortigen Bereich realisiert.
TOP 4
Bebauungsplan “Bei der Krokuswiese“ mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Krokuswiese“ mit örtlichen Bauvorschriften. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 10.07.2018, der der Beratungsunterlage Nr. 15/2018 als Anlage beigefügt war.
TOP 5
Bekanntgaben von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
5.1
Verkauf von 600.000 Öko-Punkten an die Gemeinde Waldbronn
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 16.04.2018 entschieden hat, dass 600.000 Ökopunkte an die Gemeinde Waldbronn veräußert werden können. Der Bürgermeister trägt zu diesem Thema weiter vor, dass der Vertrag hierüber zwischenzeitlich abgeschlossen sei.
5.2
Zuschuss der Stadt zur Neugestaltung des Kurparks
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 18.06.2018 entschieden hat, dass die Stadt sich an der Neugestaltung des Kurparks mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 50.000 € beteiligt. Er gibt weiter bekannt, dass der Gemeinderat bei dieser Entscheidung Wert darauf lege, dass der städtische Zuschuss für solche Anschaffungen bzw. Maßnahmen verwendet werden solle, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Parks durch die Öffentlichkeit stehen. Der städtische Zuschuss solle daher im Wesentlichen für die Neuanschaffung von Sitzbänken, die Sanierung der Beleuchtungsanlage sowie die Erneuerung der Abfallbehälter eingesetzt/gewährt werden.
TOP 6
Sonstiges und Bekanntgaben
6.1
Vertrag mit der Stadt Wildberg über die Betreuung der Anlagen der Abwasserbeseitigung wurde verlängert
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Vertrag mit der Stadt Wildberg über die Betreuung der städtischen Anlagen zur Abwasserbeseitigung, wie im Gemeinderat beschlossen, um weitere drei Jahre bis Ende 2021 verlängert wurde.
6.5
Gemeinderatssitzung im September wird um eine Woche nach vorne verschoben
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die ursprünglich für den 24.09.2018 geplante Gemeinderatssitzung aus zwingenden terminlichen Gründen um eine Woche nach vorne, also auf den 17.09.2018, verschoben werden müsse und bittet die Mitglieder des Gemeinderats, dies in ihrer persönlichen Terminplanung zu berücksichtigen.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 18.06.2018
TOP 3
Neues Wohngebiet an der Weltenschwanner Straße in Zavelstein
- Diskussion über die städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie Vorstellung der vorläufigen Planung der Erschließung und der Ver- und Entsorgung
Der Bürgermeister fasst die Wortmeldungen zusammen und führt aus, dass er mit dem Städteplaner die Möglichkeit besprechen und prüfen werde, ob im Bereich des künftigen Baugebietes entlang der Weltenschwanner Straße der Bau von Mehrfamilienhäuser städtebaulich ansprechend und sinnvoll sei. Hierbei müssen sicherlich auch Fragen der Wirtschaftlichkeit geklärt werden. Insgesamt hält er aber das große städtische Grundstück im Stadtteil Bad Teinach auf dem ehemaligen Waldfriedengelände für den Bau von Seniorenwohnungen für besser geeignet. Diese Auffassung haben auch schon einige Gemeinderäte in ihren Wortmeldungen zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht.
TOP 4
Bekanntgaben von in nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüssen
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 16.04.2018 durch Beschluss entschieden hat, dass das Grundstück, Gemarkung Rötenbach, veräußert werden kann. Der notarielle Vollzug hat zwischenzeitlich stattgefunden, sodass die Entscheidung bekannt gegeben werden kann.
TOP 5
Sonstiges und Bekanntgaben
5.1
Vertrag mit der Stadt Wildberg über die Betreuung der Abwassereinrichtungen
Die Mitglieder des Gemeinderats geben in ihren Reaktionen zu erkennen, dass dem so ist; die Vertragsverlängerung mit der Stadt Wildberg könne daher unterzeichnet werden.
5.3
Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 3 GemO
Der Bürgermeister erinnert an sein Schreiben vom 16.05.2018, mit dem er den Mitgliedern des Gemeinderates eine Eilentscheidung bekannt gegeben habe. Es ging dabei um die Verbesserung des Brandschutzes in der Grundschule, für den auch der Einbau einer Stahl-/Glaskonstruktion am oberen Abschluss der Treppe erforderlich sei. Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang auf die Ortsbegehung des Gemeinderats am gleichen Tag, bei der diese Maßnahmen näher erläutert wurden.
5.4
BGH hebt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes zum Kartellstreit Rundholzvermarktung auf
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats über die oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2018. Mit dieser Entscheidung habe man nun für die anstehende Forstreform Klarheit, vor allem aber mehr Zeit erhalten, so der Bürgermeister in seinem Sachvortrag. Man müsse nun die Urteilsbegründung des BGH abwarten und dann, auch unter Berücksichtigung des Bundeswaldgesetzes, die Forststrukturen in Baden-Württemberg neu ordnen.
