Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aussprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
Ihr Wahlamt
Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten zwischen dem 8. Januar 2025 und spätestens dem 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen (Wahlschein) beantragt werden.
Antragszeitraum Internet-Wahlschein (I-WS)
Der Internet-Wahlscheinantrag (I-WS) wird ab dem 8. Januar bis einschließlich 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, auf der Homepage der Stadt Bad Teinach-Zavelstein freigeschaltet sein.
Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Lieferung Stimmzettel und Zustellung Briefwahlunterlagen
Nach den uns vorliegenden Informationen werden die Stimmzettel für die Bundestagswahl zwischen dem 5. und 14. Februar 2025 an die Gemeinden geliefert.
Das späte Lieferdatum hat zur Folge, dass die beantragten Briefwahlunterlagen erst Mitte Februar an die Wahlberechtigten ausgeliefert bzw. zugestellt werden können.
Wir bitten deshalb um etwas Geduld.
Des Weiteren bitten wir um Beachtung, dass aus organisatorischen Gründen in den Stadtteilen Emberg, Kentheim, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt und Zavelstein die Briefkästen an den ehemaligen Verwaltungsstellen lediglich bis zum 22. Februar 2025 12:00 Uhr geleert und anschließend verschlossen werden.
Nach diesem Zeitpunkt ist der Einwurf der Briefwahlunterlagen (Wahlbrief) ausschließlich beim Rathaus in Bad Teinach bis zum Wahltag, am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr möglich.
Ihr Wahlamt
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen.
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend - zum Beispiel während eines längeren Urlaubs - im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschlandgemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen.
Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#e5e658b0-cc7e-4c5e-9c8c-b5d5f4053b73
Antragsformular für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Es gibt zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Unabhängig vom Wahltermin, kann der Antrag bereits jetzt schon erfolgen.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Stadt Bad Teinach-Zavelstein, 07053/9292-21, stadtverwaltung@bad-teinach-zavelstein.de, wenden.
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 280 zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 280 Calw über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Baden – Württemberg (Wahlkreis 280 – Gebiet der Landkreise Calw und Freudenstadt) sind auf den Homepages des Landkreise Calw und Freudenstadt unter den amtlichen Bekanntmachungen bzw. Bekanntmachungen eingestellt und abrufbar.( Homepage des Landkreises Calw: https://www.kreis-calw.de/ .