Informationen zum Bürgermobil Bad Teinach-Zavelstein

Welche Regeln gelten für das Bürgermobil?
- Grundsätzlich hat das Bürgermobil die Funktion, das Verkehrsangebot und die Mobilität für die Bürger der Stadt Bad Teinach-Zavelstein zu erhalten bzw. zu verbessern. Es ist als Ergänzung zum ÖPNV gedacht und macht diesem keine Konkurrenz.
- Das Bürgermobil fährt in alle Stadtteile von Bad Teinach-Zavelstein sowie in die Nachbargemeinden Calw, Neubulach, Neuweiler und Oberreichenbach.
- Das Bürgermobil fährt von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr morgens und 18:00 Uhr abends. Aus Rücksicht auf den ÖPNV ist an Schultagen zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr kein Einsatz des Bürgermobils von und nach Calw möglich. Lediglich zur Beförderung stark mobilitätseingeschränkter Personen, die nicht mehr in der Lage sind, den ÖPNV zu nutzen, ist ein Einsatz des Bürgermobils in der oben genannten "Sperrzeit" denkbar.
- Das Bürgermobil fährt alle Bürger von Bad Teinach-Zavelstein. Kinder werden ab einem Alter von 6 Jahren befördert, jüngere nur in Begleitung Erwachsener. Ein Kindersitz steht zur Verfügung.
- Tiere werden nicht befördert.