5.8
Versetzten der Ortseingangsbeschilderung im Stadtteil Bad Teinach
Auf Anfrage von Gemeinderat erläutert der Bürgermeister, dass aufgrund neuer Rechtsvorschriften die Ortseingangstafeln versetzt werden müssen. Die Ortseingangstafeln sollen nun dort stehen, wo die eigentliche Siedlung beginnt. Sofern schon zuvor eine Geschwindigkeitsreduktion aufgrund der baulichen Situation erforderlich sei, werde hierauf durch entsprechende Gebotsschilder hingewiesen. Deshalb sei nun auf der Landesstraße, L346, auf Höhe der Weihreute auch eine Geschwindigkeitsreduktion auf 50 km angeordnet worden.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 16.04.2018
TOP 4
Zustimmung zum Projekt Naturpark-Schule
Beschluss
Der Bewerbung der Grundschule Bad Teinach-Zavelstein als Naturpark-Schule beim Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord wird zugestimmt.
TOP 5
Weiterer Breitbandausbau in Bad Teinach-Zavelstein
- Beschluss zur Teilnahme der Stadt an einer Generalunternehmerausschreibung zum Aufbau innerörtlicher Verteilnetze (FTTC- und FTTB-Netze) im Landkreis Calw
Beschluss
1.
Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein nimmt an der geplanten GU-Ausschreibung des Eigenbetriebs Breitband Landkreis Calw verbindlich teil.
2.
Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein beauftragt den Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw mit der Durchführung der GU-Ausschreibung. Eine Vergabe der Leistung wird auf Basis der Zuschlagsempfehlung im Kreistag vorgenommen. Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein erkennt die Entscheidung des Kreistages zur Vergabe an.
3.
Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein wird nachfolgend aufgeführte Breitbandprojekte verbindlich umsetzen:
Ausbaugebiet Ausbautechnologie
(FTTC und / oder FTTB)
- Förderantrag 1 – Emberg FTTC
- Förderantrag 2 - Schmieh FTTB und FTTC
- Förderantrag 3 - Zavelstein FTTB
- Förderantrag 4 - Sommenhardt FTTB
Die Teilnahme an der Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens eines Förderbescheids bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Innenministerium Baden-Württemberg als Bewilligungsbehörde zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmen.
TOP 6
Festsetzung der Betreuungsentgelte für Kindergärten und Kinderkrippen für das Kindergartenjahr 2018/2019
Beschluss
Die Entgelte für den Besuch der Regelkindergärten und der Kleinkindgruppe der Stadt werden mit Wirkung ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 wie folgt festgesetzt.
TOP 8
Jahreszeitvertrag 2018-2020 für Tiefbauunterhaltungsarbeiten
Beschluss
Der Auftrag für den Jahreszeitvertrag 2018 – 2020 wird an die Firma zum Angebotspreis vergeben.
TOP 11
Sonstiges und Bekanntgaben
11.2
Neue Öffnungszeiten nach Rathausumbau
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass ab dem 14. Mai 2018 neue Rathaus- Öffnungszeiten gelten werden. Im Vergleich zu bisher werden die Öffnungszeiten gerade in den Morgenstunden deutlich ausgeweitet. Stadtverwaltung und Teinachtal-Touristik werden danach ab dem 14. Mai 2018 wie folgt erreichbar sein:
Rathaus
Mo./Die./Do./Fr.: 08:00 – 12.00 h
Die.: 14:00 – 18:30 h
Do.: 14:00 – 16:30 h
und nach Vereinbarung
Teinachtal-Touristik
Mo. – Fr.
08:00 – 12:00 h
14:00 – 17:00 h
Beschlüsse des Gemeinderats vom 05.03.2018
TOP 2
E-Carsharing in Bad Teinach-Zavelstein
- Projektpräsentation der ENCW
Beschluss
Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein beteiligt sich am E-Carsharing-Konzept der ENCW. Dem Erwerb einer Ladesäule zu den genannten Konditionen wird zugestimmt.
TOP 4
Erneuerung der Heizungsanlage und der Warmwasseraufbereitung im Freibad Bad Teinach
- Auftragsvergabe
Beschluss
Der Auftrag wird an die Firma zum Angebotspreis vergeben.
TOP 5
Sanierung der Umfassungsmauer beim Gotsacker in Zavelstein, 2. Abschnitt
- Auftragsvergabe
Beschluss
Der Auftrag wird an die Firma Angebotspreis vergeben.
TOP 6
Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018
- Zustimmung des Gemeinderates
Beschluss
1.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu.
2.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.
Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):
a.
die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
b.
die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
c.
die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
d.
die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
e.
die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT
TOP 7
Bekanntgaben von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
7.1
Keine Abschaffung der Unechten Teilortswahl in Bad Teinach-Zavelstein
Der Bürgermeister berichtet aus der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2018. In dieser nicht-öffentlichen Sitzung habe man im Gemeinderat darüber gesprochen, ob die Unechte Teilortswahl in Bad Teinach-Zavelstein durch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung abgeschafft werden solle. Der ursprüngliche Plan war, nach einer Vorberatung in nicht-öffentlicher Sitzung das Thema dann in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu behandeln und hierüber Beschluss zu fassen. Es habe sich dann aber bereits schon in der nicht-öffentlichen Vorberatung am 29. Januar 2018 im Gemeinderat ein klares Meinungsbild dahingehend abgezeichnet, dass die Unechte Teilortswahl in Bad Teinach-Zavelstein nicht abgeschafft werden solle. Es war die Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates, dass auch künftig für jeden Stadtteil mindestens ein Gemeinderat als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung stehen müsse. Die Beratungen in der nicht-öffentlichen Sitzung hätten jedenfalls deutlich gezeigt, dass die nach der Gemeindeordnung geforderte qualifizierte Mehrheit für eine Änderung der Hauptsatzung nicht zustande gekommen wäre. Aus diesem Grund könne man auf eine öffentliche Debatte zu diesem Thema verzichten, so der Bürgermeister weiter.
TOP 8
Sonstiges und Bekanntgaben
8.1
Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Calw mit Schreiben vom 20. Februar 2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 der Stadt Bad Teinach-Zavelstein bestätigt habe. Die Haushaltssatzung werde nun im Amtsblatt dieser Woche öffentlich bekannt gemacht.
8.2
Keine Bedenken gegen die Namensgebung für die Grundschule
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom 12. Februar 2018 mitgeteilt habe, dass es gegen den neuen Namen „Krokusschule, Grundschule Bad Teinach-Zavelstein“ keine Bedenken erheben werde.
Beschlüsse des Gemeinderats vom 29.01.2018
TOP 2
Beschluss über die Haushaltssatzung 2018
Der Gemeinderat beschließt die auf Seite 1 der beigefügten Beratungsunterlage Nr. 01/2018 abgedruckte Haushaltssatzung 2018.
TOP 3
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, Bestands- und Bedarfsermittlung
- Feststellung des erzielten Ausbaustands
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Bestandszahlen (Stichtag 01.01.2018) für die Stadt Bad Teinach-Zavelstein zur Kenntnis, beschließt die beigefügte Bestands- und Bedarfserhebung und stellt den erreichten Ausbaustand fest.
TOP 4
Projekt zur Erhaltung und Förderung des Krokus im Naturschutzgebiet „Zavelsteiner Krokuswiesen“
- Zwischenbericht
Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen den Zwischenbericht von Herrn Dr. Schroth zustimmend zur Kenntnis.
Im Anschluss an den Zwischenbericht zum Krokusprojekt berichtet der Bürgermeister von Gesprächen mit der neuen Rektorin der Grundschule Bad Teinach-Zavelstein. Aus der Gesamtlehrerkonferenz der Schule wurde der Wunsch nach einem Namen für die Grundschule an die Stadt gerichtet. Man schlage vor, die Grundschule künftig „Krokusschule, Grundschule der Stadt Bad Teinach-Zavelstein“ zu nennen.
Der Bürgermeister schlägt vor, beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu beantragen, diesen Namen künftig für die Grundschule der Stadt führen zu dürfen. Hiergegen erhebt sich aus dem Gemeinderat kein Widerspruch.
TOP 5
Erweiterung und Modernisierung des Rathauses Bad Teinach
- Mündlicher Bericht über notwendige Nachtragsvereinbarungen und Vorstellung der Kostenfortschreibung
Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen die Ausführungen des Bürgermeisters in dieser Angelegenheit zur Kenntnis.
TOP 6
Spendenbericht 2017
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der umseitigen Spendenliste (vgl. Anlage 4) aufgeführten Spenden für das Jahr 2017 zu.
TOP 7
Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr
Beschluss
Der Wahl zum Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilung Sommenhardt/Zavelstein sowie zum stellvertretenden Abteilungskommandanten wird zugestimmt. Ebenfalls wird der zum Abteilungskommandanten der Abteilung Bad Teinach zugestimmt.
TOP 9
Sonstiges und Bekanntgaben
9.2
Antrag zum Anbau eines Balkons und Errichtung von Dach- gauben am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück, FlstNr. 110/6, Schulstraße 34, Stadtteil Zavelstein
Beschluss
Zur notwendigen Befreiung von der städtischen Satzung über die Zulässigkeit von Dachaufbauten und Gauben bezüglich der Traufhöhe der Gaube (1,60 m statt 1,50 m) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.